Klage zu ZDF-Serie: Polens Gerichte nur begrenzt zuständig

18.06.2026 12:59

Ein polnischer Kriegsveteran klagt wegen Darstellungen in einer
deutschen Historien-Serie - vor polnischen Gerichten. Inwieweit geht
das? Vor dem EU-Gerichtshof kassiert er einen Dämpfer.

Luxemburg (dpa) - Ein polnischer Kriegsveteran sowie ein
Veteranenverband, die gegen die Macher der ZDF-Serie «Unsere Mütter,
unsere Väter» vorgehen, können in Polen nicht automatisch auf vollen

Schadenersatz wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten klagen.
Das stellte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg klar. 

Der ehemalige Angehörige der polnischen Heimatarmee (AK), einer
bewaffneten Untergrundbewegung zum Widerstand gegen die deutschen
Besatzer im Zweiten Weltkrieg, und der Verband früherer AK-Mitglieder
kritisieren die Darstellung von Polens Heimatarmee in der Serie. Ihr
werde darin Mitschuld an den Verbrechen gegen das jüdische Volk
gegeben. Der Veteran und der Verband klagten gegen die Produzenten,
ZDF und UFA Fiction, auf Schadenersatz und eine Entschuldigung.

EuGH unterscheidet zwischen Fernseh- und Internet-Inhalten

Die Richterinnen und Richter am EuGH unterscheiden in ihrem Urteil
zwischen im Fernsehen ausgestrahlten und im Internet verbreiteten
Inhalten. Die Gerichte in Polen könnten nur bei Internet-Inhalten
über den gesamten Schaden entscheiden und nur, wenn der Betroffene in
den Inhalten identifizierbar sei - und dies treffe wohl nur auf den
Verband zu, hieß es in einer Mitteilung des Gerichtshofs. Dafür
spreche dessen Aufgabe, Würde und Ansehen der Heimatarmee zu wahren.
Der ehemalige Soldat dürfte laut dem EuGH dagegen nicht
identifizierbar sein. Die bloße Zugehörigkeit zu einer militärischen

Formation reiche dafür nicht aus.

Für Fernseh-Serien sei die Zuständigkeit der polnischen Gerichte
dagegen auf den Schaden beschränkt, der in ihrem jeweiligen
Hoheitsgebiet entstanden sei, hieß es weiter aus Luxemburg. Den
vollständigen Ersatz könne man am Sitz der Produzenten in Deutschland
einklagen.

Das dreiteilige Kriegsdrama war in mehreren EU-Ländern, auch im
polnischen Fernsehen, ausgestrahlt worden, erstmals 2013. Es ist auch
im Internet verfügbar. Ein polnisches Gericht hatte die Produzenten
zuvor zu einer Entschuldigung verurteilt.

Weiteres Urteil in Polen steht noch aus

Das nun mit der Klage befasste Oberste Gericht in Polen hatte sich
wegen der Frage zur Zuständigkeit an den EuGH gewandt. Es muss nun
noch im konkreten Fall entscheiden und dabei die Vorgaben des EuGH
beachten. Laut UFA bleibt das weitere Verfahren abzuwarten. Die
Produktionsfirma zählt nach eigenen Angaben darauf, dass das Gericht
in Warschau «der Kunstfreiheit ihre entsprechende Beachtung schenken
wird». Die Darstellung fiktiver polnischer Figuren sollte demnach in
keiner Weise historische Tatsachen oder gar die Verantwortung der
Deutschen relativieren.