Das soll sich bei Flügen in der EU für Verbraucher ändern von Ann-Kristin Wenzel, dpa
13.07.2026 03:00
Wenn das Flugzeug viel zu spät am Ziel ankommt oder gar nicht erst
abhebt, sollen Verbraucher künftig leichter eine Entschädigung
bekommen. Was heute noch beschlossen werden soll.
Brüssel (dpa) - Nach jahrelangem Stillstand sind neue Rechte für
Fluggäste in Sicht - aber auch Anpassungen, die zu ihren Lasten gehen
können. Heute nimmt die Reform in der EU absehbar die letzte Hürde.
Dann billigen voraussichtlich Minister der EU-Staaten die Änderung,
mit der unter anderem Familien und Menschen mit Behinderung neue
Rechte bekommen und jeder leichter an eine Entschädigung kommen soll,
wenn ein Flug verspätet ist oder ausfällt.
Darauf hatten sich Vertreter von Staaten und Parlament geeinigt. Das
Europaparlament hat bereits zugestimmt. Die neuen Regeln gelten dann
voraussichtlich ab Mitte 2027.
Das soll bei Verspätungen gelten
Besonders über die Regeln für Verspätungen war lange gestritten
worden. Die EU-Staaten wollten ursprünglich, dass Passagiere künftig
erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung bekommen und
weniger Geld als bisher.
Wenn die Einigung endgültig angenommen wird, bleiben die Bedingungen
nun im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine
Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat.
Gestaffelt nach Entfernung sind es:
* 250 Euro (bei bis zu 1.500 Kilometern Entfernung)
* 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometern Entfernung)
* 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometern Entfernung, wenn der Flug
nicht nur innerhalb der EU stattfindet)
Diese Schwellen gelten auch, wenn der Flug ganz gestrichen wurde,
solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist.
Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den
Ausfall zu verschulden hat. Nicht zu verschulden haben
Fluggesellschaften nach den vorgesehenen neuen Regeln zum Beispiel
Vorfälle mit randalierenden Fluggästen, Wetterbedingungen,
Naturkatastrophen oder Streiks von Flughäfen oder
Bodenabfertigungsdienstleistern. Die Airline muss nachweisen, dass
die Umstände die Störung unmittelbar verursacht haben.
Neu soll sein: Die Airline soll Passagiere innerhalb von 96 Stunden
nach Ende der Reise schriftlich darüber informieren müssen, was deren
Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Die Reisenden
sollen neun Monate Zeit haben, ihre Ansprüche geltend zu machen. Im
Anschluss muss die Fluggesellschaft innerhalb von 30 Kalendertagen
auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall
keine Entschädigung zahlt.
Bisher macht nur ein Bruchteil der Betroffenen solch einen Anspruch
geltend. Ein Ziel der Reform ist, dass die Beantragung leichter
wird.
Das ist unter anderem geplant
Neu eingeführt werden soll unter anderem:
* beim Suchen: Fluganbieter sollen künftig standardmäßig den Preis
mit Handgepäck anzeigen müssen. Das soll den Preisvergleich
erleichtern. Airlines können trotzdem günstigere Tickets für
Passagiere anbieten, die freiwillig auf einen großen Rucksack an Bord
verzichten.
* bei Gebühren: Kinder unter 14 Jahren sollen im Flugzeug neben
ihren Eltern sitzen dürfen, ohne dass Geld für die
Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt auch für Schwangere sowie
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren jeweilige
Begleitung. Fluggesellschaften müssen Schreibfehler in Namen auf
Tickets kostenlos korrigieren und für eingecheckte Gäste ohne weitere
Gebühren einen Boardingpass ausdrucken.
