Gerichtshof: Urteil zu Gefängnis-Rauchverbot ist obsolet

30.06.2026 14:30

Das Rauchverbot für estnische Häftlinge kann vorerst bestehen
bleiben. Der Menschenrechtsgerichtshof erklärt ein früheres Urteil
für bedeutungslos, trifft inhaltlich aber keine neue Entscheidung.

Straßburg (dpa) - Rauchende Gefängnisinsassen in den
Europarats-Mitgliedsländern können sich bei absoluten Tabakverboten
nicht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
(EGMR) berufen, das darin einen Menschenrechtsverstoß sah. Die
frühere Entscheidung des EGMR zu einem Rauchverbot in estnischen
Gefängnissen sei rechtlich gegenstandslos, stellte die Große Kammer
des Gerichts in Straßburg klar. Sie sei daher nicht rechtskräftig,
präzisierte ein Sprecher.

Das Gericht sah keine Grundlage für eine Menschenrechts-Prüfung mehr,
weil die Kläger entweder verstorben seien oder auf Kontaktversuche
nicht reagieren würden. Die verbliebenen Beschwerdeführer seien
mittlerweile aus dem Gefängnis entlassen und damit nicht mehr vom
Rauchverbot betroffen, hieß es. Die Richterinnen und Richter strichen
die Beschwerde schlicht aus dem Verzeichnis der Fälle. Der Streit um
Estlands Verbot geht damit ohne eine Entscheidung in der Sache aus.

«In estnischen Gefängnissen herrscht seit neun Jahren Rauchverbot,
und wir haben uns dafür eingesetzt, dass dies auch so bleibt»,
kommentierte der Leiter des estnischen Gefängnisdienstes, Rait Kuuse,
in Tallinn den Abschluss des Verfahrens. «Uns wird zwar die
inhaltliche Prüfung durch das Gericht verwehrt bleiben, aber unsere
Position bleibt unverändert: Rauchen ist gesundheitsschädlich, ein
Sicherheitsrisiko und unvereinbar mit dem Gefängnisumfeld.»

Recht auf Kippe für Gefangene? 

Estland hatte 2017 ein absolutes Rauchverbot in seinen Gefängnissen
erlassen. Damit sollten etwa Nichtraucher geschützt und der Handel
mit Zigaretten in Gefängnissen unterbunden werden. Mehrere damalige
Gefangene klagten gegen die Regelung. Der Oberste Gerichtshof
Estlands erklärte das Verbot für verfassungsgemäß. 

Der Fall landete schließlich vor dem EGMR. Die Häftlinge sahen sich
in ihrem Recht auf Achtung der Privatsphäre verletzt und rügten unter
anderem die Auswirkungen des Verbots infolge der Entzugserscheinungen
wie Schlafstörungen und Depressionen. Der EGMR sorgt für die
Einhaltung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit der 46
Mitglieder des Europarats. Der Europarat ist eine von der EU
unabhängige Organisation mit Sitz in Straßburg.

Estland beantragte Überprüfung von der Großen Kammer

Der Straßburger Gerichtshof bestätigte im November einen Verstoß
gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Entscheidung fiel
damals mit 4:3 Stimmen knapp aus. Die Regierung in Tallinn hielt das
Urteil für falsch und beantragte die Überprüfung bei der Großen
Kammer. 

Die Entscheidung des EGMR kommt kurz nach der Ratifizierung eines
Gefängnis-Abkommens zwischen Estland und Schweden, das die
Anmietung einer Haftanstalt in der estnischen Stadt Tartu vorsieht.
Einer der Knackpunkte bei den Verhandlungen war das Rauchverbot.
Estland sagte schließlich zu, dass in die Anstalt verlegte
schwedische Gefangene, wie zu Hause, rauchen dürfen. Für estnische
Insassen dagegen soll das Rauchverbot weiterhin gelten.