Asylreform-Umsetzung: Sachsen eröffnet Migrationszentrum

08.07.2026 17:04

Wer bereits in einem anderen EU-Staat Asyl beantragt hat, muss
dorthin zurück - dieses Prinzip will Sachsen mit einem
Sekundärmigrationszentrum umsetzen. Was steckt dahinter?

Dresden (dpa/sn) - Sachsen hat ein sogenanntes
Sekundärmigrationszentrum eröffnet. Dort sollen Asylbewerber
untergebracht werden, deren Verfahren in einem anderen EU-Staat liegt
oder die dorthin zurückkehren sollen. Die Einrichtung in Dresden ist
Teil der Umsetzung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
(Geas). Was bedeutet das konkret? Die wichtigsten Fragen und
Antworten im Überblick.

Wer wird in der neuen Einrichtung untergebracht?

Grundsätzlich muss der erste EU-Staat, in dem ein Antragsteller
registriert wird, das Verfahren führen - das regelt die
Dublin-III-Verordnung. In das neue Zentrum in Dresden überstellt das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge künftig Menschen, die sich
nicht an diese Regelung gehalten haben und nach ihrer Ankunft in
einem EU-Staat nach Deutschland weitergereist sind. Das können auch
Menschen sein, deren Asylantrag bereits abgelehnt wurde oder die
bereits als Schutzberechtigte in einem anderen Mitgliedstaat
anerkannt wurden. Für die Abschiebung ist dann der EU-Staat
zuständig, in dem das Verfahren lief.

Der Fokus soll auf der Überzeugung zu freiwilligen Ausreisen statt
Abschiebungen liegen. «Das ist menschlicher und es funktioniert auch
vom Verfahren her besser», sagte Béla Bélafi, Präsident der
Landesdirektion. 

Die Einrichtung ist seit 1. Juli am Standort des bisherigen
Landesausreisezentrums in Dresden in Betrieb, allerdings wohnt dort
noch niemand nach den neuen Regelungen. Alleinreisende, unbegleitete
Kinder und Jugendliche werden nicht in dem Zentrum untergebracht. Für
ihre Betreuung sind nach wie vor die Jugendämter zuständig. 

Warum wurde das Zentrum eingerichtet?

Hintergrund ist die europäische Asylreform. Das neue Gemeinsame
Europäische Asylsystem (Geas) ist seit 12. Juni in Kraft. Ziel sind
schnellere Asylverfahren, mehr Solidarität zwischen den EU-Ländern
und perspektivisch auch Abschiebezentren in Drittstaaten. Der Reform
war ein jahrelanger Streit zwischen den EU-Staaten über die
Migrationspolitik vorausgegangen.

Unter anderem ist die Überstellung von Asylbewerbern in den für ihr
Verfahren zuständigen Staat länger möglich, beispielsweise wenn
jemand zwischenzeitlich untertaucht. In Deutschland wurde im Zuge der
Reform auch die Möglichkeit für Sekundärmigrationszentren mit
Aufenthaltspflicht geschaffen. 

Innenminister Armin Schuster erhofft sich von dem Zentrum ein klares
Signal an alle in Europa: «Es macht keinen Sinn, weiterzuwandern. Du
musst dort bleiben, wo du deinen Antrag gestellt hast.» Das Zentrum
soll auch die Kommunen entlasten, denen die Betroffenen bisher zur
Unterbringung zugewiesen wurden. Diese könnten sich nun
zielgerichteter um die Menschen kümmern, die in Deutschland bleiben,
sagte Bélafi.

Gibt es schon andere Zentren dieser Art?

Zwei Bundesländer - Hamburg und Brandenburg - haben bereits vor der
Geas-Reform sogenannte Dublin-Zentren gegründet. Diese funktionieren
grundsätzlich ähnlich, unterscheiden sich aber etwa mit Blick auf
mögliche Aufenthaltsbeschränkungen.

In Hamburg ist das Dublin-Zentrum nach Angaben eines Sprechers der
Innenbehörde in ein Sekundärmigrationszentrum umgewandelt worden. In
Brandenburg ist die Überlegung zu einer möglichen Umwandlung laut
dortigem Innenministerium noch nicht abgeschlossen.

Wie lange sollen die Bewohner dort untergebracht sein?

Die Bewohner sollen schnellstmöglich in die zuständigen
Mitgliedstaaten überstellt werden. Die Dauer der Unterbringung soll
höchstens 24 Monate betragen, bei Familien mit minderjährigen Kindern
maximal 12 Monate.

Schuster geht nicht davon aus, dass diese Zeitspanne ausgereizt wird.
«Wir haben eigentlich die Hoffnung, dass das jetzt flutscht und wir
hier nicht ein Jahr lang die Menschen hier halten müssen, weil sie
nach Belgien oder nach Dänemark kommen.»

Wie sind die Bedingungen vor Ort?

Die umzäunte Containersiedlung liegt am Rand der Dresdner Neustadt
direkt neben einer Dienststelle der sächsischen Landesdirektion, die
für die Einrichtung zuständig ist. Bis zu 400 Plätze in Einzel-,
Doppel- und Familienzimmern gibt es, die Landesdirektion geht von
einer maximalen Belegung von 80 Prozent aus. 

Anders als das Landesausreisezentrum ist die Einrichtung nicht nur
für alleinreisende Männer gedacht, sondern auch für Frauen und
Familien. Deshalb gibt es nun auch Räume für Schulunterricht,
Kinderbetreuung und ein Frauencafé. Neben ihren Wohnräumen stehen
allen Bewohnern Gemeinschaftsräume, eine Wäscherei und Bereiche für
Spiel und Sport zur Verfügung. Vor Ort wird auch Deutschunterricht
und eine Rückreiseberatung angeboten. Essen gibt es in einem
zentralen Speisesaal mit begrüntem Außenbereich.

Welche Einschränkungen gibt es für die Bewohner?

Im Zentrum in Sachsen besteht für die Bewohner nach den neuen Regeln
eine Melde- und Aufenthaltspflicht. Wer das umzäunte Gelände
verlassen will, muss sich unter Angabe eines Grundes, beispielsweise
ein Arztbesuch oder ein Spaziergang, eine Genehmigung einholen. Das
soll auch kurzfristig möglich sein. 

Schuster betonte jedoch: «Was Sie hier sehen, ist keine Haft.» Er
könne sich gut vorstellen, dass jemand abends ein Bier trinken gehe.
Das beruhe aber auf gegenseitigem Vertrauen. Wenn sich aber
herausstelle, dass die Ausflüge systematisch zum Abtauchen genutzt
werden, werde man nachschärfen. Möglich ist dann etwa, dass nachts
niemand das Gelände verlassen darf.