Spaniens Amnestiegesetz ist mit EU-Recht vereinbar

16.07.2026 11:32

Eine Regelung, die Anhängern der katalanischen
Unabhängigkeitsbewegung etwa nach Terroranklagen Amnestie gewährt,
sorgt in Spanien für Kontroversen. Nun äußert sich das höchste
EU-Gericht.

Luxemburg (dpa) - Spaniens Amnestiegesetz für als Terroristen
angeklagte Mitglieder der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung ist
einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge mit
EU-Recht vereinbar. Weder finanzielle Interessen der EU noch die
EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung stünden dem Gesetz zur
Normalisierung der Situation in Katalonien entgegen, entschieden die
Richterinnen und Richter in Luxemburg laut einer Mitteilung. 

Hintergrund sind zwei Fälle aus Spanien, die dem EuGH von dem
nationalen Gerichtshof und dem Rechnungshof vorgelegt wurden. Es geht
einerseits um die Anklage von zwölf Menschen wegen terroristischer
Straftaten und andererseits um Haftungsklagen gegen Personen, die
unrechtmäßig öffentliche Gelder Kataloniens, etwa für die
Organisation des Unabhängigkeitsreferendums 2017, ausgegeben haben
sollen. Sie sollen von der Amnestieregelung profitieren.

EuGH sieht eine Verfahrensregelung kritisch

Der EuGH stellte klar, dass eine Haftungsbefreiung für den Schaden am
katalanischen Haushalt die finanziellen Interessen der EU nicht
berühre. Ein rein national verursachter Schaden könne sich nicht auf
den EU-Haushalt auswirken, hieß es in der Mitteilung. Darüber hinaus
sei auch eine Verfahrensfrist, die eine Entscheidung über die
Amnestie innerhalb von zwei Monaten vorsieht, grundsätzlich
rechtmäßig. Allerdings müssten Urteile des EuGH in
Vorabentscheidungsverfahren abgewartet werden, betonten die
Richterinnen und Richter in Luxemburg.

Auch die praktische Wirksamkeit der EU-Richtlinie zur
Terrorismusbekämpfung werde vom spanischen Gesetz nicht
beeinträchtigt, hieß es. Es beschränke sich auf Taten im spezifischen

Kontext der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung und sehe zudem eine
Ausnahme bei vorsätzlichen schweren Menschenrechtsverletzungen vor.

Mehr als 300 Menschen profitierten von Amnestie

Das umstrittene Amnestiegesetz war 2024 von der spanischen Regierung
unter Ministerpräsident Pedro Sánchez auf den Weg gebracht worden, um
sich die Unterstützung der katalanischen Separatistenparteien zu
sichern. Es hatte in Spanien scharfe Kontroversen ausgelöst.
Inzwischen ist die Regelung in Spanien deutlich weniger Thema. Sie
kam bereits mehr als 300 Menschen zugute. Der frühere
Regionalpräsident Carles Puigdemont konnte davon jedoch bislang nicht
profitieren, da der Oberste Gerichtshof in Madrid den gegen ihn
erhobenen Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder nicht für
amnestiefähig hält.