EU-Einigung: Schärfere Regeln gegen Kindesmissbrauch im Netz

22.06.2026 18:29

KI-generierte Missbrauchsbilder, «Grooming» oder Leitfäden für
Straftaten: Mittlerweile findet sexueller Missbrauch von Kindern oft
online statt. Die EU will Mindeststandards für Strafen verschärfen.

Brüssel (dpa) - In der EU soll Kindesmissbrauch im Internet künftig
strenger bestraft werden. Vertreter des Europaparlaments und der
Mitgliedstaaten einigten sich einer Mitteilung zufolge unter anderem
auf neue einheitliche Straftaten, die mit zunehmender technologischer
Entwicklung auftreten. Demnach soll etwa EU-weit strafbar sein, für
den Zugriff auf Livestreams von sexuellem Kindesmissbrauch zu
bezahlen. 

Darüber hinaus soll einheitlich unter Strafe stehen, KI-Systeme zur
Herstellung von Missbrauchsmaterial zu erwerben, zu besitzen oder zu
verbreiten. Dies sei angesichts der zunehmenden Verbreitung von
Deepfakes oder anderem KI-generiertem Missbrauchsmaterial notwendig,
hieß es. Auch der Besitz und Austausch von Anleitungen zur Begehung
von Kindesmissbrauch oder zur Herstellung von entsprechendem
Material, etwa als Buch oder Online-Leitfaden, soll strafbar sein.

Schweigen soll nicht als Einwilligung gelten

Die neuen EU-Vorschriften legen außerdem fest, dass Schweigen oder
fehlender Widerstand eines Kindes nicht als Einwilligung zu sexuellen
Handlungen gelten. In Deutschland können Kinder und Jugendliche ab 14
Jahren solchen Handlungen zustimmen - aber nur innerhalb bestimmter
gesetzlicher Grenzen. Beispielsweise darf dabei kein
Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt werden. Nach den neuen EU-Regeln
darf sich ein Täter dabei auch nicht fälschlicherweise als
Gleichaltriger ausgeben. Die neue Richtlinie erfasst zudem das
sogenannte Grooming - die Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle
Zwecke - als strafbare Handlung.

Zudem legten die Unterhändler längere Verjährungsfristen und
schärfere Strafen fest. In Deutschland gibt es bereits hohe
Verjährungsfristen. Die neuen Regelungen sehen auch Maßnahmen zum
Opferschutz vor, wie zum Beispiel ein Recht auf Entschädigung durch
die Täter.

Die nun getroffene Einigung muss noch vom Rat der Mitgliedstaaten und
dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Dies gilt
allerdings als Formalie. Danach haben die nationalen Regierungen drei
Jahre Zeit, ihre Strafgesetzbücher anzupassen. 

Die Richtlinie ist zu unterscheiden von der sogenannten
Chatkontrolle. Die umstrittene Verordnung, nach der
Internetunternehmen dazu verpflichtet werden sollen, Material über
sexuellen Kindesmissbrauch in ihren Diensten aufzuspüren, zu melden
und zu entfernen, wird derzeit noch auf EU-Ebene diskutiert.