Sanofi macht Zusagen in EU-Kartellverfahren zu Impfstoff

08.07.2026 12:59

Hat der Pharmakonzern Sanofi in Deutschland und Frankreich unfair für
seinen eigenen Grippeimpfstoff geworben? Die EU-Kommission prüft.
Sanofi schlägt Änderungen vor.

Brüssel (dpa) - Der französische Pharmakonzern Sanofi hat
Veränderungen in seiner Kommunikation vorgeschlagen, um europäischen
Wettbewerbsbedenken zu begegnen. Das teilt die EU-Kommission mit und
fordert alle Interessierten auf, ihre Stellungnahmen bis zum 21.
August einzureichen. Dabei geht es in der Regel um Unternehmen oder
Organisationen mit wirtschaftlichen oder rechtlichen Interessen. Die
Behörde muss ihnen dazu Gelegenheit geben, bevor sie entscheidet, ob
Sanofis Zusagen verpflichtend werden. 

Die Brüsseler Behörde prüft derzeit, ob Sanofi seit 2024 den eigenen

Grippeimpfstoff «Efluelda» in Deutschland und Frankreich mit falschen
oder irreführenden Behauptungen als der Konkurrenz «Fluad» überlege
n
dargestellt und dabei seine Marktmacht ausgenutzt hat. Damit könnte
das Unternehmen gegen europäisches Kartellrecht verstoßen haben.
Sanofi wies die Vorwürfe im Juni zurück.

Stiko empfahl beide Impfstoffe

Das Unternehmen schlägt nach Angaben der EU-Kommission unter anderem
vor, auf seiner deutschen Webseite zwei Jahre lang eine Erklärung zu
veröffentlichen. Darin werde klargestellt, dass die deutsche Ständige
Impfkommission (Stiko) beide Impfstoffe für ältere Menschen
gleichermaßen empfohlen habe. Außerdem wolle Sanofi den Hinweis auf
die aktuelle Stiko-Empfehlung vier Jahre lang in deutsche
Werbematerialien aufnehmen. Sanofi würde zudem gegenüber
medizinischen Fachkräften die geltenden nationalen Impfempfehlungen
nicht in Frage stellen, kritisieren oder ihnen widersprechen. 

Sanofi reagiert mit den Verpflichtungsvorschlägen auf vorläufige
wettbewerbsrechtliche Bedenken der EU-Kommission aus dem Juni. Die
Behörde kann das Unternehmen mit Hauptsitz in Paris rechtlich dazu
verpflichten, sie einzuhalten. Damit wäre keine Entscheidung
verbunden, ob ein Verstoß gegen EU-Kartellvorschriften vorliegt. 

Ein Verstoß könnte kosten

Falls Sanofi verbindliche Verpflichtungszusagen nicht einhalten
würde, könnte die EU-Kommission eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent

des weltweiten Jahresumsatzes verhängen oder ein tägliches Zwangsgeld
in Höhe von fünf Prozent des Tagesumsatzes für jeden Tag der
Nichteinhaltung. Die Kommission hatte wegen des Verdachts im
vergangenen September Räumlichkeiten des Konzerns in Deutschland und
Frankreich durchsucht.