EU-Gericht bestätigt Apples Status als digitaler Torwächter

08.07.2026 11:07

Wie auch andere große Digitalunternehmen wehrt sich Apple gegen eine
Einstufung nach dem EU-Gesetz für digitale Märkte. Nun gibt es ein
erstes Urteil.

Luxemburg (dpa) - Der Technologie-Konzern Apple hat im Streit um die
Einstufung seines App-Stores und Betriebssystems iOS eine Niederlage
vor dem Gericht der EU kassiert. Die Europäische Kommission habe die
Dienste zu Recht als sogenannte Torwächter nach dem Gesetz über
digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz DMA) klassifiziert,
entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Gegen das
Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt
werden.

Nach dem DMA kann die Kommission digitale Plattformen als Gatekeeper
(Torwächter) benennen, wenn sie ein wichtiges Zugangstor zu
Verbraucherinnen und Verbrauchern darstellen. Für die Unternehmen
gelten dann besondere Pflichten, um einen fairen Wettbewerb auf
digitalen Märkten sicherzustellen. Hintergrund ist die Befürchtung,
dass manche große Plattform-Betreiber so mächtig geworden sind, dass
sie ihre Marktposition zementieren könnten. 

Apple steht durch einen Kommissionsbeschluss seit September 2023 mit
den Diensten App-Store, iOS und Safari auf der Liste der Torwächter.
Darunter befinden sich auch andere Tech-Giganten wie Amazon,
Microsoft, Alphabet und Meta. Gegen die Einstufung der Brüsseler
Behörde gingen einige der Unternehmen, darunter Apple, gerichtlich
vor.

Gericht: App Store ist ein einheitlicher Dienst

Das Gericht in Luxemburg bestätigte unter anderem die Einschätzung
der Kommission, dass die Varianten des App-Stores für iPhone, iPad,
Apple Watch, Mac und Apple TV ein und denselben zentralen
Plattformdienst darstellen. Sie verfolgten denselben Zweck, nämlich
Software-Entwickler und Endnutzer zusammenzubringen, hieß es. Aus
Sicht von Apple hätten die Stores einzeln betrachtet werden müssen.
Dies hätte bedeutet, dass nur der iOS-App-Store die erforderlichen
Schwellenwerte für eine Torwächter-Benennung erreicht hätte.

Zudem war Apple gegen die Einstufung von iMessage als
nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienst vorgegangen
- also als ein Dienst, bei dem die Kommunikation nicht auf einer
Telefonnummer aus dem öffentlichen Telefonnetz basiert, sondern etwa
auf Benutzernamen oder Konten. Die Klagen dazu erklärte das Gericht
für unzulässig. Diese Einstufung allein erzeuge keine verbindlichen
Rechtswirkungen, die die Rechtsstellung von Apple änderten, hieß es.