Software-Support auch extern - SAP wendet EU-Strafe ab Von Ann-Kristin Wenzel, dpa
09.07.2026 14:42
Europas größter Softwarehersteller steht wegen Vorgaben für Wartungs-
und Supportdienstleistungen im Fokus der Wettbewerbshüter der EU. Nun
hat er sich zu Änderungen verpflichtet.
Brüssel/Walldorf (dpa) - Der deutsche Softwarekonzern SAP hat mit
Zusagen eine drohende EU-Strafe wegen möglicher Wettbewerbsverstöße
abgewendet. Das teilte die EU-Kommission mit. Sie hatte wegen des
Verdachts, Europas größter Softwarehersteller könnte den Wettbewerb
bei Wartungs- und Supportdienstleistungen verzerrt haben, im
September ein Verfahren eröffnet. Das Unternehmen mit Sitz in
Walldorf in Baden-Württemberg hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.
«Im konstruktiven Dialog mit der Europäischen Kommission hat SAP nun
eine Reihe von Anpassungen zugesagt, die Flexibilität, Transparenz
und Planbarkeit weiter verbessern sollen», teilte das Unternehmen nun
mit. «Die aktualisierten Richtlinien gelten weltweit für bestehende
und künftige Kunden der On-Premise-Produkte von SAP.» SAPs
Cloud-Angebote seien nicht betroffen.
Wettbewerbskommissarin: SAP-Software ist weltweit wichtig
Der Konzern ist vor allem für seine Software ERP bekannt. Sie
unterstützt nach Angaben der EU-Kommission Geschäftsfunktionen wie
die Verwaltung der Unternehmensfinanzen, des Personalwesens und des
Projektmanagements. «Die Software von SAP ist für Unternehmen in ganz
Europa und weltweit von entscheidender Bedeutung», teilte
EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera mit.
Die Software kann laut der Behörde vor Ort bereitgestellt werden,
wobei sie auf den eigenen Servern der Kunden laufe, oder über die
Cloud. Dann werde sie auf den Servern von SAP gehostet und über das
Internet bereitgestellt. Um die Programme betriebsbereit zu halten,
bietet SAP seinen Geschäftskunden Dienstleistungen wie etwa
regelmäßige Updates und technische Unterstützung an.
Kommission sah Probleme bei den Wartungsregeln
In einer vorläufigen Bewertung des Falls hatte die Kommission
dargelegt, wieso sie bei diesen Dienstleistungen Wettbewerbsverstöße
vermutet. Demnach verlange der Konzern von seinen Kunden, die
Software nur von SAP warten zu lassen.
Zudem müssten Kunden für alle Softwarelösungen von SAP dieselbe Art
von Wartungs- und Supportleistungen zu denselben Preisbedingungen
wählen. Dies könne sie daran hindern, Wartungs- und Supportleistungen
verschiedener Anbieter zu unterschiedlichen Preis- und Supportniveaus
zu kombinieren, obwohl dies für sie günstiger wäre.
Kündigungsbedingungen kritisiert
Auch warf die EU-Kommission SAP vor, dass Kunden Wartungs- und
Supportleistungen für ungenutzte Softwarelizenzen nicht kündigen
könnten - sie also für ungewünschte Leistungen weiter zahlen müsste
n.
Kunden, die nach einer Auszeit wieder Dienstleistungen von SAP
abonnieren, müssten außerdem eine Wiederaufnahmegebühr und
Nachzahlungen leisten, heißt es weiter. Die Brüsseler Behörde
verdächtigte das Unternehmen daher, seine Kunden auszubeuten.
Diesen Bedenken begegnet SAP nun mit Zusagen. Der Konzern hat sich
den Angaben nach unter anderem dazu verpflichtet, dass Kunden für
verschiedene Teile der SAP-Landschaft unterschiedliche Anbieter von
Wartungs- und Supportleistungen wählen können.
Das Unternehmen stelle zudem in Verträgen deutlicher klar, wie lange
die ursprüngliche Lizenzlaufzeit sei, während der Kunden ihre
Supportverträge nicht kündigen können, und sehe davon ab, bei jedem
zusätzlichen Lizenzkauf eine neue Laufzeit beginnen zu lassen.
Kunden müssen demnach auch Lizenzen und die entsprechenden Wartungs-
und Supportgebühren in bestimmten Fällen kündigen können -
beispielsweise wenn der Kunde insolvent geht, Personal erheblich
abgebaut wird oder die Implementierung scheitert und SAP dafür
verantwortlich ist. Kunden, die zu Wartung und Support durch SAP
zurückkehren, werden außerdem keine Verwaltungsgebühren in Rechnung
gestellt.
Für zehn Jahre verpflichtet
Die EU-Kommission hat diese und weitere Verpflichtungszusagen
angenommen. Eine Aussage, ob SAP bislang gegen europäisches
Wettbewerbsrecht verstoßen hat oder nicht, trifft die Behörde damit
nicht.
SAP muss die Zusagen nach Angaben der Behörde nun weltweit für zehn
Jahre einhalten. Sollte SAP dagegen verstoßen, könnte die
EU-Kommission eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten
Jahresumsatzes verhängen oder ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von
fünf Prozent des Tagesumsatzes für jeden Tag der Nichteinhaltung.
EU-Kommissarin Ribera sieht in der Entscheidung auch eine klare
Botschaft: «Marktbeherrschende Unternehmen auf digitalen Märkten und
darüber hinaus sollten ihre Macht nicht missbrauchen, um Nutzer auf
Kosten von Wahlfreiheit und Innovation an sich zu binden.» Die
Verpflichtungen seien auch als Warnung vor ähnlichen Praktiken auf
den Cloud-Märkten zu verstehen.
