Notare warnen vor «EU Inc.»: Nicht genug Missbrauchsschutz

27.06.2026 04:00

Neue Unternehmen in der EU sollen innerhalb von 48 Stunden komplett
digital eingetragen werden. Eine neue Unternehmensform soll auch
andere Änderungen bringen. Deutsche Notare sehen große Probleme.

Brüssel/Berlin (dpa) - Die Bundesnotarkammer warnt in der Diskussion
um die geplante neue Unternehmensform «EU Inc.» vor fehlendem Schutz
gegen Missbrauch, Geldwäsche oder Verstößen gegen Sanktionen. «Der

Gründungsprozess, den die EU-Kommission vorgeschlagen hat, ist
anfälliger für Missbrauch und sieht nicht den gleichen Standard der
öffentlichen Präventivkontrolle vor», sagt Milan Bayram,
Hauptgeschäftsführer der Bundesnotarkammer, der Deutschen
Presse-Agentur. Unabhängige staatliche Stellen prüfen etwa bei der
Gründung einer GmbH die Gründungsdokumente und die handelnden
Personen, bevor die Gesellschaft in öffentliche Register eingetragen
wird - also präventiv. 

Die EU-Kommission hat im März die Einführung der «EU Inc.»
vorgeschlagen. Jeder Unternehmer soll innerhalb von 48 Stunden
komplett digital ein Unternehmen gründen können, hatte ihre
Präsidentin Ursula von der Leyen gesagt. Die Gründung soll maximal
100 Euro kosten und auch ohne ein bestimmtes Startkapital möglich
sein. Für als «EU Inc.» registrierte Unternehmen soll vieles
unbürokratischer werden. Die neue Unternehmensform soll ein Baustein
werden beim Plan, die europäische Wirtschaft zu stärken. 

Für die Einführung sind die Zustimmung der Mitgliedstaaten und des
Europäischen Parlaments nötig. Sie beschäftigen sich derzeit jeweils

damit. Noch vor Jahresende soll es eine Einigung geben, wie die drei
Institutionen im April festgehalten haben. 

Strohmann oder Identität gestohlen? 

Die Bundesnotarkammer kritisiert, dass die im Entwurf der Kommission
vorgesehene Kontrolle deutlich abgespeckt sei - etwa im Vergleich zur
Online-Gründung einer GmbH in Deutschland. So sei nur eine
rudimentäre Prüfung vorgesehen, «ob essenzielle Satzungsbestandteile

in der Satzung enthalten sind». 

Wenn eine GmbH online gegründet werde, überprüfe der Notar dagegen
trotzdem im Rahmen einer Videokonferenz und durch Auslesen des
Personalausweises, dass es sich um die richtige Person handelt. «So
kann der Notar ausschließen, dass ein Identitätsdiebstahl vorliegt,
dass ein Strohmann eingesetzt wird oder dass Unbefugte ein E-ID-Gerät
nutzen. Das ist bei der EU Inc. nicht gegeben», sagt Bayram. 

Bei einer sogenannten Strohmann-Gründung schickt der eigentliche
Gründer eine andere Person vor, um zu vertuschen, dass er selbst zum
Beispiel keine Erlaubnis hat, Gesellschafter oder Geschäftsführer zu
sein. So könnten aber auch Sanktionen umgangen werden, von denen zum
Beispiel Iraner oder Russen betroffen sind, die Russlands Krieg gegen
die Ukraine unterstützen. Und ohne saubere Identifizierung könnte
auch nicht ausreichend Geldwäsche verhindert werden. 

Wer ist bei Problemen greifbar? 

Probleme könnten laut Bayram auch Verbraucher treffen, die online
etwas von der «EU Inc.» kaufen - wenn etwa ein bezahlter Staubsauger
nicht ankommt. An wen könne man sich dann halten? «Die EU Inc. ist
schnell gegründet, schnell dicht gemacht. Personen dahinter? Das ist
bei beschränkt haftenden Kapitalgesellschaften grundsätzlich schwer,
aber noch schwerer, wenn die Personen überhaupt nicht verlässlich
identifiziert worden sind.» 

Ein anderes Beispiel seien Grundstückskäufe. Auch dort könne man
unter Umständen nicht nachvollziehen, wem ein von der EU Inc.
gekauftes Grundstück letztlich gehöre. Das erschwere den Zugriff des
Staates. 

Vorschlag: Notare könnten Daten weiterleiten 

Bayram schlägt zudem vor, dass öffentliche Präventivkontrollstellen
wie Notare Daten unter anderem an Transparenzregister und
Finanzverwaltung weitergeben könnten statt wie vorgeschlagen
Registergerichte. Das sei effizienter und im Sinne der Datenqualität.
Wenn Notare eine geldwäscherechtliche Prüfung vornähmen, könnten si
e
das Ergebnis auch an Banken weiterleiten, etwa über die von der EU
geplante Business-Wallet. 

Die Eintragung ist nur ein Schritt von vielen 

Eine schnelle Registrierung innerhalb von 48 Stunden - auch mit
Kontrolle durch einen Notar - sei definitiv möglich, so seine
Einschätzung. Doch die Eintragung im Handelsregister - oder einem
Business Register, wie es der Entwurf vorsieht, sei nicht alles. 

Wirtschaftlich sei die Erteilung einer Steuernummer wesentlich
bedeutsamer und die dauere in Deutschland sechs bis acht Wochen -
oder auch länger. Dazu komme die Eröffnung eines Geschäftskontos. 


Notarkammer unterstützt Ziel 

Die Bundesnotarkammer wirbt angesichts dieser und anderer
Kritikpunkte für Nachbesserungen. «Grundsätzlich stehen wir dem Ziel

der Binnenmarktförderung und Förderung des Wirtschaftsstandortes
Europa natürlich sehr offen gegenüber und begrüßen das», sagte
Bayram. 

Gewerkschaften fürchten unter anderem, dass Unternehmen als «EU Inc.»

Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern leicht umgehen könnten. Zudem
ist die rechtliche Grundlage umstritten.