EU-Einigung soll bei Ärger auf Reisen helfen

25.06.2026 15:40

Wer in der Europäischen Union unterwegs ist, hat Rechte. Künftig
sollen sie besser durchsetzbar sein. Verhandler haben sich auf kleine
Verbesserungen geeinigt.

Brüssel (dpa) - Reisende in der EU sollen künftig bei Problemen
unterwegs ihre Rechte leichter geltend machen können. Dafür soll
unter anderem ein einheitliches Formular eingeführt werden, mit dem
Passagiere Anträge auf Entschädigung oder Erstattung stellen können,

wie das Europäische Parlament nach einer Einigung mit Vertretern der
EU-Staaten mitteilte. Im Bahnverkehr gebe es dies bereits, für
Schiffs- und Busreisen sowie Flüge sei es neu. 

Die EU-Kommission soll das Formular demnach auf ihrer Webseite in
allen EU-Sprachen bereitstellen. Die Verkehrsunternehmen können aber
trotzdem weiter eigene Formulare oder Apps nutzen. Die Einigung muss
formell noch vom Parlament und den Mitgliedstaaten angenommen werden,
bevor die neuen Regeln wirksam werden können. 

Keine Vermittlungsgebühr einbehalten

Zudem wird die Rolle von Ticketvermittlern bei Flügen geklärt. Dabei
geht es etwa um Online-Plattformen, über die Verbraucher Tickets
mehrerer Fluggesellschaften kaufen können, aber auch Reisebüros.
Künftig soll klar sein: Wird ein Flug annulliert, bekommen die
Passagiere ihr Geld vollständig rückerstattet. Auch eine
Vermittlungsgebühr darf laut dem Rat der Europäischem Union nicht
einbehalten werden. 

Ausgenommen sind davon demnach kleinste Vermittler, etwa lokale
Reisebüros, wenn sie die Passagiere zu Beginn des Buchungsvorgangs
klar über diese Regelung informiert haben. Wer Anspruch auf eine
Rückerstattung hat, muss diese künftig innerhalb von sieben Tagen
erhalten. Hat der Vermittler das Beförderungsunternehmen aus eigenen
Mitteln bezahlt, verdoppelt sich die Frist auf 14 Tage.

Keine Kosten für notwendige Begleitperson

Außerdem wird unter anderem festgehalten, dass Menschen mit
Behinderungen oder mit eingeschränkter Mobilität unterwegs ein Recht
auf kostenlose Begleitung haben, wenn dies für sie notwendig ist.
Falls eine Fluggesellschaft darauf besteht, dass aus
Sicherheitsgründen eine Begleitperson dabei ist und diese nicht
selbst stellen kann, hat der Passagier das Recht, selbst auszuwählen,
wer ihn auf dem Nachbarsitz begleitet - ohne dass die Airline für
dieses zweite Ticket Kosten berechnen darf.

Unabhängig von der Einigung haben sich Vertreter von Parlament und
EU-Staaten vor kurzem auf neue Rechte rein für Flugpassagiere
verständigt. Dabei geht es unter anderem um die Bedingungen für
Entschädigungen bei Verspätungen und Flugausfällen. Zudem müssen
betroffene Passagiere der Vereinbarung zufolge innerhalb von vier
Tagen nach dem Ende ihrer Reise klare elektronische Informationen
bekommen, wie sie ihren Entschädigungsantrag einreichen können. Die
vereinbarten Änderungen sollen nach Angaben des Rates zur gleichen
Zeit wirksam werden wie die nun neu vereinbarten.