Achtung, Extrakosten: Zoll jetzt auch auf billige Pakete von Ann-Kristin Wenzel und Christian Rothenberg, dpa

30.06.2026 04:30

Wer günstig online etwa bei Temu bestellt, musste bisher nicht mit
Zollgebühren rechnen. Das ändert sich zum 1. Juli: Künftig werden
mindestens 3 Euro fällig. Dahinter steckt ein großes Problem.

Brüssel (dpa) - Günstige Waren aus dem Ausland könnten ab 1. Juli
nicht mehr ganz so günstig sein. Denn in der EU ändern sich
Zoll-Regeln. Was jetzt gilt. 

Was ändert sich?

Wer aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören, Waren
bestellt, muss grundsätzlich Zoll zahlen. Bislang galt eine Ausnahme
für günstige Lieferungen. Diese entfällt jetzt. 

Auch für Bestellungen mit einem Wert unter 150 Euro wird nun eine
Zollabgabe fällig. Pro Warengruppe werden pauschal 3 Euro berechnet.
Das heißt, für drei in einem Paket versendete T-Shirts im Wert von 30
Euro werden insgesamt 3 Euro Zoll fällig. Kommt zum Beispiel ein
günstiges Kinderspielzeug dazu, werden 3 weitere Euro Zollgebühr
fällig, also insgesamt 6 Euro. 

Wird es jetzt teurer für Verbraucher?

Damit rechnen Experten. Sie gehen nicht davon aus, dass Verkäufer die
Mehrkosten übernehmen. Zwar sind Verkäufer oder Importeure für die
Anmeldung und Zahlung der Abgabe verantwortlich, wie die
EU-Kommission erklärt. Die Händler können die Zollpauschale aber an
den Verbraucher weiterreichen - und gerade bei sehr günstigen
Produkten kann dies ins Gewicht fallen, wie das Europäische
Verbraucherzentrum Deutschland warnt. 

E-Commerce-Expertin Karolin Junker de Neui von der Digitalberatung
Etribes rechnet nicht damit, dass Anbieter oder Importeure die Kosten
übernehmen. «Wir sehen bereits, dass die Preise auf den Plattformen
steigen, die Kosten landen also überwiegend bei den
Verbraucher:innen.» 

Lars Hofacker vom Handelsforschungsinstitut EHI geht davon aus, dass
die «zusätzlichen Kosten zumindest teilweise an die Kundinnen und
Kunden weitergegeben» werden, «denn gerade bei sehr niedrigpreisigen
Artikeln ist der Spielraum begrenzt». 

Alien Mulyk, designierte Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands
E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh), sieht die
Verbraucher als Leidtragende. «Auch Bestellungen bei redlichen
Händlern im außereuropäischen Ausland werden sie jetzt deutlich mehr

kosten.» Bei extremen Billiganbietern sei kaum möglich, dass Anbieter
oder Importeure die Kosten übernehmen, sagt auch sie. «Allerdings
werden die Preise auch uneinholbar niedrig bleiben, wenn asiatische
Anbieter die neue Abgabe aufschlagen.» 

Die chinesischen Online-Shoppingportale Shein und Temu, über die
viele günstige Produkte nach Europa gelangen, beantworteten
entsprechende dpa-Anfragen nicht. 

Worauf sollten Verbraucher achten?

Der deutsche Zoll rät: «Vor einer Bestellung in einem Nicht-EU-Staat
sollten Verbraucher zum Beispiel in den Geschäftsbedingungen des
Verkäufers prüfen, ob die pauschale Zollabgabe bereits im
Verkaufspreis berücksichtigt wird oder ob die Zollabwicklung durch
den Käufer vorgesehen ist.» In der Regel kümmere sich die Post oder
der Kurierdienst um die Zollabwicklung und gehe für Einfuhrabgaben in
Vorleistung. 

Die Verbraucherzentrale Berlin weist auch auf weitere Kosten hin:
Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen die Einfuhrumsatzsteuer.
Zusätzlich erheben manche Kurierdienste demnach eine Servicepauschale
für die Anmeldung beim Zoll. 

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland empfiehlt zudem, vor
der Bestellung zu prüfen, woher die Ware verschickt wird. «Hinweise
dazu finden sich häufig in den Versandinformationen, in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Bestellprozess. Auch
ungewöhnlich lange Lieferzeiten können ein Hinweis darauf sein, dass
die Ware nicht aus der EU kommt», schreiben die Verbraucherschützer. 


Allein auf die Angabe im Impressum zum Sitz des Online-Händlers
sollte man sich besser nicht verlassen: Manchmal sei der zwar in der
EU, die Ware werde jedoch aus einem Drittstaat geliefert, warnt das
Verbraucherzentrum. 

Warum gibt es die neue Abgabe? 

