Ehemalige JVA Ingolstadt wird Standort für EU-Asylverfahren
24.06.2026 15:30
Bayern wird künftig zwei Standorte unterhalten, um das neue
europäische Asylsystem umzusetzen. Einer ist am Münchner Flughafen,
der andere entsteht rund 72 Kilometer Luftlinie entfernt.
München (dpa/lby) - Die ehemalige Justizvollzugsanstalt in Ingolstadt
wird künftig der zweite bayerische Standort für die neuen
Außengrenzverfahren der Europäischen Union. Derzeit werde der die
ehemalige JVA noch umgebaut, damit sie die neuen Anforderungen und
Standards des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erfülle,
teilte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in München mit.
Einen Zeitpunkt für die Inbetriebnahme nannte er nicht. Zuvor werde
die direkte Anwohnerschaft aber von der Regierung von Oberbayern
nähere Informationen erhalten.
Der erste bayerische Standort für GEAS-Verfahren am Flughafen München
war pünktlich zum Inkrafttreten von GEAS bereits zum 12. Juni 2026 in
Betrieb gegangen. «Bayern ist bei der Umsetzung von GEAS damit voll
auf Kurs», betonte Herrmann. Er verspreche sich von einer
konsequenten Umsetzung der neuen GEAS-Regeln «Rückenwind für die
Asylwende und noch mehr Ordnung bei der Zuwanderung».
Herrmann lobt neues Grenzverfahren
Herrmann unterstrich die Bedeutung der GEAS-Reform und verwies auf
die Schlüsselrolle der Staaten an den Außengrenzen. «Ein wirksamer
Schutz der EU-Außengrenzen und beschleunigte Verfahren sind
entscheidende Voraussetzungen für ein geordnetes Asylsystem in
Europa», sagte er. Die neuen Grenzverfahren seien ein bedeutender
Schritt, um Asylentscheidungen schneller zu treffen und Rückführungen
abgelehnter Asylbewerber konsequent umzusetzen. Bayern arbeite hierzu
eng mit dem Bund zusammen.
Das neue Außengrenzverfahren nach GEAS ist ein verpflichtendes
Asylverfahren an den EU-Außengrenzen, in dem über bestimmte
Asylanträge noch vor der Einreise in die Europäische Union
entschieden wird. Hierzu zählen insbesondere Asylanträge von Personen
aus Herkunftsländern mit geringen Erfolgsaussichten. Der Freistaat
Bayern ist aufgrund seiner EU-Außengrenzen an den Flughäfen München,
Nürnberg und Memmingen dazu verpflichtet, insgesamt 54 Plätze für das
Außengrenzverfahren bereitzustellen. Wegen des Einreiseschwerpunkts
am Münchner Flughafen als zweitgrößtem internationalen Flughafen
Deutschlands wurden die Standorte für das Außengrenzverfahren in
dessen Umgebung im Regierungsbezirk Oberbayern geschaffen.
Verfahren darf maximal 25 Wochen andauern
Während des Außengrenzverfahrens unterliegen die Personen einer
Beschränkung der Bewegungsfreiheit und dürfen die Einrichtung nur
durch Ausreise verlassen. Alle notwendigen Betreuungsleistungen
werden in den Standorten von geschultem Personal erbracht. Die
maximale Dauer für das Außengrenzverfahren beträgt 25 Wochen.
Die Regierung von Oberbayern wird die Einrichtung in Ingolstadt
verantwortlich betreiben. Den Betrieb am Flughafen München übernimmt,
wie auch bereits im Flughafenverfahren, das Landesamt für Asyl und
Rückführungen.
