EU-Einigung: Schutz für wehrfähige Ukrainer einschränken
15.07.2026 11:12
Ausreisestempel oder Schreiben: Wer in der EU als ukrainischer Mann
von vereinfachten Aufnahmeregeln profitieren will, soll künftig
Belege liefern müssen. Was sieht die EU-Einigung genau vor?
Brüssel (dpa) - Wehrfähige Männer aus der Ukraine sollen sich einem
Einsatz im Krieg gegen Russland künftig schwerer entziehen können und
nach dem Willen der Mitgliedsländer nicht mehr so einfach Zuflucht in
der EU finden. Es sollen dann nur noch diejenigen von vereinfachten
Aufnahmeregeln profitieren, die ihren Wehrdienst in der Ukraine
geleistet haben oder freigestellt sind, wie der Rat der EU-Staaten
mitteilte. Die grundsätzliche Einigung soll demnach in den kommenden
Wochen formal beschlossen werden.
Nach den derzeitigen ukrainischen Regeln wären davon besonders
wehrfähige Männer zwischen 23 und 60 Jahren betroffen. Sie
unterliegen in der Ukraine einem Ausreiseverbot. Für den Kriegsdienst
eingezogen werden aktuell jedoch erst Wehrpflichtige ab 25 Jahren.
Die Änderung würde nur bei Männern Anwendung finden, die neu in die
EU kommen. Nach Willen der EU bliebe ihnen künftig nur die
Möglichkeit eines Asylantrags, sie hätten also deutlich geringere
Aussichten auf Schutz und eine Aufenthaltserlaubnis.
Vereinfachte Aufnahmeregeln werden grundsätzlich verlängert
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine finden in der Europäischen Union
nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie Aufnahme, ihre
Schutzersuchen werden also nicht individuell geprüft. Das macht es
Ukrainern bisher wesentlich leichter, in der EU Schutz zu erhalten,
als flüchtenden Menschen aus anderen Staaten.
Abgesehen von den Einschränkungen für wehrpflichtige Männer sollen
die vereinfachten Aufnahmeregeln bis März 2028 verlängert werden. In
der Praxis müssten Flüchtlinge aus der Ukraine aber künftig
nachweisen, dass sie ihren Wehrpflichten nachgekommen seien, heißt es
in der Mitteilung.
Ausreisestempel oder Schreiben nötig
Dies könnte demnach etwa durch die Vorlage eines Reisepasses mit
einem von den ukrainischen Behörden erteilten Ausreisestempel
erfolgen. Auch die Vorlage eines Dokuments, das die Befreiung von der
Wehrpflicht oder die Erfüllung der Wehrpflicht bestätigt, sei
ausreichend.
Die EU-Staaten stimmen damit einem Vorschlag der Europäischen
Kommission von vor knapp drei Wochen zu. Brüssel folgte nach eigenen
Angaben einer Bitte der Ukraine.
