Schuster: «Geas-Reform bringt Betroffenen klare Vorteile»
12.06.2026 17:36
Sachsens Innenminister Schuster sieht im neuen EU-Asylsystem klare
Vorteile für Betroffene. Die Reform sei für sie ein «starke Hilfe».
Dresden (dpa/sn) - Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU)
kann Kritik am neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (Geas) nicht
nachvollziehen. «Ich glaube, dass das Gegenteil richtig ist, dass
Geas den Betroffenen hilft. Weil wir klare Standards festgeschrieben
haben, worauf sie sich jetzt verlassen können», sagte er der
Deutschen Presse-Agentur in Dresden. Als Beleg nannte er etwa
Gesundheitsprüfungen und den Anspruch auf Regelschulausbildung.
Schuster: Regelung bringt rechtliche Klarheit
«Für den Betroffenen gibt es vor allen Dingen rechtliche Klarheit. Er
kann darauf bauen, dass wir viel beschleunigter die ganzen Verfahren
durchführen. Also ich behaupte, dass für die Betroffenen die
Geas-Reform eine starke Hilfe ist», betonte Schuster.
Flüchtlingsorganisationen hatten der EU und der Bundesregierung
dagegen vorgeworfen, mit der Verschärfung des Asylrechts
Menschenrechte zu missachten.
Asylregeln sollen unkontrolliertes Weiterziehen verhindern
Die neuen EU-Asylregeln gelten seit Freitag und sollen das
unkontrollierte Weiterziehen von Flüchtlingen verhindern. Schuster
zufolge startet Europa damit endlich einen ernsthaften Versuch, mit
einer Regel zu arbeiten. Da stecke «eine Menge Solidaritätsgedanke»
drin. «Wir begrüßen natürlich einen viel intensiveren
Außengrenzschutz (...).» Wenn jemand schon irgendwo aufgenommen
wurde, müsse das Verfahren dort auch stattfinden. «Also alles in
allem: Wenn es klappt, ist es ein richtiger Durchbruch.»
Schuster sieht durchaus eine Herausforderung mit Blick auf das
europäische Screening-Verfahren. Die Mitgliedstaaten müssen alle
Personen, die unerlaubt in die EU einreisen, einem verpflichtenden
Screening unterziehen. Dabei werden die Identitäten festgestellt,
biometrische Daten erfasst sowie Gesundheits- und
Sicherheitskontrollen durchgeführt. Außerdem wird geprüft, ob eine
Person besonders schutzbedürftig ist. Wird eine Person erst im Inland
aufgegriffen, muss das Screening binnen drei Tagen erfolgen.
Minister geht nicht von steigendem Personalbedarf aus
Der Minister macht geltend, dass man sich darauf seit zwei Jahren
vorbereiten konnte. Von einem zusätzlichen Personalbedarf geht er
nicht aus, weil bei der Kontrolle viel IT-gestützt laufe. «Wir
hoffen, dass das Ganze nicht nur effizienter ist, sondern auch
beschleunigter abläuft.»
Schuster hält es für richtig, dass Sachsen als Standort für ein
sogenanntes Sekundärmigrationszentrum ausgewählt wurde. Im Zuge des
verschärften Asylrechts können die Bundesländer solche Unterkünfte
einrichten, um Menschen mit einer Aufenthaltspflicht unterzubringen,
die Deutschland verlassen müssen, weil ein anderes EU-Land für das
Verfahren zuständig ist. Sollte der Bund eine Zentralisierung auch
beim Thema Rückführung vornehmen, wolle er Sachsen dafür als
Erprobungsstandort ins Gespräch bringen. «Ich glaube, dass wir
relativ weit sind und auch gut vorbereitet.»
