Das ändert sich bei Flügen in der EU für Verbraucher von Ann-Kristin Wenzel, dpa

13.07.2026 10:56

Wenn das Flugzeug viel zu spät am Ziel ankommt oder gar nicht erst
abhebt, sollen Verbraucher künftig leichter eine Entschädigung
bekommen. Was außerdem kommt.

Brüssel (dpa) - Fluggesellschaften müssen ihre Gäste künftig bei
Problemen schnell informieren, Entschädigungen innerhalb einer Frist
auszahlen und dürfen manche Extragebühren nicht mehr erheben.
Voraussichtlich ab Mitte 2027 gelten in der Europäischen Union neue
Fluggastrechte. 

Die Minister der EU-Staaten haben die Änderung gebilligt, mit der
unter anderem Familien und Menschen mit Behinderung neue Rechte
bekommen und jeder leichter an eine Entschädigung kommen soll, wenn
ein Flug verspätet ist oder ausfällt. Einige Anpassungen können aber

auch zu Lasten von Verbrauchern gehen. 

Das gilt künftig bei Verspätungen

Besonders über die Regeln für Verspätungen hatten Europaparlament und

Staaten lange gestritten. Die EU-Staaten wollten ursprünglich, dass
Passagiere künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung

bekommen und weniger Geld als bisher. 

Die Bedingungen bleiben nun im Wesentlichen gleich: Reisende haben
Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei
Stunden Verspätung hat. 

Gestaffelt nach Entfernung sind es:

* 250 Euro (bei bis zu 1.500 Kilometern Entfernung)
* 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometern Entfernung)
* 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometern Entfernung, wenn der Flug
nicht nur innerhalb der EU stattfindet)

Diese Schwellen gelten auch, wenn der Flug ganz gestrichen wurde,
solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist.
Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den
Ausfall zu verschulden hat. 

Nicht zu verschulden haben Fluggesellschaften nach den neuen Regeln
zum Beispiel Vorfälle mit randalierenden Fluggästen,
Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von
Bodenabfertigungsdienstleistern. Die Airline muss nachweisen, dass
die Umstände die Störung unmittelbar verursacht haben.

Neu ist: Die Airline muss Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach
Ende der Reise schriftlich darüber informieren, was deren Rechte sind
und wie sie diese geltend machen können. Die Reisenden haben neun
Monate Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Im Anschluss muss die
Fluggesellschaft innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder den
Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung
zahlt. 

Bisher macht nur ein Bruchteil der Betroffenen solch einen Anspruch
geltend. Ein Ziel der Reform ist, dass die Beantragung leichter
wird. 

Das kommt außerdem

Neu eingeführt wird unter anderem:

* beim Suchen: Fluganbieter müssen künftig standardmäßig den Prei
s
mit Handgepäck anzeigen. Das soll den Preisvergleich erleichtern.
Airlines können trotzdem günstigere Tickets für Passagiere anbieten,

die freiwillig auf einen großen Rucksack an Bord verzichten.
* bei Gebühren: Kinder unter 14 Jahren dürfen im Flugzeug neben
ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung
fällig wird. Das gilt auch für Schwangere sowie Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen und deren jeweilige Begleitung.
Fluggesellschaften müssen Schreibfehler in Namen auf Tickets
kostenlos korrigieren und für eingecheckte Gäste ohne weitere
Gebühren einen Boardingpass ausdrucken.
* bei Störungen: Künftig muss klarer formuliert sein, welche
Ansprüche Fluggäste bei Störungen haben. Nach zwei Stunden Wartezeit

sind das Erfrischungen, nach drei Stunden eine Mahlzeit, danach
jeweils nach fünf Stunden eine Mahlzeit (maximal drei Mahlzeiten pro
Tag). Außerdem haben sie ein Recht auf Internetzugang und mindestens
zwei Telefonate. Sind Übernachtungen nötig, sollen die Fluggäste
kostenlos in einem Hotel untergebracht und kostenlos vom Flughafen
zur Unterkunft und zurückgebracht werden. Leistet die Airline die
Unterstützung nicht, können Passagiere selbst angemessene Lösungen
finden und später eine Erstattung beantragen.
* bei anderer Beförderung: Fluggäste haben bei Problemen in vielen
Fällen das Recht darauf, anders befördert zu werden. Das kann auch zu
einem anderen Flughafen nahe dem Zielort, über eine andere Strecke,
mit einer anderen Airline oder sogar zum Beispiel per Bahn passieren.
Die Reisebedingungen müssen aber vergleichbar sein - also dürfen zum
Beispiel Fluggäste, die einen Direktflug gebucht hatten, nicht
gezwungen werden, mehrere Anschlussflüge zu nehmen. Die Airline muss
ihnen innerhalb von drei Stunden eine solche Alternative anbieten,
andernfalls können Fluggäste selbst organisieren, wie sie ans Ziel
kommen. Die Fluggesellschaft muss maximal das Vierfache des
ursprünglichen Preises erstatten. Bisher ist die Höhe nicht fest
gedeckelt - bei besonders günstigen Ursprungstickets und teuren
Tickets am Tag selbst kann die Reform also eine Verschlechterung
bedeuten.
* bei schlechterer Klasse: Wer in einer schlechteren Flugklasse
reisen muss («Downgrade»), soll innerhalb von 14 Tagen automatisch
einen Teil des gezahlten Geldes erstattet bekommen. Die Höhe richtet
sich nach dem individuellen Flugpreis und der Entfernung.
* bei «No-show»: Wer Hin- und Rückflug zusammen bucht, aber den
Hinflug oder Teile davon nicht antritt («No-show»), darf trotzdem den
Rückflug nehmen. Dafür darf zudem keine Extragebühr anfallen. Das ist

relevant, weil es in der Praxis manchmal günstiger sein kann, Flüge
zusammen zu buchen, und Passagiere deshalb bewusst einen Teil nicht
antreten - oder aber ohne Hintergedanken einen Flug ungewollt
verpassen.

Die neuen Regeln gelten nach Angaben des Rates dann für alle Flüge,
die von einem Flughafen innerhalb der EU abheben. Bei Flügen, die in
der EU landen, gelten sie demnach nur, wenn die Airline ihren Sitz in
der EU hat. Künftig soll es ein freiwilliges EU-Siegel für
Fluggastrechte geben, mit dem Airlines zeigen können, dass für sie
die EU-Vorschriften gelten.

Was sich außerdem bald ändern soll

Unabhängig davon haben sich Vertreter des Europaparlaments und der
Mitgliedstaaten im Juni auf Änderungen bei der Durchsetzung von
Reiserechten geeinigt. Sie müssen noch formell von Rat und Parlament
bestätigt werden und sollen dann nach Angaben des Rates zur gleichen
Zeit wirksam werden wie die jetzt beschlossene
Fluggastrechte-Reform. 

Was darin zu Flugreisen unter anderem vorgesehen ist:

* Es soll ein einheitliches Formular eingeführt werden, mit dem
Passagiere Anträge auf Entschädigung oder Erstattung stellen können.

Die Unternehmen können aber trotzdem weiter eigene Formulare oder
Apps nutzen.
* Künftig soll klar sein: Wird ein Flug annulliert, bekommen die
Passagiere ihr Geld vollständig rückerstattet. Auch eine
Vermittlungsgebühr darf laut dem Rat der Europäischen Union nicht
einbehalten werden. Dabei geht es etwa um Online-Plattformen, aber
auch Reisebüros. Ausgenommen sind davon demnach etwa lokale
Reisebüros, wenn sie die Passagiere zu Beginn des Buchungsvorgangs
klar über diese Regelung informiert haben.