) «Chatkontrolle» - Scan-Erlaubnis nimmt Hürde im EU-Parlament Von Niklas Treppner und Valeria Nickel, dpa

09.07.2026 13:46

Trotz Kritik an der «Chatkontrolle» von Datenschützern könnte die
Möglichkeit, private Chats auf kinderpornografisches Material zu
scannen, zurückkommen. Was dürften Whatsapp und Co. dann wieder?

Straßburg (dpa) - Unternehmen wie Whatsapp, Microsoft, Google und Co.
könnten schon bald wieder in privaten Chats nach Hinweisen auf
sexuellen Kindesmissbrauch suchen dürfen. Nach einer überraschenden
Wende in der Debatte um die sogenannte Chatkontrolle billigte das
EU-Parlament in einer chaotischen Abstimmung grundsätzlich eine
befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln, verlangte
aber Änderungen am Vorschlag. Damit kann das Gesetzgebungsverfahren
weitergehen. 

Eigentlich hatte sich eine Mehrheit der Abgeordneten vor über drei
Monaten bereits gegen das Vorhaben gestellt. EU-Parlamentspräsidentin
Roberta Metsola brachte das Thema durch ein unübliches Vorgehen aber
wieder zurück auf die Agenda. Die Übergangsregelung soll bis April
2028 gelten. Bevor sie in Kraft treten kann, muss die EU-Kommission
zu den Vorschlägen des Parlaments Stellung beziehen und der Rat der
Mitgliedsländer abschließend zustimmen. 

Worum es geht 

Damit etwa Messengerdienste zur Bekämpfung von Kinderpornografie auf
ihrer Plattform private Chats scannen dürfen, sollen sie eine
spezielle Ausnahme von den strengen EU-Datenschutzregeln bekommen.
Die ist grundsätzlich nicht neu, war aber im April ausgelaufen,
nachdem das Europaparlament sie nicht unverändert verlängern wollte. 


Die Regelung soll zwar explizit kein Aufbrechen der
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die bei WhatsApp, Signal und Co.
mittlerweile Standard ist, ermöglichen. Sie erlaubt dem Vorschlag der
Mitgliedsländer nach aber automatisierte Scans auf den Endgeräten. 

Wo das Parlament Änderungen will 

Experten nennen das Verfahren «Client-Side Scanning». Dabei überprü
ft
eine Software auf dem Smartphone oder Computer den Inhalt von
Nachrichten, Fotos und Videos direkt, bevor diese verschlüsselt und
verschickt werden. Genau das will das EU-Parlament in großen Teilen
nicht mittragen und verlangt, dass auch Inhalte, die noch
verschlüsselt werden sollen, unberührt bleiben. 

Zudem wollen sie die Ausnahme nur auf bekanntes Missbrauchsmaterial
beschränken. Bevor die Tech-Firmen den Behörden ihre Verdachtsfälle
weiterleiten, muss ein Mensch sie den EU-Regelungen nach verifizieren
- also ausschließen, dass das Programm einen Fehler gemacht hat. 

Wie es zu der Wende kam 

Anfang März vertrat eine Mehrheit der Europaabgeordneten noch die
Position, dass etwa nur bei konkreten Verdachtsfällen Kontrollen
möglich sein sollten. Solchen Einschränkungen wollte der Rat der
Mitgliedsländer aber bisher nicht zustimmen - Verhandlungen beider
Institutionen scheiterten. An der Haltung des Parlaments änderte sich
auch Ende März nichts, als erneut eine Mehrheit der Abgeordneten
gegen eine bedingungslose Verlängerung der Ausnahmeregelung stimmte.
Dass sie daraufhin auslief und den Online-Plattformen die
Rechtsgrundlage für die Suche nach kinderpornografischem Material
fehlte, sorgte für Kritik von Ermittlern, manchen Kinderschützern und
Politikern. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem
schweren «Rückschlag für den Schutz unserer Kinder». 

Zuletzt lag der Fokus eigentlich auf den parallel laufenden
Verhandlungen über eine dauerhafte Lösung, welche die
Übergangsreglung ablösen sollte. Mitte Juni gab
EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola der Debatte dann aber
überraschend eine neue Richtung, als sie sich beim EU-Gipfel dafür
einsetzte, erneut an einer politischen Einigung für eine
Übergangslösung zu arbeiten. Daraufhin sprachen sich die EU-Staaten
mit einem Beschluss doch noch einmal formell für die Verlängerung der
Ausnahme aus und ermöglichten dem EU-Parlament damit, ein drittes Mal
darüber zu entscheiden.

Scharfe Kritik - auch an Parlamentspräsidentin 

Zudem beantragte die Europäische Volkspartei (EVP), zu der auch CDU
und CSU gehören, ein Eilverfahren, um noch vor der Sommerpause über
die Regeln abzustimmen. In der Praxis ist dieser Ablauf durchaus
unüblich und sorgte für scharfe Kritik von verschiedenen Seiten des
Parlaments. 

Die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan sprach von einem demokratischen
Skandal. Aus der Fraktion der Grünen hieß es, der Vorgang missbrauche
ein Schlupfloch im Verfahren. Der Leiter ihrer deutschen Delegation,
Erik Marquardt, ergänzte, Parlamentspräsidentin Metsola habe ihre
Rolle massiv überschritten. Die Europaabgeordneten Martin Sonneborn
und Sibylle Berg (beide Die Partei) hatten das Eilverfahren in einem
Brief an Metsola sogar als unzulässig kritisiert.

Insgesamt stimmten am Ende 592 Abgeordnete über die Ablehnung der
Verlängerung ab. 276 sprachen sich für einen Stopp aus, 286 dagegen,
30 enthielten sich. Eigentlich hat das Parlament aktuell 719
Abgeordnete. 

Was nach der Übergangsregelung kommen soll

Grundsätzlich will die EU eine langfristige Lösung für die Frage
finden, was die Online-Plattformen im Kampf gegen Kinderpornografie
machen dürfen oder sogar müssen. Allerdings verhandeln der Rat der
EU-Staaten und das Europäische Parlament noch über den Gesetzestext.
Erst wenn beide Institutionen eine Einigung finden, können die neuen
Regeln in Kraft treten.