* bei Störungen: Künftig soll klarer formuliert sein, welche
Ansprüche Fluggäste bei Störungen haben. Nach zwei Stunden Wartezeit
sind das Erfrischungen, nach drei Stunden eine Mahlzeit, danach
jeweils nach fünf Stunden eine Mahlzeit (maximal drei Mahlzeiten pro
Tag). Außerdem haben sie ein Recht auf Internetzugang und mindestens
zwei Telefonate. Sind Übernachtungen nötig, sollen die Fluggäste
kostenlos in einem Hotel untergebracht und kostenlos vom Flughafen
zur Unterkunft und zurückgebracht werden. Leistet die Airline die
Unterstützung nicht, können Passagiere selbst angemessene Lösungen
finden und später eine Erstattung beantragen.
* bei anderer Beförderung: Fluggäste sollen bei Problemen in vielen
Fällen das Recht darauf haben, anders befördert zu werden. Das kann
auch zu einem anderen Flughafen nahe dem Zielort, über eine andere
Strecke, mit einer anderen Airline oder sogar zum Beispiel per Bahn
passieren. Die Reisebedingungen müssen aber vergleichbar sein - also
dürfen zum Beispiel Fluggäste, die einen Direktflug gebucht hatten,
nicht gezwungen werden, mehrere Anschlussflüge zu nehmen. Die Airline
muss ihnen innerhalb von drei Stunden eine solche Alternative
anbieten, andernfalls können Fluggäste selbst organisieren, wie sie
ans Ziel kommen. Die Fluggesellschaft muss maximal das Vierfache des
ursprünglichen Preises erstatten. Bisher ist die Höhe nicht fest
gedeckelt - bei besonders günstigen Ursprungstickets und teuren
Tickets am Tag selbst kann die Reform also eine Verschlechterung
bedeuten.
* bei schlechterer Klasse: Wer in einer schlechteren Flugklasse
reisen muss («Downgrade»), soll innerhalb von 14 Tagen automatisch
einen Teil des gezahlten Geldes erstattet bekommen. Die Höhe richtet
sich nach dem individuellen Flugpreis und der Entfernung.
* bei «No-show»: Wer Hin- und Rückflug zusammen bucht, aber den
Hinflug oder Teile davon nicht antritt («No-show»), darf trotzdem den
Rückflug nehmen. Dafür darf zudem keine Extragebühr anfallen. Das ist
relevant, weil es in der Praxis manchmal günstiger sein kann, Flüge
zusammen zu buchen, und Passagiere deshalb bewusst einen Teil nicht
antreten - oder aber ohne Hintergedanken einen Flug ungewollt
verpassen.
Die neuen Regeln gelten nach Angaben des Rates dann für alle Flüge,
die von einem Flughafen innerhalb der EU abheben. Bei Flügen, die in
der EU landen, gelten sie demnach nur, wenn die Airline ihren Sitz in
der EU hat. Künftig soll es ein freiwilliges EU-Siegel für
Fluggastrechte geben, mit dem Airlines zeigen können, dass für sie
die EU-Vorschriften gelten.
Was sich außerdem bald ändern soll
Unabhängig davon haben sich Vertreter des Europaparlaments und der
Mitgliedstaaten im Juni auf Änderungen bei der Durchsetzung von
Reiserechten geeinigt. Sie müssen noch formell von Rat und Parlament
bestätigt werden und sollen dann nach Angaben des Rates zur gleichen
Zeit wirksam werden wie die Fluggastrechte-Reform, um die es heute
geht.
Was darin zu Flugreisen unter anderem vorgesehen ist:
* Es soll ein einheitliches Formular eingeführt werden, mit dem
Passagiere Anträge auf Entschädigung oder Erstattung stellen können.
Die Unternehmen können aber trotzdem weiter eigene Formulare oder
Apps nutzen.
* Künftig soll klar sein: Wird ein Flug annulliert, bekommen die
Passagiere ihr Geld vollständig rückerstattet. Auch eine
Vermittlungsgebühr darf laut dem Rat der Europäischen Union nicht
einbehalten werden. Dabei geht es etwa um Online-Plattformen, aber
auch Reisebüros. Ausgenommen sind davon demnach etwa lokale
Reisebüros, wenn sie die Passagiere zu Beginn des Buchungsvorgangs
klar über diese Regelung informiert haben.
