Hubig begrüßt EU-Plan für «Nur Ja heißt Ja» bei Jugendlichen

23.06.2026 15:08

In der EU soll es schärfere Regeln zum Schutz von Kindern vor
Missbrauch geben. Die Justizministerin findet das gut - vor allem mit
Blick auf neue Regelungen beim Vergewaltigungs-Tatbestand.

Berlin/Brüssel (dpa) - Bundesjustizministerin Stefanie Hubig begrüßt

das nach einer EU-Einigung anvisierte unionsweite «Nur Ja heißt
Ja»-Prinzip im Sexualstrafrecht bei Jugendlichen. «Denn "Nur Ja heißt

Ja" schützt die sexuelle Selbstbestimmung konsequent», so die
SPD-Politikerin. Vertreter des Europaparlaments und der
Mitgliedsstaaten hatten sich tags zuvor auf schärfere Regeln gegen
Kindesmissbrauch geeinigt - unter anderem darauf, dass die EU-Staaten
künftig vorsehen müssen, dass Schweigen oder fehlender Widerstand
eines Kindes nicht als Einwilligung zu sexuellen Handlungen gelten. 

In Deutschland gilt derzeit ein «Nein heißt Nein»-Modell. Das heißt
:
Strafbar sind sexuelle Handlungen grundsätzlich dann, wenn sie gegen
einen erkennbar geäußerten entgegenstehenden Willen vorgenommen
werden. Deutschland müsste das Gesetz nach der geplanten neuen
EU-Richtlinie bei Jugendlichen anpassen. Beim «Nur Ja heißt
Ja»-Modell gilt dagegen das Fehlen einer freiwilligen, erkennbaren
Zustimmung zu der Handlung als zentrales Kriterium für deren
Strafbarkeit. Sexuelle Handlungen bei Kindern unter 14 sind in
Deutschland dabei generell strafbar, da Kinder rechtlich nicht
wirksam in solche Handlungen einwilligen können.

Hubig: Andere EU-Staaten zum Vorbild nehmen

Aus dem Justizministerium hieß es, man bereite sich auf die Umsetzung
der neuen EU-Regelung vor. Die darüber getroffene Einigung in Brüssel
muss noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des
Europaparlaments bestätigt werden, was aber als Formalie gilt. 

Hubig will sich auch für eine «Nur Ja heißt Ja»-Regelung für
Erwachsene in Deutschland einsetzen. Die meisten Staaten in der EU
folgen in ihrem Strafrecht bereits diesem Prinzip. «Das können wir
zum Vorbild nehmen», so die Bundesjustizministerin. Auf der
Justizministerkonferenz im Juni in Hamburg war dazu noch keine
Einigung gefunden worden. Einen entsprechenden Vorschlag hatten
Hamburg und Nordrhein-Westfalen eingereicht.