«Chatkontrolle» vor Comeback? Eilverfahren im EU-Parlament Von Niklas Treppner und Valeria Nickel, dpa

07.07.2026 14:51

Kommt sie doch noch? Vor Monaten positionierte sich das EU-Parlament
zu einer umstrittenen Ausnahme von Datenschutzregeln. Nun soll
darüber im Schnellverfahren erneut abgestimmt werden.

Straßburg (dpa) - Messengerdienste könnten in der EU früher als
erwartet wieder eine rechtliche Grundlage für die Durchsuchung
privater Kommunikation im Kampf gegen Kinderpornografie bekommen. Das
Europaparlament hat sich dafür ausgesprochen, noch diese Woche per
Eilverfahren über eine Ausnahme von Datenschutzregeln für die
sogenannte Chatkontrolle abzustimmen. 

Sollte bei der inhaltlichen Abstimmung am Donnerstag keine absolute
Mehrheit im Parlament (360 von 719 Abgeordneten) gegen das
EU-Vorhaben stimmen, wäre der Vorschlag doch noch angenommen. Dafür
könnte sprechen, dass nur 304 Abgeordnete gegen das Eilverfahren
stimmten und 331 dafür. Allerdings gaben auch nur 646 der 719
Abgeordneten eine Stimme ab. Zudem enthielten sich 11 Abgeordnete. 

Sollte sich das Parlament nicht mit absoluter Mehrheit gegen das
Vorhaben aussprechen, müssten lediglich noch die Mitgliedsländer
final zustimmen - in der Regel eine Formalie. Die Ausnahme würde es
den Anbietern von Online-Kommunikation wieder erlauben, bis April
2028 auch privat gesendete Chats zu kontrollieren. Das
Europaparlament hatte das Vorhaben vor über drei Monaten eigentlich
abgelehnt. 

Was die EU-Regelung gegen Kinderpornografie bringen soll 

Ziel der Übergangsregelung ist es, vor allem Bilder oder Videos von
sexuellem Kindesmissbrauch aufzuspüren. Unternehmen wie WhatsApp,
Instagram, Microsoft und Google konnten in der Vergangenheit etwa
Inhalte mit automatisierten Programmen scannen, um verbotene
Darstellungen zu melden. Damit das trotz strenger
EU-Datenschutzregeln möglich war, gab es bis April noch eine
Ausnahmeregelung. 

Ende März war die Parlaments-Abstimmung über eine erneute
Verlängerung dieser Ausnahme aber gescheitert, da nach dem Willen
eines Großteils der Abgeordneten Kontrollen etwa nur bei konkreten
Verdachtsfällen möglich sein sollten. Diese Position hatten die
Parlamentarier auch schon bei einer Abstimmung Anfang März vertreten.
Solchen Einschränkungen wollten die EU-Staaten bisher allerdings
nicht zustimmen, weshalb in Verhandlungen mit dem Parlament auch
keine Einigung gefunden werden konnte. 

Überraschende Kehrtwende des Parlaments? 

Das Vorhaben, die zeitlich befristete Ausnahme von europäischen
Datenschutzregeln zu verlängern, galt daher als gescheitert. Der
Fokus lag zuletzt stattdessen auf den parallel laufenden
Verhandlungen über eine dauerhafte Lösung, welche die
Übergangsreglung ablösen sollte. 

Doch EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola brachte überraschend
neue Dynamik in die Debatte, als sie sich beim EU-Gipfel Mitte Juni
dafür einsetzte, erneut an einer politischen Einigung für eine
Übergangslösung zu arbeiten. Daraufhin sprachen sich die EU-Staaten
mit einem Beschluss doch noch einmal formell für die Verlängerung der
Ausnahme aus und ermöglichten dem EU-Parlament damit, ein drittes Mal
darüber abzustimmen.

Hitzig geführte Debatte: Kinderschutz vs. Datenschutz 

In der Praxis ist das Vorgehen durchaus unüblich und sorgt für
scharfe Kritik von verschiedenen Seiten des Parlaments. Die
AfD-Europaabgeordnete Mary Khan sprach von einem demokratischen
Skandal. «Ein Eilverfahren darf nicht dazu missbraucht werden, eine
bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür erneut
auf die Tagesordnung zu setzen», teilte sie mit. 

Aus der Fraktion der Grünen hieß es, der Vorgang sei beispiellos und
missbrauche ein Schlupfloch im Verfahren. Eine weitere Sorge der
Gegner des Vorhabens: In der letzten Sitzung vor der Sommerpause am
Donnerstag könnten die nötigen Gegenstimmen allein deshalb
ausbleiben, weil zu viele Abgeordnete gar nicht erst anwesend sind.

Die Europaabgeordneten Martin Sonneborn und Sibylle Berg (beide Die
Partei) hatten das Eilverfahren zuvor in einem Brief an
Parlamentspräsidentin Metsola als unzulässig kritisiert und forderten
die maltesische Politikerin auf, die Abstimmung nicht zuzulassen.
Datenschützer wollen das diskutierte Vorhaben seit Jahren verhindern
und bezeichnen die Möglichkeit zum flächendeckenden Scannen als
anlasslose Massenkontrolle, ineffektiv beim Schutz von Kindern. 

Dagegen argumentieren besonders Politiker von CDU und CSU, die
Rechtslücke gefährde das Wohl der Kinder. Bundesfamilienministerin
Karin Prien (CDU) forderte mit Blick auf die Abstimmung diese Woche,
die Übergangsregelung wieder in Kraft zu setzen. «Das hilft, Täter
dingfest zu machen, die weitere Verbreitung solcher entsetzlicher
Darstellungen zu bekämpfen und Straftaten an Körper und Seele von
schutzlosen Kindern zu verhindern», teilte sie mit. Auch
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im März gesagt, das
Auslaufen der Übergangsreglung sei ein «schwerer Rückschlag für den

Schutz unserer Kinder». 

Die Internet-Riesen selbst bemängeln die fehlende Rechtsgrundlage
ebenfalls. Google, Meta, Microsoft und Snap hatten angekündigt, bei
ihren Messengerdiensten trotzdem weiterhin freiwillige Maßnahmen zum
Kinderschutz zu ergreifen.