EU-Einigung: neue Rechte für Fluggäste vereinbart
15.06.2026 18:48
Jahrelang kamen die EU-Staaten und das Parlament nicht auf einen
gemeinsamen Nenner. Jetzt haben sich Vertreter offiziell geeinigt.
Was dabei wichtig ist.
Straßburg (dpa) - Familien dürfen im Flugzeug kostenlos Sitzplätze
nebeneinander reservieren, Ticketpreise müssen übersichtlich
dargestellt werden: Europaabgeordnete und Mitgliedstaaten haben sich
auf neue Fluggastrechte geeinigt. Parlamentspräsidentin Roberta
Metsola und Zyperns Verkehrsminister Alexis Vafeades als Vertreter
der Staaten unterzeichneten in Straßburg die Vereinbarung.
«Diese Vereinbarung wird die Rechte von Fluggästen in ganz Europa
stärken. Sie wird sowohl für Verbraucher als auch für
Fluggesellschaften mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit schaffen,
ohne unserer Branche unnötigen bürokratischen Aufwand zu
verursachen», teilte Metsola mit. «Dieser modernisierte Rahmen
schafft Rechtssicherheit, Fairness und einen besseren Schutz für
Millionen europäischer Flugreisender», teilte Vafeades mit. Zugleich
sei die Vereinbarung fair für Fluggesellschaften.
Die getroffene Einigung muss noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem
Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Dies gilt allerdings
als Formalie.
Bessere Übersicht als Ziel
Wer künftig online nach Flugtickets sucht, soll standardmäßig den
Preis mit Handgepäck angezeigt bekommen. Das soll Verbrauchern den
Preisvergleich erleichtern. Fluggesellschaften können aber weiter
Tickets anbieten, bei denen für größere Handgepäckstücke extra
gezahlt werden muss - so wie es besonders manche Billig-Airlines
schon handhaben.
Festgeschrieben werden soll unter anderem auch: Für minderjährige
Kinder dürfen ohne Zusatzkosten Sitzplätze neben ihren Eltern
reserviert werden. Wer digital eingecheckt hat, hat ein Recht auf ein
kostenloses gedrucktes Ticket.
Flug zu spät? Vielleicht gibt es Entschädigung
Die Staaten hatten zuvor ihre Forderung aufgegeben, dass künftig erst
bei größeren Flugverspätungen Entschädigungen zu zahlen seien. Dami
t
bleibt es dabei, dass Reisende Anspruch auf eine Entschädigung haben,
wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach
Entfernung sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400
Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als
3.500 Kilometer Entfernung).
Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu
verschulden hat. Sie muss ihre Gäste digital über deren Rechte
aufklären. Sowohl bei Verspätungen als auch Flugausfällen sollen
Passagiere nach Angaben des Parlaments neun Monate Zeit haben, einen
Antrag auf Entschädigung einzureichen.
