EU-Gerichtshof stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos
09.07.2026 11:02
Wer ein Streaming-Abo abschließt und direkt Serien schauen möchte,
muss derzeit teils auf sein Widerrufsrecht verzichten. Ein Urteil des
höchsten europäischen Gerichts mischt die Karten nun neu.
Luxemburg (dpa) - Streamingdienste wie Sky dürfen das Widerrufsrecht
für ihre digitalen Angebote nach einem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) nicht generell ausschließen. Das geht nach
EU-Regeln nur bei «digitalen Inhalten» - bei einem Streaming-Abo
handelt es sich aus Sicht der Richterinnen und Richter in Luxemburg
jedoch um eine «digitale Dienstleistung», wenn das Angebot sich am
Nutzerverhalten orientiert und daran angepasst wird.
Hintergrund der Entscheidung ist die Klage eines österreichischen
Verbrauchervereins gegen den Streaminganbieter Sky. Dieser stuft sein
Angebot als «digitalen Inhalt» ein und schließt daher das 14-tägige
Widerrufsrecht aus, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher
ausdrücklich zustimmen, dass sie das Angebot sofort nutzen möchten
und mit der Leistung begonnen wird. Das gilt dem Unternehmen zufolge
übrigens auch für Skys Wow-Dienst in Deutschland. Das mit dem Fall
befasste österreichische Gericht fragte den EuGH, was die
EU-Verbraucherrechte-Richtlinie dazu sagt.
Personalisierte Empfehlungen ausschlaggebend
Wenn ein Streamingdienst über die Bereitstellung feststehender
Inhalte hinausgehe, insbesondere dadurch, dass der Dienst etwa durch
personalisierte Empfehlungen an das Verhalten der Kundinnen und
Kunden angepasst werde, sei das Angebot eine digitale Dienstleistung,
und das Widerrufsrecht könne nicht ausgeschlossen werden, urteilte
der Gerichtshof.
Zwar bezieht sich das EuGH-Urteil auf den österreichischen Fall, den
die dortigen Gerichte auch noch endgültig entscheiden müssen. Laut
Rechtsanwalt Tim Wittwer aus Hannover sind die deutschen und
österreichischen Regeln beim Widerrufsrecht aber vergleichbar, so
dass die Vorgaben auch hierzulande relevant seien. Er erklärt, dass
für Streaminganbieter das Bedürfnis bestehe, ihre allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu ändern, wenn sie bisher Widerrufsrechte
ausgeschlossen haben.
Abo nur fürs Sport-Event abschließen?
Die Entscheidung könnte Wittwers Kanzlei zufolge nun vor allem für
Anbieter problematisch werden, die im Rahmen eines auf Dauer
angelegten Abos punktuell attraktive Großereignisse, etwa im Sport,
zum Streaming anbieten - diese könnten Abonnentinnen und Abonnenten
dann innerhalb der 14-Tages-Frist gucken und anschließend widerrufen.
Laut EuGH seien die Interessen der Anbieter ausreichend geschützt,
weil Kundinnen und Kunden bei Widerruf eine angemessene Entschädigung
für die bisherige Nutzung zahlen müssen.
