Marmelade darf ab heute Marmelade heißen

14.06.2026 00:01

Konfitüre, Fruchtaufstrich oder Gelee: Der Wortsalat hat ein Ende.
Marmelade darf wieder so genannt werden. Auch beim Kauf von Honig
bekommen Supermarktkunden mehr Klarheit - über die Herkunft.

Brüssel/Berlin (dpa) - Marmelade darf ab heute Marmelade heißen.
Außerdem bekommen Supermarktkunden mehr Klarheit über die Herkunft
von Honig. Das sieht eine Verordnung des Bundesagrarministeriums vor,
mit der eine EU-Richtlinie national umgesetzt wird.

EU-Recht schrieb bisher vor, dass nur Produkte aus Zitrusfrüchten als
«Marmelade» bezeichnet werden dürfen, alles andere musste als
Konfitüre etikettiert werden. Die EU hatte die «Frühstücksrichtlini

vor zwei Jahren geändert. Um Verwechslungen mit Marmelade etwa aus
Erdbeeren oder Aprikosen zu vermeiden, muss Marmelade aus
Zitrusfrüchten gemäß EU-Recht nun jedoch «Zitrusmarmelade» genann
t
werden, wobei das Wort Zitrus auch durch den Namen der jeweils
verwendeten Frucht ersetzt werden kann. 

Bisherige Marmeladen-Regelung geht auf Briten zurück

Die ursprüngliche Regel geht auf einen Verhandlungserfolg der
Engländer zurück, wo Marmelade traditionell nur aus Zitrusfrüchten
hergestellt wird. Mit ihrem Eintritt in die Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft hatten die Briten gefordert, dass nur
Marmelade aus Zitrusfrüchten auch so heißen dürfe und hatten damit
Erfolg.

Anlässlich der Vorbereitungen für den Brexit hatte Jakob von
Weizsäcker (SPD), heute Finanzminister des Saarlands und damals
Mitglied im EU-Parlament, 2017 dann vorgeschlagen, dass Marmelade
nach dem EU-Austritt der Briten auch wieder so heißen dürfe.
Marmelade wieder Marmelade nennen zu dürfen, könne dabei helfen,
vielen EU-Bürgern den bitteren Nachgeschmack des Brexits etwas zu
versüßen, schrieb der SPD-Politiker mit ironischem Unterton in einer
schriftlichen Anfrage an die EU-Kommission. Seit heute ist dieser
Vorschlag Wirklichkeit geworden.

Klarheit über die Herkunft von Honig

Auch bei Honig gibt es ab heute eine Neuerung: Auf Gläsern und
Etiketten müssen die Namen aller Ursprungsländer aufgeführt werden,
wenn es mehrere sind. Bisher waren auch pauschale Angaben möglich wie
«Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern».

Die Herkunftsländer müssen gemäß der jetzt in Kraft getretenen
Verordnung in absteigender Reihenfolge ihres Anteils angegeben werden
und zusätzlich der Gewichtsanteil in Prozent. Honig, der bis zum
heutigen Stichtag nach den alten Vorgaben abgefüllt wurde, darf noch
abverkauft werden.