Gentechnik im Supermarkt: EU schwächt Regeln ab Von Ann-Kristin Wenzel, dpa
17.06.2026 14:21
Obst, Gemüse - im Supermarkt dürfen künftig genveränderte
Lebensmittel ohne spezielle Kennzeichnung liegen. Die Regeln sollen
in zwei Jahren angewendet werden. Was kommt.
Straßburg (dpa) - Mit modernen Gentechnikverfahren veränderte
Lebensmittel dürfen in der EU künftig ohne spezielle Kennzeichnung im
Supermarkt verkauft werden. Das Europäische Parlament stimmte
mehrheitlich dafür, entsprechende Züchtungen in vielen Fällen von
bislang strengen EU-Gentechnikregeln auszunehmen.
Für solche Lebensmittel gelten aber weiterhin dieselben
Sicherheitsvorgaben wie für Züchtungen, die etwa durch Kreuzung und
Auslese entstanden sind. Komplett ungeprüft kommen auch künftig
gentechnisch veränderte Pflanzen nicht auf den Markt.
Die Änderungen wurden bereits von den EU-Staaten bestätigt und sollen
voraussichtlich ab Mitte 2028 angewendet werden.
Hoffnung auf resistente Sorten
Befürworter erhoffen sich durch die Veränderungen Obst- und
Gemüsesorten, die ertragreicher, resistenter gegen den Klimawandel
und nährstoffreicher sind. Außerhalb der EU kann man nach Angaben des
Europäischen Parlaments zum Beispiel derart veränderte Mais-, Weizen-
und Reissorten mit geringerem Wasserbedarf kaufen sowie Bananen und
Pilze, die nicht braun werden. Wissenschaftler erwarten zudem eine
einfachere Forschung durch weniger strenge Vorgaben.
Kritiker fordern unter anderem, dass Verbrauchern eine Wahlfreiheit
gelassen werden sollte, ob sie solche Lebensmittel konsumieren
möchten oder nicht. Zudem werden wirtschaftliche Folgen für Landwirte
befürchtet sowie das viele gentechnisch veränderte Pflanzen in Umlauf
kommen und die natürlichen Systeme überfordern.
Um diese Techniken geht es
Bei dem Vorhaben geht es um «neue genomische Techniken» (NGT), mit
denen das Erbgut von Pflanzen gezielt verändert wird. Grundsätzlich
sind mit Gen-Scheren sowohl kleine als auch deutlich größere
Eingriffe möglich. Im Zweifel kann eine etwa durch die Gen-Schere
Crispr/Cas veränderte Pflanze nicht von einer natürlich
gezüchteten Pflanze unterschieden werden.
Künftig gibt es rechtlich zwei Kategorien für solche Gentechnik.
Gentechnisch veränderte Lebensmittel, bei denen weniger gravierende
Eingriffe vorgenommen wurden (NGT1), sollen auch ohne spezielle
Prüfung und ohne Kennzeichnung den Weg in den Supermarkt finden. Das
gleiche gilt für Futtermittel. Für derart veränderte Pflanzen
entfallen umfassende Risikoprüfungen und Kontrollen ihrer Nachkommen
auf dem Acker.
Wenn größere Eingriffe in das Erbgut vorgenommen wurden (NGT2),
gelten weiterhin deutlich strengere Auflagen - etwa, wenn artfremde
Gene in eine Pflanze eingebracht werden. Das ist beispielsweise der
Fall, wenn Gene aus einem Bakterium in eine Maispflanze eingeführt
werden. Auch insektengiftige Pflanzen, also Pflanzen, die Stoffe
produzieren, die bestimmte Insekten schädigen oder töten, fallen in
diese Kategorie und werden strenger behandelt.
Die Regeln gelten dann sowohl für Pflanzen aus der EU als auch für
importierte Pflanzen. Saatgut muss weiter gekennzeichnet werden. Im
Bio-Anbau sind nach den Regeln keine dieser gentechnisch veränderten
Pflanzen erlaubt.
Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut
Die Regeln erlauben auch Patente auf gentechnisch verändertes
Saatgut. Die Abgeordneten hatten ursprünglich ein Verbot von Patenten
gefordert. In Verhandlungen mit Unterhändlern der EU-Staaten rückten
ihre Vertreter schließlich davon ab.
