EU-Staaten rücken von Forderung zu Flugverspätungen ab
12.06.2026 18:49
Welche Rechte haben Fluggäste künftig? Lange stand im Raum, dass es
künftig erst bei größeren Verspätungen eine Entschädigung gibt. D
azu
kommt es nun nicht. Justizministerin Hubig ist zufrieden.
Brüssel (dpa) - Drohende Einschnitte bei Fluggastrechten in der EU
sind vorerst vom Tisch. In den seit Wochen laufenden Verhandlungen
mit dem EU-Parlament gaben Vertreter der EU-Staaten entsprechende
Forderungen auf. Demnach bleibt es dabei, dass Fluggäste bei
Verspätungen ab drei Stunden eine Entschädigung bekommen können, wie
die Deutsche Presse-Agentur aus Verhandlungskreisen erfuhr. Auch die
Höhe bleibt demnach gleich - anders als die Staaten lange gefordert
hatten.
Nun steht noch die formale Zustimmung der Vertreter der Abgeordneten
aus. Diese könnte am Montag folgen. Bevor Änderungen in Kraft treten,
müssen danach noch sowohl das Parlament als Ganzes als auch die
EU-Staaten formell zustimmen. Die neuen Vorgaben sollen dann zwölf
Monate später anwendbar sein.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich zufrieden.
Sie sagte: «Im Botschafterausschuss in Brüssel gab es einen großen
Fortschritt bei der Neuregelung der Fluggastrechte.» Kern der
Einigung sei: «Es soll dabei bleiben, dass Verbraucherinnen und
Verbraucher ab drei Stunden Verspätung einen Anspruch auf
Entschädigung haben.» Auch die Höhe der Entschädigung bleibe
unangetastet. Dies sei aus ihrer Sicht ein wichtiger
Verhandlungserfolg.
Besserer Preisvergleich beim Handgepäck
Der nun gefundene Kompromiss enthalte auch mehrere konkrete
Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, betonte Hubig.
Besonders solle der Preisvergleich beim Handgepäck erleichtert und
Fluggäste sollten künftig besser darüber informiert werden, welche
Ansprüche ihnen zustehen können.
Vertreter von Parlament und Staaten verhandeln seit langem über eine
Reform. Die Staaten waren vergangenes Jahr mit der Forderung in die
Verhandlungen gegangen, Passagieren künftig erst ab vier Stunden
Verspätung eine Entschädigung zu gewähren. Die Parlamentarier wollten
dagegen bei drei Stunden bleiben und die Höhe weiter nach Entfernung
staffeln.
Wird der Kompromiss angenommen, bleibt es bei diesen
Verspätungsentschädigungen:
* 250 Euro bei 1.500 Kilometer Entfernung
* 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung
* 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung
Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu
verschulden hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was
außergewöhnliche Umstände sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht
schuld ist. Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften
sowie solche von ausländischen Unternehmen, die in der EU abheben.
Airlines müssen nach Angaben eines EU-Diplomaten bei Verspätungen
künftig innerhalb von 96 Stunden darüber informieren, welche Rechte
den Betroffenen zustehen.
So geht es weiter
Die Verhandler des Europäischen Parlaments wollen sich am Montag in
Straßburg treffen und den Text prüfen, den die Mitgliedstaaten
übermitteln, wie ein Sprecher sagte. Dann fällt die endgültige
Entscheidung, ob es eine Einigung gibt oder nicht. Die Frist dafür
endet in der Nacht zum Dienstag. Sollte es dann bis Mitternacht
keinen Kompromiss geben, würde die 2013 von der EU-Kommission
vorgeschlagene Reform scheitern.
Mit der Reform sollen außerdem unter anderem Regeln zu Handgepäck,
Sitzplatzreservierungen für Familien und Kosten beim Verfallenlassen
eines Flugabschnitts festgelegt werden. Mehrere Urteile des
Europäischen Gerichtshofs sollen berücksichtigt werden. Die
bisherigen Fluggastregeln der EU gelten im Wesentlichen seit dem Jahr
2004.
