Neue Rechte für Fluggäste - Das soll sich ändern Von Ann-Kristin Wenzel, dpa
15.06.2026 18:53
Wer mit dem Flugzeug reist und zu spät ankommt, erhält eine
Entschädigung - auch künftig nach ähnlichen Regeln wie bisher.
Einiges soll aber moderner werden.
Brüssel/Straßburg (dpa) - Nach jahrelangen Verhandlungen um
Fluggastrechte in der EU steht fest: Es bleibt bei den bisherigen
Entschädigungszahlungen bei Verspätungen. Reisende haben damit ab
drei Stunden Verspätung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf
Geld. Vertreter von Europaparlament und EU-Staaten haben sich aber
auf einige Änderungen verständigt.
Das soll sich unter anderem ändern
* beim Suchen: Fluganbieter müssen der Einigung zufolge künftig
standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen. Das soll
Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern. Der deutsche
Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP) erklärt dazu: «Das
ändert nichts daran, dass Airlines günstige Tickets anbieten können.
»
Aber für Verbraucher sei klar, dass keine weiteren Kosten für
Handgepäck dazukommen.
* bei Gepäck: Musiker sollen ihre Instrumente dem Diplomaten
zufolge an Bord mitnehmen dürfen. Die EU-Abgeordneten wollten
ursprünglich auch festlegen, dass Fluggäste immer ohne zusätzliche
Kosten ein kleines Handgepäckstück (etwa einen kleinen Koffer) mit an
Bord nehmen dürfen, zusätzlich zum persönlichen Gegenstand. Damit
konnten sie sich nicht durchsetzen.
* bei Gebühren: Kinder unter 14 Jahren dürfen im Flugzeug neben
ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung
fällig wird. Das gilt auch für Schwangere sowie Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen und deren jeweilige Begleitung.
Fluggesellschaften müssen Schreibfehler in Namen auf Tickets
kostenlos korrigieren und für eingecheckte Gäste ohne weitere
Gebühren einen Boardingpass ausdrucken.
* bei Problemen: Die Airline muss Passagiere laut einem
hochrangigen EU-Diplomaten innerhalb von 96 Stunden nach Ende der
Reise schriftlich darüber informieren, was ihre Rechte sind und wie
sie diese geltend machen können. Die Reisenden haben neun Monate
Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von
außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben.
Das soll bei Verspätungen gelten
Über die Regeln für Verspätungen wurde lange gestritten. Die Staaten
wollten ursprünglich, dass Passagiere künftig erst ab vier Stunden
Verspätung eine Entschädigung bekommen und weniger Geld als bisher.
Wenn die Einigung endgültig angenommen wird, bleiben die Bedingungen
nun im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine
Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat.
Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer
Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600
Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung).
Diese Schwellen gelten auch, wenn der Flug ganz gestrichen wurde -
solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist.
Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den
Ausfall zu verschulden hat.
Das sagen Abgeordnete
Europaabgeordnete begrüßten die Einigung. Sie sei «nicht die
historische Verbesserung, die sich das Parlament gewünscht hätte»,
teilte Jens Gieseke (CDU), verkehrspolitischer Sprecher der
konservativen EVP-Fraktion, dazu mit. «Sie ist aber eine deutliche
Verbesserung des Status quo - und vor allem eine klare Absage an den
Versuch einiger Mitgliedstaaten, Passagierrechte abzubauen.» Das
Parlament habe «erfolgreich verhindert, dass die
Entschädigungsansprüche von Reisenden drastisch gekürzt werden».
Zudem werde es Reisenden erleichtert, ihre Rechte durchzusetzen,
sodass mehr Menschen ihre Rechte geltend machen können.
Auch der Verkehrspolitiker Jan-Christoph Oetjen (FDP) wies darauf
hin, das Parlament habe einen Abbau von Passagierrechten verhindert.
Zugleich gebe es unter anderem Verbesserungen für Familien mit
Kindern und für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität. «Und ein
wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, dass Airlines jetzt
bei Verspätungen eine Nachricht an die Passagiere schicken müssen, in
denen genau erklärt wird, was ihre Rechte sind und wie sie diese
Rechte einfordern können.»
Vivien Costanzo, verkehrspolitische Sprecherin der Europa-SPD, wies
darauf hin, dass im bislang geltenden Recht etliche Urteile zu
Fluggastrechten nicht berücksichtigt seien. «Gleichzeitig
sind Airlines bei versteckten Extragebühren kreativer geworden.»
Deshalb sei es für das Parlament wichtig gewesen, die Rechte
anzupassen. Als eine mehrerer Verbesserungen nannte sie die klare
Anleitung für betroffene Fluggäste, wie sie ihre Entschädigung
beantragen können. Denn bislang seien vielen Reisenden ihre Rechte
nicht bewusst.
Das sagt Deutschland dazu
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich zufrieden
über die Einigung und verwies auf mehrere Verbesserungen für
Verbraucherinnen und Verbraucher, etwa den leichteren Preisvergleich
beim Handgepäck und bessere Informationen. Dass die Höhe der
Entschädigung bei Verspätung nicht angetastet werde, nannte sie einen
wichtigen Verhandlungserfolg.
Deutschland hatte sich dafür eingesetzt, dass Reisende bei
Verspätungen weiter ab drei Stunden eine Entschädigung bekommen und
dazu Anfang Juni nach dpa-Informationen zusammen mit Frankreich einen
gemeinsamen Vorschlag eingebracht.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) begrüßte die Einigung
ebenfalls. «Das Ziel Deutschlands bei der Überarbeitung war immer,
eine Regelung zu treffen, die eine Balance zwischen den Interessen
des Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen und betrieblichen
Erfordernissen der Luftverkehrswirtschaft herstellt», teilte er mit.
Das sagen Verbände
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, teilte
mit, die Fluggastrechte seien damit weiter ein «positives Beispiel
für erfolgreiche EU-Verbraucherpolitik». «Die deutsche
Bundesregierung und das Europäische Parlament haben sich erfolgreich
dafür eingesetzt, dass das Schutzniveau für Verbraucherinnen und
Verbraucher erhalten bleibt.» Die EU müsse als nächstes
Individualreisende besser vor den Folgen von Insolvenzen der
Fluggesellschaften schützen, forderte Pop.
Die Luftverkehrswirtschaft reagierte nüchterner. Mit Blick auf die
vieldiskutierte Drei-Stunden-Schwelle, ab der bei Verspätung
Entschädigungen gezahlt werden müssen, sprach der Bundesverband der
Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) von einem Versäumnis. «Für
Mittel- und Langstreckenflüge ist es unmöglich, in so kurzer Zeit
Ersatzflüge oder Reparaturen zu organisieren», teilte
BDL-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang mit.
«In dem ohnehin angespannten Wirtschaftsumfeld können sich Airlines
eine Doppelbelastung von Kompensationszahlung und den Kosten einer
Ersatzmaschine nicht leisten.» Er verwies auf den Wettbewerb mit
ausländischen Fluggesellschaften, für die die Regeln nur gelten, wenn
ihr Flug in der EU startet.
So geht es weiter
Die Einigung muss noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des
Europaparlaments bestätigt werden. Dies gilt allerdings als Formalie.
Nachdem die Regeln in Kraft getreten sind, haben die
Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen.
