EU-Kommission schlägt neue Sanktionen gegen Schmuggler vor

09.07.2026 17:46

Brüssel will Schleusern, Menschen- und Drogenhändlern das Handwerk
legen. Mit einem neuen Sanktionsmechanismus könnten Geldströme
gekappt und Verantwortlichen die Einreise in die EU verweigert
werden.

Brüssel (dpa) - Die Europäische Kommission und die
EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas wollen mit neuen Sanktionen gegen
organisierte Kriminelle wie Menschenschmuggler und Drogenhändler
vorgehen. Ein erweiterter Rechtsrahmen soll Strafmaßnahmen gegen
Personen und Organisationen ermöglichen, die für illegale Aktivitäten

mit Ursprung außerhalb der Union verantwortlich sind, wie aus einer
Mitteilung der Kommission in Brüssel hervorgeht. Die Maßnahmen zielen
darauf ab, das Geschäftsmodell von Schleusern zu zerschlagen, ihre
Bewegungsfreiheit einzuschränken und ihnen Gewinne zu entziehen.

Das Sanktionsinstrument soll sich demnach auch gegen weitere Formen
der organisierten Kriminalität richten, darunter Waffen- und
Drogenhandel sowie Geldwäsche.

Einreiseverbot und Einfrieren von Vermögenswerten 

Als konkrete Maßnahmen sieht der Vorschlag vor, Vermögenswerte
einzufrieren, sowie das Verbot, gelisteten Personen oder
Organisationen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung
zu stellen. Zudem sollen die Betroffenen nicht mehr in die EU
einreisen dürfen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte laut Mitteilung,
dass man Schleusern und Menschenhändlern die Geschäftsgrundlage
entziehen und Leben retten wolle. «Wir in Europa müssen diejenigen
sein, die entscheiden, wer zu uns kommt und unter welchen Umständen»,
so von der Leyen.

NGOs sollen nicht bestraft werden

Zur Arbeit von Menschenrechtsorganisationen, die etwa Migrantinnen
und Migranten in Not helfen, wird in den Vorschlägen laut Kommission
klargestellt, dass die Sanktionierung keine legitimen Tätigkeiten
erfasse. Dies gelte «einschließlich der im Einklang mit dem
Völkerrecht geleisteten humanitären Hilfe, der Unterstützung von
Opfern des Menschenhandels und der Deckung der grundlegenden
menschlichen Bedürfnisse von Migranten».

Die Vorschläge werden der Mitteilung zufolge nun dem Rat der
Mitgliedsstaaten vorgelegt und müssen von ihnen einstimmig angenommen
werden.