EU-Finanzminister billigen Defizitverfahren gegen Bulgarien
10.07.2026 14:37
Eine «ausgeplünderte Staatskasse» moniert der bulgarische
Regierungschef Rumen Radew. Sein Land sieht sich wegen zu vieler
Schulden mit einem EU-Verfahren konfrontiert. Worum geht es dabei?
Brüssel (dpa) - Bulgarien muss sich wegen zu hoher Neuverschuldung
einem EU-Strafverfahren stellen. Der Rat der Europäischen Union
leitete das Verfahren ein, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Das
Gremium der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten folgte damit einer
Empfehlung der EU-Kommission aus dem Juni.
Die Behörde ist für die Überwachung der europäischen Schuldenregeln
zuständig. Ziel sogenannter Defizitverfahren ist es, Staaten zu
solider Haushaltsführung zu bringen. Damit soll vor allem die
Stabilität der Eurozone gesichert werden. Am Ende können hohe Strafen
stehen.
Bis 2029 soll das Defizit Bulgariens wieder unter die EU-Obergrenze
von drei Prozent gebracht werden - für das laufende Jahr sind laut
Mitteilung 4,1 Prozent prognostiziert. Zwar dürfen manche Länder
derzeit mit einer Sonderregel für Verteidigungsausgaben mehr Schulden
machen. Diese Ausnahmeregel erkläre aber Bulgariens Defizit nicht
vollständig, heißt es in der Mitteilung.
Regierungschef Radew: Geplünderte Staatskasse geerbt
Regierungschef Rumen Radew sagte am Donnerstag zu Beginn einer
Regierungssitzung: «Wir erbten eine ausgeplünderte Staatskasse, die
Sozialzahlungen sind aber garantiert, und die Menschen können
beruhigt sein.» Beim Nato-Gipfel habe er seinen Verbündeten gesagt,
dass Bulgarien die Ukraine gemäß der eigenen Kapazitäten unterstütz
en
werde. Zum jetzigen Zeitpunkt gebe es solche Kapazitäten nicht, so
Radew.
Wegen der Regierungskrise 2025/2026 gilt in Bulgarien noch immer der
entsprechend verlängerte Haushalt für das vergangene Jahr. Die neue
Mitte-Links-Regierung hat im Parlament in Sofia einen Entwurf für den
Etat 2026 vorgelegt, in dem ein Defizit von 5,7 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) vorgesehen ist. Der Haushalt 2026 des
neuen Euro-Landes soll nach den Plänen der Regierung am 1. August in
Kraft treten.
Defizitverfahren gegen weitere EU-Länder laufen
Das europäische Regelwerk für Haushaltsdefizite und Staatsschulden
erlaubt eine Neuverschuldung von höchstens drei Prozent des BIP,
gleichzeitig darf der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent
der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten. Auch gegen Finnland,
Frankreich, Italien, Belgien, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien,
Österreich und die Slowakei ist derzeit ein Defizitverfahren
anhängig.
