EU-Verbot von Russia Today Inhalten auch für kostenlose Websites

02.07.2026 13:13

Auch wer RT-Videos ohne Profit verbreitet, riskiert eine Strafe: Das
EU-Verbot greift laut dem EuGH unabhängig von wirtschaftlichen
Absichten. Es geht um einen Fall in Deutschland.

Luxemburg (dpa) - Das EU-weite Verbot, Inhalte des Senders Russia
Today zu verbreiten, gilt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) zufolge auch für kostenlos zugängliche Websites. Es sei
unerheblich, ob die Verbreitung im Rahmen einer wirtschaftlichen
Tätigkeit erfolge, hieß es aus Luxemburg. 

Hintergrund ist ein Strafverfahren in Deutschland gegen drei
Menschen. Ihnen wird vorgeworfen, wiederholt Videos des Senders RT -
Russia Today Germany auf der eigenen Internetseite veröffentlicht zu
haben. Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die
Ukraine erließ die EU 2022 gegenüber «Betreibern» das Verbot, solch
e
Inhalte zu verbreiten.

Deutsches Gericht hatte Zweifel wegen Spendenmodell

Das mit dem Fall befasste Gericht in Deutschland hatte Zweifel, ob
die Angeklagten von der Sanktionsregelung erfasst sind, weil die
Webseite sich nur durch Spenden finanziert. Es wandte sich mit der
Frage an das höchste europäische Gericht. Dieses urteilte nun: Das
Verbot besteht unabhängig davon, ob mit der Verbreitung Gewinne
erzielt werden. Der Begriff «Betreiber» erfasse alle Personen, die
direkt oder indirekt für die Bereitstellung der verbotenen Inhalte
verantwortlich seien. Die Einstufung hänge auch nicht vom Umfang oder
von der Dauer der Verbreitung ab. 

Nur diese Auslegung erlaube es, «die Verbreitung der Propaganda der
Russischen Föderation zu verhindern und so die öffentliche Ordnung
und Sicherheit der EU zu schützen», teilte der Gerichtshof mit.

Im konkreten Fall muss noch das deutsche Gericht entscheiden und
dabei die Auslegung des EuGH beachten.