Debatte um «Chatkontrolle» - Abstimmung im Eilverfahren
07.07.2026 13:48
Kommt sie doch noch? Vor Monaten positionierte sich das EU-Parlament
zu einer umstrittenen Ausnahme von Datenschutzregeln. Nun soll
darüber im Schnellverfahren erneut abgestimmt werden.
Straßburg (dpa) - Messengerdienste könnten in der EU doch noch früher
als erwartet wieder eine rechtliche Grundlage für die Durchsuchung
privater Kommunikation im Kampf gegen Kinderpornografie bekommen. Das
Europaparlament hat sich dafür ausgesprochen, per Eilverfahren über
eine Ausnahme von Datenschutzregeln für die sogenannte Chatkontrolle
abzustimmen.
Sollte bei der inhaltlichen Abstimmung am Donnerstag keine absolute
Mehrheit im Parlament (360 von 719 Abgeordneten) gegen das
EU-Vorhaben stimmen, wäre der Vorschlag angenommen. Dafür könnte
sprechen, dass nur 304 Abgeordnete gegen das Eilverfahren stimmten
und 331 dafür. Allerdings gaben auch nur 646 der 719 Abgeordneten
eine Stimme ab. Zudem enthielten sich 11 Abgeordnete.
Sollte sich das Parlament nicht mit absoluter Mehrheit gegen das
Vorhaben aussprechen, müssten lediglich noch die Mitgliedsländer
final zustimmen - in der Regel eine Formalie. Die Ausnahme würde es
den Anbietern von Online-Kommunikation dann wieder erlauben, bis
April 2028 auch privat gesendete Chats zu kontrollieren. Das
Europaparlament hatte das Vorhaben vor über drei Monaten eigentlich
bereits abgelehnt.
