EU stärkt Rechte: Entschädigung für Fluggäste wird einfacher
13.07.2026 10:24
Wenn das Flugzeug viel zu spät ankommt oder gar nicht erst abhebt,
sollen Verbraucher künftig leichter eine Entschädigung bekommen. Die
EU verbietet außerdem manche Zusatzkosten.
Brüssel (dpa) - Bei verspäteten oder gestrichenen Flügen sollen
Reisende in der EU künftig leichter ihre Rechte geltend machen
können. Dafür gaben die EU-Länder in Brüssel das finale grüne Lic
ht.
Die Regeln sind voraussichtlich ab Mitte 2027 verbindlich.
Fluggesellschaften können sie bereits früher umsetzen.
Haben Passagiere einen Anspruch auf Ausgleich, muss die
Fluggesellschaft sie innerhalb von vier Tagen nach der Ankunft
elektronisch darüber informieren und ihnen erklären, wie sie die
Entschädigung beantragen können. Die Verbraucher haben dann neun
Monate Zeit, dies zu machen. Die Airline muss daraufhin wiederum
innerhalb von 30 Tagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum
sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt. Solche Fristen gab es
in der Verordnung bisher nicht.
Neu für Familien
Verbraucher bekommen auch einige neue Rechte, die zum Beispiel
Zusatzkosten betreffen. Sie betreffen Flüge, die von einem Flughafen
innerhalb der EU abheben. Bei Flügen, die in der EU landen, gelten
sie nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Kinder unter 14 Jahren dürfen dann im Flugzeug neben ihren Eltern
sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das
gilt auch für Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
und deren jeweilige Begleitung. Fluggesellschaften müssen außerdem
zum Beispiel Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren
und für eingecheckte Gäste ohne weitere Gebühren einen Boardingpass
ausdrucken.
Ab drei Stunden Verspätung gibt es Ausgleich
Die Regeln für Entschädigungen bei verspäteten und gestrichenen
Flügen sollen dagegen im Wesentlichen unverändert bleiben. Darüber
waren sich Staaten und Parlament lange uneins. Die EU-Staaten hatten
sich im Juni 2025 dafür ausgesprochen, dass künftig erst bei einer
längeren Verspätung ein Anspruch entsteht. Je nach Entfernung sollten
die Passagiere außerdem weniger Geld bekommen. Deutschland hatte
damals nicht zugestimmt. Das Europäische Parlament setzte sich in den
Verhandlungen dafür ein, dass Reisende ähnlich entschädigt werden wie
bisher.
Nun ist beschlossene Sache: Hat ein Flug mindestens drei Stunden
Verspätung oder wird weniger als 14 Tage vor Abflug ganz gestrichen,
bekommen Passagiere je nach Entfernung 250 Euro (bei 1.500 Kilometer
Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung) oder
600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung, wenn der Flug
nicht nur innerhalb der EU stattfindet). Voraussetzung ist stets,
dass die Airline das Problem zu verschulden hat.