Die EU-Kommission soll zusammen mit Interessengruppen einen
EU-Verhaltenskodex für Patente ausarbeiten. Darin soll unter anderem
festgehalten werden, wie Patente «unter fairen und angemessenen
Bedingungen» lizenziert werden und wie Streitfälle zwischen Züchtern
und Landwirten gütlich beigelegt werden, wenn wenig patentiertes
Material ohne Absicht auf Feldern vorkommt.
Die Europaabgeordnete Maria Noichl (SPD) kritisierte die
Entscheidung. «Künftig können auch natürlich vorkommende
Pflanzenmerkmale durch Unternehmen privatisiert werden. Das ist die
Privatisierung unseres natürlichen Erbes.» Wer Patente ausweite und
Transparenzregelungen streiche, stärke die Marktmacht weniger
Unternehmen und schwäche den mittelständischen
Pflanzenzüchtungssektor in Europa.
Eine klare Kennzeichnung, ob Gentechnik enthalten ist, sei zudem für
informierte Entscheidungen von Verbrauchern und Landwirten nötig,
teilte die agrarpolitische Sprecherin der Europa-SPD mit. Sie mahnte
erneut die Notwendigkeit von Risikoprüfungen und Rückverfolgbarkeit
auch bei neuer Gentechnik an.
Deutschland gegen Änderung
Bundesumweltminister Casten Schneider (SPD) hatte die Einigung auf
EU-Ebene im Dezember als schweren Fehler bezeichnet. Bei der
Abstimmung darüber im Rat enthielt sich Deutschland im April
entsprechend. Dennoch gab es eine Mehrheit. Mit der heutigen
Abstimmung ist nun der Weg frei für das Inkrafttreten der
Änderungen.
Der Europaabgeordnete Martin Häusling (Grüne) kritisierte, die
Entscheidung stärke «die Marktmacht weniger internationaler
Agrarkonzerne, schwächt bäuerliche Betriebe und gefährdet die
biologische Vielfalt in Europa». Das Vorsorgeprinzip werde de facto
ausgehebelt. Er rechnete zudem mit gravierenden Folgen für die
gentechnikfreie Landwirtschaft. «Ohne wirksame Rückverfolgbarkeit und
klare Schutzmaßnahmen wird es für Bio-Betriebe und andere
gentechnikfrei wirtschaftende Höfe deutlich schwieriger, ihre
Produktionsweise aufrechtzuerhalten und ihre Produkte verlässlich als
gentechnikfrei zu vermarkten.»
Zuständige: Forschung und Ernährungssicherheit stärken
Die für die Verhandlungen zuständige Europaabgeordnete Jessica
Polfjärd, eine schwedische Konservative, hatte nach der Einigung von
einem Durchbruch geschrieben. Die Änderungen würden Europas Landwirte
wettbewerbsfähiger machen und europäische Forschung stärken, teilte
sie mit. Sie seien entscheidend für die Stärkung der
Ernährungssicherheit.
Die CDU-Abgeordneten Peter Liese und Norbert Lins wiesen nun
ebenfalls auf Chancen hin, bei kontrollierten Risiken. «Der Bioanbau
bleibt ausgenommen, Saatgut wird gekennzeichnet und für weitergehende
Anwendungen gelten weiterhin strenge Regeln.» Sie kündigten an: «Das
Thema Patente bleibt ebenfalls weiter auf der Tagesordnung.»
Prof. Nicolaus von Wirén vom Leibniz-Institut für Pflanzengenetik
wies darauf hin, dass man mit den neuen Techniken deutlich präziser
arbeiten könne. «Und dadurch, dass aufwendige Rückkreuzungen
entfallen, lässt sich der Zeitbedarf für die Züchtung erheblich
verkürzen», teilte der Agrarbiologe mit. «Das ist wichtig, weil es
jetzt vor allem um die schnelle Anpassung der Kulturpflanzen an das
sich verändernde Klima und den verringerten Einsatz von
Agrochemikalien geht.» Es sei konsequent, dass Pflanzen, deren
genetische Veränderungen mithilfe von NGT erreicht wurden, nun so
behandelt würden wie Pflanzen, deren Entstehung auf herkömmlichen
Methoden der genetischen Veränderung beruhe.
Abgeordnete aus den europäischen Fraktionen der Grünen,
Sozialdemokraten und der Linken hatten versucht, die Änderungen zu
stoppen, aber scheiterten damit nun endgültig im Parlament.
