EU-Kommission eröffnet sieben Verfahren gegen Deutschland
15.07.2026 14:28
Mitgliedsländer der EU müssen Richtlinien innerhalb einer bestimmten
Frist umsetzen. Nun macht die Europäische Kommission in mehreren
Fällen Druck.
Brüssel (dpa) - Deutschland und andere Mitgliedsländer hinken laut
der Europäischen Kommission bei der Umsetzung von mehreren EU-Regeln
in nationales Recht hinterher. Die Brüsseler Behörde leitete eine
Reihe von Verfahren gegen die Staaten ein, weil sie es versäumt
hätten, entsprechende Umsetzungsmaßnahmen mitzuteilen. Dazu
verschickte die Kommission Warnbriefe an die Länder. Deutschland ist
in sieben Fällen betroffen.
In den deutschen Fällen geht es laut Mitteilung der Kommission um
Regeln für Arbeitserlaubnisse, Mindeststandards für die Aufnahme von
Asylsuchenden, Schutz von Medien und Nichtregierungsorganisationen
vor missbräuchlichen Klagen, Bekämpfung schwerer Umweltstraftaten,
Standards für unabhängige Stellen zur Bekämpfung von Diskriminierung
sowie die Zulassung von Produkten. Die Vorgaben zur Energieeffizienz
von Gebäuden habe bislang sogar kein einziger EU-Mitgliedstaat
umgesetzt, stellte die Kommission fest.
Insgesamt geht es bei den Warnungen laut Mitteilung um 15
EU-Richtlinien. Die Frist, sie umzusetzen, sei vor kurzem
ausgelaufen, hieß es. Die Brüsseler Behörde drängte die Länder da
zu,
umgehend Maßnahmen einzuleiten, damit ihre Rechtsvorschriften den
EU-Anforderungen entsprächen.
Die Länder haben zwei Monate Zeit, auf die förmlichen Schreiben aus
Brüssel zu reagieren. Am Ende der sogenannten
Vertragsverletzungsverfahren kann eine Klage vor dem Europäischen
Gerichtshof und eine Geldbuße stehen.
