Neue Rechte für Fluggäste? Das soll sich ändern Von Ann-Kristin Wenzel, dpa

15.06.2026 04:15

Wer mit dem Flugzeug reist und zu spät ankommt, erhält eine
Entschädigung - auch künftig nach ähnlichen Regeln wie bisher.
Details ändern sich, etwa die Preisanzeige im Internet.

Brüssel/Straßburg (dpa) - Nach jahrelangen Verhandlungen um
Fluggastrechte in der EU ist klar: Es bleibt bei den bisherigen
Entschädigungszahlungen bei Verspätungen. Reisende haben damit ab
drei Stunden Verspätung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf
Geld. Vertreter von Europaparlament und EU-Staaten haben sich aber
auf einige Änderungen verständigt. Was geplant ist. 

Das soll sich unter anderem ändern

* beim Suchen: Fluganbieter müssen der Einigung zufolge künftig
standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen. Das soll
Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern, sagt ein hochrangiger
EU-Diplomat. Der deutsche Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen
(FDP) erklärt dazu: «Das ändert nichts daran, dass Airlines günstig
e
Tickets anbieten können.» Aber für Verbraucher sei klar, dass keine
weiteren Kosten für Handgepäck dazukommen.
* bei Gepäck: Musiker sollen ihre Instrumente dem Diplomaten
zufolge an Bord mitnehmen dürfen. Die EU-Abgeordneten wollten
ursprünglich auch festlegen, dass Fluggäste immer ohne zusätzliche
Kosten ein kleines Handgepäckstück (etwa einen kleinen Koffer) mit an
Bord nehmen dürfen, zusätzlich zum persönlichen Gegenstand. Damit
konnten sie sich nicht durchsetzen.
* bei Gebühren: Kinder dürfen im Flugzeug neben ihren Eltern
sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig werden.
Das gilt auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.
Fluggesellschaften müssen Schreibfehler in Namen auf Tickets
kostenlos korrigieren.
* bei Problemen: Die Airline muss Passagiere laut einem
hochrangigen EU-Diplomaten innerhalb von 96 Stunden schriftlich
darüber informieren, was ihre Rechte sind und wie sie diese geltend
machen können. Man lege außerdem klare Fristen fest, bis wann sie
darauf reagieren muss.

Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von
außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben. 

Das soll bei Verspätungen gelten

Über die Regeln für Verspätungen wurde lange gestritten. Die Staaten

wollten ursprünglich, dass Passagiere künftig erst ab vier Stunden
Verspätung eine Entschädigung bekommen und weniger Geld als bisher. 


Wenn die Einigung formell angenommen wird, bleiben die Bedingungen
nun im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine
Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat.
Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer
Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600
Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung). 

Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu
verschulden hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was
außergewöhnliche Umstände sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht

schuld ist.

Das sagt Deutschland dazu

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) begrüßte die Einigung.
«Das Ziel Deutschlands bei der Überarbeitung war immer, eine Regelung
zu treffen, die eine Balance zwischen den Interessen des
Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen und betrieblichen
Erfordernissen der Luftverkehrswirtschaft herstellt», teilte er mit.
Deutschland hatte sich dafür eingesetzt, dass Reisende bei
Verspätungen weiter ab drei Stunden eine Entschädigung bekommen und
dazu Anfang Juni nach dpa-Informationen zusammen mit Frankreich einen
gemeinsamen Vorschlag eingebracht. 

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich ebenfalls
zufrieden und verwies auf mehrere Verbesserungen für Verbraucherinnen
und Verbraucher, etwa den leichteren Preisvergleich beim Handgepäck
und bessere Informationen. Dass die Höhe der Entschädigung bei
Verspätung nicht angetastet werde, nannte sie einen wichtigen
Verhandlungserfolg.

Das sagen Abgeordnete

Europaabgeordnete begrüßten die Einigung. Sie sei «nicht die
historische Verbesserung, die sich das Parlament gewünscht hätte»,
teilte Jens Gieseke (CDU), verkehrspolitischer Sprecher der
konservativen EVP-Fraktion, dazu mit. «Sie ist aber eine deutliche
Verbesserung des Status quo - und vor allem eine klare Absage an den
Versuch einiger Mitgliedstaaten, Passagierrechte abzubauen.» Das
Parlament habe «erfolgreich verhindert, dass die
Entschädigungsansprüche von Reisenden drastisch gekürzt werden».
Zudem werde es Reisenden erleichtert, ihre Rechte durchzusetzen,
sodass mehr Menschen ihre Rechte geltend machen können. 

Auch der Verkehrspolitiker Jan-Christoph Oetjen (FDP) wies darauf
hin, das Parlament habe einen Abbau von Passagierrechten verhindert.
Zugleich gebe es unter anderem Verbesserungen für Familien mit
Kindern und für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität. «Und ein

wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, dass Airlines jetzt
bei Verspätungen eine Nachricht an die Passagiere schicken müssen, in
denen genau erklärt wird, was ihre Rechte sind und wie sie diese
Rechte einfordern können.» 

So geht es weiter

Im Laufe des Montags werden die Vertreter der EU-Abgeordneten
voraussichtlich der Reform zustimmen. Die getroffene Einigung muss
später noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des
Europaparlaments bestätigt werden. Dies gilt allerdings als Formalie.
Nachdem die Regeln in Kraft getreten sind, haben die
Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen.