EU-Parlament stimmt Abschiebezentren in Drittstaaten zu

17.06.2026 14:47

Mehr Abschiebungen, mehr Härte: Neue Regeln für abgelehnte
Asylbewerber sollen den EU-Staaten mehr Handhabe in der
Migrationspolitik geben. Auch Rückkehrzentren in Drittstaaten rücken
näher.

Straßburg (dpa) - Das Europaparlament hat dem Vorhaben der
umstrittenen Rückkehrzentren für abgelehnte Asylbewerber in
Drittstaaten und weiteren Verschärfungen von Asylregeln zugestimmt.
Eine Mehrheit aus konservativen und rechten Abgeordneten stimmte in
Straßburg den Gesetzesänderungen zu, die mehr Abschiebungen
ermöglichen sollen. Die EU-Staaten müssen dem Kompromiss nun noch
final zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten
können. Dies gilt als Formalie. 

Das Parlament nahm sie mit 418 Ja-, 218 Nein-Stimmen und 30
Enthaltungen an. Die Abstimmung wurde von Jubel und Pfiffen
begleitet. Nach der Annahme klatschten Abgeordnete des rechten
Spektrums - darunter auch deutsche AfD-Europaabgeordnete - und riefen
«Send them back» (in etwa: «Schickt sie zurück»), was mit «Sham
e on
you»-Chören (in etwa: «Schande») beantwortet wurde. 

In die geplanten Abschiebezentren («Return Hubs») außerhalb der
Europäischen Union sollen vollziehbar Ausreisepflichtige kommen, die
nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können - etwa,
weil das Heimatland sich weigert, sie zurückzunehmen. Unbegleitete
Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht in die Zentren
abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern und Jugendlichen gibt es
die Möglichkeit dagegen schon. 

Welche Länder bereit wären, die Zentren auf ihrem Staatsgebiet
einzurichten, ist offen. Laut Bundesinnenminister Alexander Dobrindt
(CSU) sollen noch in diesem Jahr konkrete Vereinbarungen getroffen
werden.

Rechter Flügel hatte Verschärfungen ermöglicht 

Die neuen Gesetze sollen nach Inkrafttreten festlegen, wie abgelehnte
Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie
nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die
Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die
Beschlagnahme von Reisedokumenten. Außerdem ist Abschiebehaft für bis
zu zwei Jahre möglich - in besonderen Fällen ist eine Verlängerung um

weitere sechs Monate erlaubt. 

Der Einigung über die neuen Asylregeln war ein gemeinsamer Beschluss
von der Europäischen Volkspartei (EVP) unter Führung von Manfred
Weber (CSU) und dem rechten Flügel im EU-Parlament vorausgegangen.
Recherchen der Deutschen Presse-Agentur hatten Mitte März
offengelegt, dass die EVP bei dem Thema enger mit den Rechten
kooperiert hatte als zuvor bekannt gewesen war.