Parlament stimmt für neue Fluggastrechte

07.07.2026 13:01

Eltern können künftig kostenlos Sitze neben ihren Kindern
reservieren, Ticketpreise müssen klar angezeigt werden: Das
EU-Parlament beschließt neue Rechte für Flugreisende.

Straßburg (dpa) - Das Europaparlament hat neuen europäischen
Fluggastrechten zugestimmt. Eine breite Mehrheit von 646 Abgeordneten
stimmte für die Reform, die unter anderem vorsieht, dass Eltern im
Flugzeug künftig kostenlos Sitzplätze neben ihren Kindern reservieren
können und Ticketpreise übersichtlich dargestellt werden müssen.

Die Regeln für Entschädigungen bei verspäteten Flügen sollen im
Wesentlichen unverändert bleiben. Das hatten Vertreter des Parlaments
in langen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten durchgesetzt. Nun
müssen auch die EU-Staaten der Änderung noch formell zustimmen. Das
gilt als Formalie. 

Flug verspätet? 

Die EU-Staaten wollten ursprünglich, dass Fluggäste künftig erst bei

größeren Verspätungen entschädigt werden und je nach Entfernung auc
h
mit weniger Geld. Nach einer Einigung im Juni bleibt es aber dabei:
Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug
mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung
sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis
zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3.500
Kilometer Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU
stattfindet). 

Diese Schwellen sollen auch gelten, wenn der Flug ganz gestrichen
wurde - solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist.
Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den
Ausfall zu verschulden hat. Nicht zu verschulden haben
Fluggesellschaften nach den vorgesehenen neuen Regeln zum Beispiel
Vorfälle mit randalierenden Fluggästen, Wetterbedingungen,
Naturkatastrophen oder Streiks von Flughäfen oder
Bodenabfertigungsdienstleistern.

Die Airline soll Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Ende der
Reise schriftlich darüber informieren müssen, was deren Rechte sind
und wie sie diese geltend machen können. Die Reisenden sollen neun
Monate Zeit haben, ihre Ansprüche geltend zu machen. Im Anschluss
muss die Fluggesellschaft innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen
oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine
Entschädigung zahlt. 

Anders ans Ziel kommen

Fluggäste sollen außerdem bei Problemen in vielen Fällen das Recht
darauf haben, anders befördert zu werden. Das kann auch zu einem
anderen Flughafen nah am Zielort, über eine andere Strecke, mit einer
anderen Airline oder sogar zum Beispiel per Bahn passieren. Die
Reisebedingungen müssen aber vergleichbar sein - also beispielsweise
Fluggäste, die einen Direktflug gebucht hatten, dürfen nicht
gezwungen werden, mehrere Anschlussflüge zu nehmen. 

Die Airline muss ihnen innerhalb von drei Stunden eine solche
Alternative anbieten, andernfalls können Fluggäste selbst
organisieren, wie sie ans Ziel kommen. Die Fluggesellschaft muss bis
zu 400 Prozent des ursprünglichen Preises erstatten. Bisher ist die
Höhe nicht gedeckelt.

Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von
außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben.
Wenn sie in Kraft treten, haben die Fluggesellschaften zunächst zwölf
Monate Zeit, sie umzusetzen.