) Niederlage vor EuGH: Google muss EU-Rekordstrafe zahlen Von Valeria Nickel, dpa
02.07.2026 11:47
Warum sind manche Google-Apps auf Android-Handys Standard? Der
Tech-Gigant muss eine milliardenschwere Wettbewerbsstrafe der
EU-Kommission akzeptieren. Verbraucherschützer sehen eine klare
Botschaft.
Luxemburg (dpa) - Google muss nach einem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) eine Rekord-Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission
in Höhe von 4,1 Milliarden Euro zahlen. Das Unternehmen habe
Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale
Beschränkungen auferlegt, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu
stärken, bestätigten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Sie
wiesen einen Einspruch des US-Technologiekonzerns gegen ein
erstinstanzliches EU-Urteil zurück und beendeten damit einen
langjährigen Rechtsstreit.
Bei den beanstandeten Einschränkungen geht es um vorinstallierte Apps
auf Android-Handys. Das Smartphone-Betriebssystem Android wird bei
Google entwickelt und ist für Geräte-Hersteller kostenlos. Nach der
Entscheidung aus Luxemburg teilte das Unternehmen mit, dass das
Urteil den erheblichen Investitionen nicht ausreichend Rechnung
trage, mit denen Google sicherstelle, dass Android offen,
interoperabel und kostenlos bleibe. «Android bietet allen mehr
Auswahl und unterstützt Tausende von Unternehmen», hieß es.
Den Großteil seiner Einnahmen erzielt Google über sein
Flaggschiffprodukt, die Suchmaschine. Der Vorwurf: Hersteller,
die auf Android-Geräten Google-Dienste einbinden wollten, mussten
immer gleich ein ganzes Paket aus Google-Apps installieren, darunter
den Browser Chrome und die Google-Suche.
Strafe der EU-Kommission ursprünglich höher
Die EU-Kommission, die für die Einhaltung von Wettbewerbsregeln in
der EU zuständig ist, sah darin einen Verstoß und verhängte 2018 ein
Bußgeld in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Das ist die bislang höchste
Wettbewerbsstrafe, die die Kommission verhängt hat, wie ein Sprecher
der Kommission bestätigte. Aus ihrer Sicht stellte Google durch die
Kopplungspraktik sicher, dass seine Suchmaschine und der
Chrome-Browser auf nahezu allen Android-Geräten vorinstalliert waren.
Die Brüsseler Behörde kritisierte zudem eine Vereinbarung, nach der
Anbieter von Geräten mit Google-Diensten keine Smartphones mit
alternativen, nicht von Google genehmigten Android-Versionen
verkaufen durften.
Nach Ansicht der EU-Wettbewerbshüter wurde mit diesen Beschränkungen
das Ziel verfolgt, die beherrschende Stellung von Google im Bereich
der Suchmaschinen zu stärken und damit seine Einnahmen aus
Werbeanzeigen im Zusammenhang mit diesen Suchen zu schützen.
Google änderte Geschäftspraktik bereits
Google hatte im Verfahren bei der Kommission dagegen argumentiert,
die Kopplung der App Google-Suche und des Chrome-Browsers sei
notwendig gewesen, insbesondere um zu ermöglichen, Einnahmen aus
seiner Investition in Android zu erzielen.
Das Unternehmen änderte die Geschäftspraktiken, klagte aber gegen die
Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter. Bereits in erster Instanz gab
es vor dem Gericht der EU eine Schlappe: Die Luxemburger Richterinnen
und Richter senkten das Bußgeld in ihrem Urteil von 2022 lediglich um
rund 200 Millionen Euro auf 4,1 Milliarden Euro. Rund 1,5 Milliarden
Euro davon schuldet Google zusammen mit seinem Mutterkonzern
Alphabet.
Hintergrund der Minderung war, dass das Gericht im Gegensatz zur
EU-Kommission keinen Verstoß darin sah, dass Google bestimmten großen
Herstellern und Mobilfunkbetreibern Zahlungen leistete, damit sie nur
die Google-Such-App auf ihren Geräten vorinstallieren. Die Kommission
habe nicht hinreichend dargelegt, dass ein Wettbewerber dadurch
tatsächlich behindert werde. Zudem hätte Google zu diesem Punkt
angehört werden müssen, was nicht geschehen sei.
Reihe von hohen Strafen gegen Google
Nach einem Einspruch von Google und Alphabet bestätigte der EuGH das
Urteil nun endgültig. Das EU-Gericht habe in seiner Beurteilung keine
Fehler gemacht, hieß es. Insbesondere habe die Vorinstanz die
wettbewerbswidrigen Auswirkungen von Googles Geschäftsmodell
ausreichend analysiert. Auch die Begründung der Höhe der Strafe sei
ausreichend. Zudem seien die Verteidigungsrechte von Google und
Alphabet gewahrt worden.
Der Chef der Europäischen Verbraucherorganisation Beuc, Augustín
Reyna, begrüßte die Entscheidung: «Das heutige Urteil sendet eine
sehr klare Botschaft: Marktbeherrschende Unternehmen dürfen ihre
Macht nicht dazu nutzen, den Wettbewerb auszuschalten und die
Wahlmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher
einzuschränken.»
Wettbewerbshüter der EU-Kommission überziehen Google immer wieder mit
hohen Strafen. 2024 etwa wurde eine Milliardenstrafe wegen Googles
Preisvergleichsdienst vom EuGH bestätigt, eine andere Strafe wurde
dagegen kurze Zeit später gerichtlich kassiert. In Schweden
verdonnerte ein Gericht den Tech-Riesen erst am Mittwoch dazu, der
Klarna-Tochter Pricerunner umgerechnet knapp 1,3 Milliarden Euro
Schadenersatz zu zahlen. Der Konzern konnte die Bußgelder bisher gut
verkraften - das Online-Werbegeschäft läuft.
