Erfolg für Penny vor EuGH: Ungarns Pflichtrabatte rechtswidrig

18.06.2026 15:06

Zoff um Äpfel und Softdrinks: Penny wehrt sich vor Gericht gegen eine
Geldbuße in Ungarn - und bekommt nun Rückenwind vom höchsten
europäischen Gericht.

Luxemburg (dpa) - Die frühere Rabattpflicht in Ungarn für große
Lebensmittelhändler, wegen der Penny eine Geldbuße kassierte,
verstößt einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH)

zufolge gegen EU-Recht. Die verpflichtenden Preissenkungen für
bestimmte Produkte, die Ungarn 2023 als Reaktion auf
Lebensmittelinflation eingeführt hatte, beeinträchtige den freien
Wettbewerb, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg. 

Nach der Regelung mussten Händler ab einem bestimmten Jahresumsatz
ausgewählte Produkte für begrenzte Zeiträume zu mindestens 15 Prozent

unter dem zuvor günstigsten Preis anbieten und Mindestmengen
vorhalten.

Sonderangebotspflicht unverhältnismäßig

Aus Luxemburg hieß es dazu: Dadurch könnten Händler ihre Preise und
Verkaufsmengen nicht mehr frei nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten
festlegen. Außerdem sei die Sonderangebotspflicht unverhältnismäßig

und nicht geeignet, die Ziele zu verwirklichen. Die Regelung betreffe
nur Händler, «die sich im Allgemeinen eher in städtischen als in
ländlichen Gebieten befinden». Daher seien die reduzierten
Lebensmittel für einen erheblichen Anteil von Verbraucherinnen und
Verbrauchern schwer zugänglich. Mittlerweile ist die Regelung in
Ungarn abgeschafft. In Kraft sind aber Handelsspannen-Obergrenzen für
bestimmte Produkte.

Auslöser des laufenden Rechtsstreits war eine Geldbuße im März 2024
gegen den Einzelhändler Penny, der zum deutschen Rewe-Konzern gehört.
Die ungarischen Behörden bemängelten, dass bei einer Kontrolle zwei
betroffene Produkte - Äpfel und ein Erfrischungsgetränk - nicht in
den Regalen standen. Der Händler klagte gegen die Sanktion.

Das damit befasste ungarische Gericht legte den Fall dem EuGH vor.
Eine ähnliche Regelung, die dazu verpflichtete, Grunderzeugnisse zu
einem festgesetzten Preis und in einer festgelegten Menge zum Verkauf
anzubieten, hatte der EuGH bereits auf eine Klage von Spar hin für
EU-rechtswidrig erklärt. Das ungarische Gericht im Fall von Penny
muss noch ein Urteil fällen und dabei die Vorgaben des höchsten
europäischen Gerichts beachten.