OpenAI verliert im Markenstreit vor EU-Gericht

15.07.2026 12:33

Ein Streit zwischen dem US-Unternehmen OpenAI und dem Markenamt der
EU landet vor Gericht: Was spricht dagegen, den Unternehmensnamen für
Software und IT-Leistungen zu sichern?

Luxemburg (dpa) - Das für sein KI-Modell ChatGPT bekannte
Tech-Unternehmen OpenAI ist mit einer Klage gegen die verweigerte
Eintragung der Wortmarke «OPENAI» vor dem Gericht der Europäischen
Union gescheitert. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen aus den
Bereichen Software und IT sei die Bezeichnung rein beschreibend und
habe daher keine Unterscheidungskraft, entschieden die Richterinnen
und Richter in Luxemburg. Das Urteil kann noch vor dem Gerichtshof
der Europäischen Union angefochten werden.

Mit dem Urteil bestätigte das Gericht eine Entscheidung des
EU-Markenamts. Die Behörde hatte die von OpenAI beantragte
Markeneintragung teilweise abgelehnt, etwa für Software und
Cloud-Computing-Dienste. Der Begriff «open» (auf Englisch: offen)
bedeute für das maßgebliche Publikum, dass eine Leistung frei
zugänglich sei, hieß es. In Kombination mit «AI» (Abkürzung für

Künstliche Intelligenz) werde er so verstanden, dass betreffende
Produkte auf frei zugänglicher künstlicher Intelligenz basierten.

OpenAI hatte unter anderem argumentiert, der Begriff «open» könne
mehrere Bedeutungen haben. Außerdem sei «OPENAI» ein
zusammengesetztes Kunstwort ohne feste Bedeutung. Zudem berief sich
das Unternehmen auf frühere, vergleichbare Markeneintragungen durch
das EU-Markenamt sowie auf andere Eintragungen in mehr als 30
Ländern, darunter Großbritannien und Singapur.

Das Gericht wies diese Argumente zurück. Die Wortverbindung sei keine
ungewöhnliche sprachliche Kombination im Englischen. Eintragungen in
anderen Rechtsordnungen seien darüber hinaus für das
Unionsmarkenrecht nicht bindend, so das Gericht.