Niederlage vor EuGH: Google muss EU-Rekordstrafe zahlen Von Valeria Nickel, dpa

02.07.2026 09:56

Warum sind manche Google-Apps auf Android-Handys Standard? Der
Tech-Gigant muss eine milliardenschwere Wettbewerbsstrafe der
EU-Kommission akzeptieren.

Luxemburg (dpa) - Google muss nach einem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) eine Rekord-Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission
in Höhe von 4,1 Milliarden Euro zahlen. Das Unternehmen habe
Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale
Beschränkungen auferlegt, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu
stärken, bestätigten die Richterinnen und Richter in Luxemburg.

Bei den Einschränkungen geht es um vorinstallierte Apps auf
Android-Handys. Das Smartphone-Betriebssystem Android wird bei Google
entwickelt und ist für Geräte-Hersteller kostenlos. Den Großteil
seiner Einnahmen erzielt Google über sein Flaggschiffprodukt, die
Suchmaschine. Hersteller, die auf Android-Geräten Google-Dienste
einbinden wollten, mussten immer gleich ein ganzes Paket aus
Google-Apps installieren, darunter den Browser Chrome und die
Google-Suche. 

Strafe der EU-Kommission ursprünglich höher 

Die EU-Kommission, die für die Einhaltung von Wettbewerbsregeln in
der EU zuständig ist, sah darin einen Verstoß und verhängte 2018 ein

Bußgeld in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Das ist die bislang höchste

Wettbewerbsstrafe, die die Kommission verhängt hat, wie ein Sprecher
der Kommission bestätigte. Aus ihrer Sicht stellte Google durch die
Kopplungspraktik sicher, dass seine Suchmaschine und der
Chrome-Browser auf nahezu allen Android-Geräten vorinstalliert waren.

Die Brüsseler Behörde kritisierte darüber hinaus eine Vereinbarung,
nach der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten keine Smartphones
mit alternativen, nicht von Google genehmigten Android-Versionen
verkaufen durften. 

Nach Ansicht der EU-Wettbewerbshüter wurde mit diesen Beschränkungen
das Ziel verfolgt, die beherrschende Stellung von Google im Bereich
der Suchmaschinen und damit seine Einnahmen aus Werbeanzeigen im
Zusammenhang mit diesen Suchen zu schützen und zu stärken. 

Google änderte Geschäftspraktik bereits

Google hatte im Verfahren bei der Kommission dagegen argumentiert,
die Kopplung der App Google-Suche und des Chrome-Browsers sei
notwendig gewesen, insbesondere um zu ermöglichen, Einnahmen aus
seiner Investition in Android zu erzielen.

Das Unternehmen änderte die Geschäftspraktiken, klagte aber gegen die
Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter. Bereits in erster Instanz gab
es vor dem Gericht der EU eine Schlappe: Die Luxemburger Richterinnen
und Richter senkten das Bußgeld in ihrem Urteil von 2022 lediglich um
rund 200 Millionen Euro auf 4,1 Milliarden Euro. 

Hintergrund der Minderung war, dass das Gericht im Gegensatz zur
EU-Kommission keinen Verstoß darin sah, dass Google bestimmten großen
Herstellern und Mobilfunkbetreibern Zahlungen leistete, damit sie nur
die Google-Such-App auf ihren Geräten vorinstallieren. Die Kommission
habe nicht hinreichend dargelegt, dass ein Wettbewerber dadurch
tatsächlich behindert werde. Zudem hätte Google zu diesem Punkt
angehört werden müssen, was nicht geschehen sei.

Reihe von hohen Strafen gegen Google

Nach einem Einspruch des Unternehmens und seines Mutterkonzerns
Alphabet bestätigte der EuGH das Urteil nun endgültig. Das EU-Gericht
habe in seiner Beurteilung keine Fehler gemacht, hieß es.

Wettbewerbshüter der EU-Kommission überziehen Google immer wieder mit
hohen Wettbewerbsstrafen. 2024 etwa wurde eine Milliardenstrafe wegen
Googles Preisvergleichsdienst vom EuGH bestätigt, eine andere Strafe
wurde dagegen kurze Zeit später gerichtlich kassiert. In Schweden
verdonnerte ein Gericht den Tech-Riesen erst am Mittwoch dazu, der
Klarna-Tochter Pricerunner umgerechnet knapp 1,3 Milliarden Euro
Schadenersatz zu zahlen. Der Konzern konnte die Bußgelder bisher gut
verkraften - das Online-Werbegeschäft läuft.