Die EU will damit gegen die Flut an Billigpaketen angehen. 2025 kamen
nach Zahlen der EU-Kommission 5,9 Milliarden Sendungen mit niedrigem
Warenwert an, ohne dass Zoll fällig wurde - viermal so viele wie 2022
(1,39 Milliarden). Das sind 16 Millionen Pakete pro Tag. Die Behörde
betont, dass es bei den neuen Regeln nicht um ein bestimmtes Land
gehe. Mehr als 90 Prozent der E-Commerce-Pakete kommen nach Angaben
eines hochrangigen EU-Beamten aus China. 

Gleichzeitig verstoßen viele Produkte laut Kommission gegen
europäische Standards. 2025 seien 60 Prozent der online gekauften
Kosmetik, Elektronik, Spielzeuge und Nahrungsergänzungsmittel
betroffen gewesen. Die Europäische Union will, dass der Zoll die
Importe besser kontrollieren kann. Vor allem soll aber «ein fairer
Wettbewerb» mit europäischen Unternehmen sichergestellt werden. 

Ändert sich dadurch etwas bei der Zustellung?

Deutschlands Paketbranche befürchtet, dass bestimmte Sendungen ab
Juli später beim Empfänger ankommen werden als vorher. Man sehe die
Gefahr, dass personelle Kapazitäten des Zolls durch das gestiegene
Kontrollaufkommen ausgereizt werden. «Dies kann dazu führen, dass
Zollfreigaben länger dauern, als es bisher der Fall ist, und somit
Verzögerungen in der Abfertigung entstehen können», sagt eine
Sprecherin des Branchenverbandes BPEX, der für Firmen wie Fedex, UPS,
Hermes, DPD und GLS spricht. «Das kann sich auf die Transportprozesse
auswirken.» 

Ein Sprecher des deutschen Paket-Marktführers DHL rechnet damit, dass
85 bis 90 Prozent der Pakete, die aus dem Nicht-EU-Ausland kommen,
über zwei unterschiedliche Systeme vorverzollt sind - sie landen ganz
normal beim Adressaten. Bei 10 bis 15 Prozent dieser Pakete werde das
wohl nicht der Fall sein - hier gehe DHL zunächst einmal ins Obligo
und bezahle Steuern und Gebühren. Dafür muss der Empfänger an der
Haustür eine Pauschale von 7,50 Euro bezahlen, plus die vorher
bezahlten Steuern und Gebühren. 

Wird dadurch bald weniger in China bestellt?

Lars Hofacker vom Handelsforschungsinstitut EHI erwartet «eher
weniger einzelne Sendungen mit geringem Warenwert aus Drittstaaten».
Ob dadurch insgesamt weniger Pakete verschickt werden, sei allerdings
offen. «Große Plattformen können ihre Prozesse und Logistikstrukturen

sehr schnell anpassen. Dazu kann auch gehören, künftig einen größer
en
Anteil der Lieferungen aus europäischen Strukturen zu bedienen.» 

Samina Sultan vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) weist darauf
hin, dass sich die großen E-Commerce-Plattformen aus China - vor
allem Shein und Temu - schon teils auf die neue Regelung eingestellt
haben. «Das heißt konkret, dass sie lokale Lager und
Distributionszentren in Europa bauen, um den Markt hier zu
bedienen.» 

Alien Mulyk vom bevh geht ebenfalls davon aus, dass die Abgabe
Billigimporten aus Asien «wenig anhaben» wird. «Die Unternehmen haben

bereits begonnen, ihre Logistik nach Europa zu holen und fallen durch
Einfuhren per Container nicht mehr in den Anwendungsbereich der
Abgabe.» 

Die EU-Kommission rechnet nach Angaben des hochrangigen Beamten mit
Auswirkungen, die aber schwer zu beziffern seien. 

Gilt das für immer?

Jein. Auch auf günstige Warenpakete soll dauerhaft Zoll erhoben
werden. Die Pauschale von drei Euro pro Warengruppe gilt aber
voraussichtlich nur zwei Jahre, bis zum 1. Juli 2028. Sie soll die
Zeit überbrücken, bis eine neue digitale Plattform zur Abwicklung und
Kontrolle an den Start geht, die laut einem EU-Beamten mehr Daten
erfassen und komplexere Berechnungen durchführen kann. Dann sind alle
in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig und es
gelten die üblichen Zollsätze je nach Warenwert, Ursprung und
Wareneinstufung. 

Unabhängig davon soll ab 1. November zudem eine neue
Bearbeitungsgebühr für jedes im Internet bestellte und in die EU
eingeführte Produkt gelten. Diese Maßnahme ist aber noch nicht
endgültig beschlossen. Zudem muss die EU-Kommission noch festlegen,
wie hoch diese Gebühr sein soll.