) Parteienfamilie der AfD auf EU-Ebene kommt auf den Prüfstand Von Valeria Nickel, dpa
07.07.2026 13:34
Die Dachpartei der AfD auf EU-Ebene steht im Visier der
Aufsichtsbehörde. Es geht um mögliche Verstöße gegen Kernwerte der
EU. Auf dem Spiel stehen Fördermittel in Millionenhöhe.
Straßburg (dpa) - Das Europäische Parlament hat für ein Prüfverfahr
en
gegen die rechtspopulistische Parteienfamilie Europa der souveränen
Nationen (ESN) gestimmt. Die zuständige Aufsichtsbehörde soll nun
mögliche Verstöße der ESN-Partei, der auch die AfD angehört, gegen
EU-Grundwerte prüfen. Eine Mehrheit von 414 Abgeordneten sprach sich
dafür aus, 224 dagegen, 18 enthielten sich. Bei Verstößen droht der
Verlust des Status als europäische politische Partei und damit von
EU-Fördermitteln. Es ist laut der Aufsichtsbehörde das erste
Verfahren dieser Art, das sich auf die Einhaltung von Werten bezieht.
Was ist die ESN-Partei?
ESN ist die Dachorganisation mehrerer nationaler rechtspopulistischer
Parteien auf EU-Ebene. Sie wurde 2024 von der AfD mitgegründet und
hat ihren Sitz in Berlin. Daneben gehören etwa die französische
Reconquête unter dem prominenten Rechtsextremen Éric Zemmour, Neue
Hoffnung in Polen oder die prorussische Partei Wasraschdane (deutsch:
Wiedergeburt) aus Bulgarien zu den Mitgliedern.
Auch andere politische Bündnisse sind in solchen Dachparteien auf
EU-Ebene organisiert. Sie bestehen unabhängig von den Fraktionen im
EU-Parlament, in denen sich die Europaabgeordneten zusammenschließen.
Die Parteien haben eine entsprechende Registrierung und werden von
der Aufsichtsbehörde für europäische politische Parteien und
Stiftungen überwacht. Von der EU bekommen sie Fördergelder. Für die
ESN-Partei liegen die bewilligten Mittel im Jahr 2026 nach Angaben
des Parlaments bei maximal rund zwei Millionen Euro.
Welche Hinweise auf Verstöße der ESN-Partei gibt es?
Die Aufsichtsbehörde hatte Ende Mai einen Brief mit Hinweisen an die
EU-Institutionen übermittelt, die aus ihrer Sicht Zweifel an der
Einhaltung der Grundwerte aufkommen lassen. Sie verweist etwa auf
eine Gerichtsentscheidung des VG Köln zur AfD. Darin werden Elemente
aus dem Parteiprogramm oder Aktivitäten von Parteivertretern
hervorgehoben, die das Gericht als mit der Menschenwürde und der
Religionsfreiheit unvereinbar bewertet.
Außerdem hebt die EU-Behörde in dem Schreiben eine Reihe von
Social-Media-Beiträgen von Politikern der Mitgliederparteien der ESN
hervor, die sich gegen bestimmte Menschengruppen richten. Die
Aufsichtsbehörde weist darauf hin, dass das Hinweisschreiben noch
kein Prüfungsergebnis darstellt.
«Das EU-Parlament zeigt der AfD-Europapartei die gelbe Karte»,
kommentierte der Grünen-Europaabgeordnete Daniel Freund nach der
Abstimmung. «Millionen Steuergelder dürfen nicht weiter Hassrede,
Rassismus, Homophobie und Antisemitismus der AfD-Europapartei
finanzieren.» Auch Parlamentarierinnen und Parlamentarier der Linken,
Sozialdemokraten, Liberalen und Christdemokraten sprachen sich für
die Überprüfung aus. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe, Niclas
Herbst, wies darauf hin, dass die Eröffnung des Verfahrens keine
Vorverurteilung darstelle.
Was müssen europäische Parteien beachten?
Europäische Parteien müssen laut EU-Regeln unter anderem
sicherstellen, dass sie und ihre Mitglieder bei ihrem Programm und
ihren Tätigkeiten im Einklang mit den Werten stehen, auf die sich die
Europäische Union gründet. Dazu gehören etwa die Achtung der
Menschenwürde und -rechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und
Rechtsstaatlichkeit.
Droht bei Verstoß ein Parteiverbot?
Stellt die Aufsichtsbehörde einen offenkundigen und schweren Verstoß
der europäischen Partei gegen die Kernwerte der EU fest, löscht sie
sie aus dem Register. Die Streichung würde aber kein Parteiverbot
bedeuten: Die einzelnen nationalen Parteien blieben weiter bestehen
und auch die Vereinigung an sich könnte unter Umständen nach
nationalem Recht weiterexistieren. Sie würde jedoch den besonderen
Status verlieren - und damit vor allem auch die EU-Fördermittel.
Was sagt die ESN-Partei?
Die ESN-Partei verabschiedete Ende Juni in Berlin eine Erklärung, in
der sie nach eigenen Angaben ihr Bekenntnis zu Demokratie, Freiheit
und Rechtsstaatlichkeit bekräftigte. Ihr Präsident, der bulgarische
Europaabgeordnete Stanislav Stoyanov, betonte einer Mitteilung
zufolge, dass Europa eine neue Richtung brauche - «ein Europa freier
und souveräner Nationen, in dem Entscheidungen so bürgernah wie
möglich getroffen werden». Zu den konkreten Vorwürfen wird sich die
Partei im Überprüfungsverfahren der Aufsichtsbehörde äußern kön
nen.
Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
Was den Zeitrahmen des Prüfverfahrens betreffe, sei eine genaue
Vorhersage nicht möglich, teilte die Aufsichtsbehörde mit. Nach
Eingang des Überprüfungsantrags informiere die Behörde die betroffene
Partei und fordere sie zu einer Stellungnahme auf. Der Partei werde
auch die Möglichkeit für Abhilfemaßnahmen eingeräumt, grundsätzli
ch
innerhalb eines Monats.
Anschließend habe ein spezieller Ausschuss unabhängiger
Persönlichkeiten zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme. Erst danach
wäre die Behörde in der Lage, eine Entscheidung über den Prüfantrag
zu treffen. Dagegen könne noch innerhalb von drei Monaten vom
EU-Parlament und dem Rat der Mitgliedsstaaten Einspruch erhoben
werden.
