Bundesgerichtshof urteilt zu Urheberrecht für Designmöbel

01.07.2026 17:30

Das Möbelsystem «USM Haller» gilt als Designklassiker. Vor Gericht
will der Hersteller einen Urheberschutz durchsetzen. Am Donnerstag
wird eine Entscheidung erwartet.

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) will am Donnerstag
(8.45 Uhr) eine Entscheidung im Urheberrechtsstreit um das
Möbelsystem «USM Haller» verkünden. Die Regale und Sideboards
zeichnen sich durch verchromte Rundrohre, kugelförmige
Verbindungsknoten und farbige Metallplatten aus. In dem Verfahren
geht es um die Frage, ob es sich um urheberrechtlich geschützte
Kunstwerke handelt.

Das Schweizer Unternehmen USM hatte einen Konkurrenten aus Nürnberg
verklagt, der Ersatz- und Erweiterungsteile für die USM-Möbel
anbietet, die wie die Original-Teile aussehen. In dessen Online-Shop
werden alle Komponenten aufgelistet, die für den Bau kompletter USM
Haller Möbel nötig sind. Das Unternehmen bietet zudem einen
Montageservice an. USM klagte unter anderem auf Unterlassung und
Feststellung einer Schadenersatzpflicht.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte einen Urheberschutz zuletzt
verneint und nur Ansprüchen nach dem Wettbewerbsrecht anerkannt. Das
Urteil könnte der Prüfung des BGH nach dessen vorläufiger
Einschätzung aber womöglich nicht standhalten. Die Begründung, mit
der das OLG einen Urheberschutz verneinte, lasse sich wohl nicht
halten, sagte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung im April.
Die Sache könnte daher zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an
das OLG zurückgewiesen werden.