EU-Bericht: Italien blockiert Rücknahme von Asylbewerbern

16.07.2026 13:35

Jahrelang streitet Deutschland mit Italien darüber, wer nach
EU-Regeln für welche Schutzsuchenden zuständig ist. Die neuen
EU-Asylregeln sollen den Streit beilegen. Klappt das?

Brüssel (dpa) - Italien blockiert einem EU-Bericht zufolge faktisch
weiterhin die Rücküberstellung von Schutzsuchenden aus Deutschland
und anderen Mitgliedsländern. In den ersten drei Wochen nach
Inkrafttreten des neuen EU-Asylsystems haben die italienischen
Behörden zwölfmal abgelehnt, Schutzsuchende wieder aufzunehmen, für
die sie zuständig wären, wie aus einer Analyse der EU-Kommission
hervorgeht. 

In dem Bericht heißt es weiter, die italienischen Behörden stimmten
sich auch nicht aktiv mit anderen Mitgliedstaaten über die
praktischen und logistischen Schritte für Rücküberstellungen nach
Italien ab. 

Die EU-Kommission teilte zu dem Bericht mit, Italien habe zwar große
Anstrengungen bei der Umsetzung der neuen Asylregeln unternommen, es
seien aber konkrete Schritte erforderlich, um sicherzustellen, dass
die Rücküberstellungen tatsächlich stattfänden.

Wichtiger Teil der neuen EU-Asylregeln

Die Analyse betrachtet die ersten drei Wochen der Umsetzung der neuen
Regeln, die am 12. Juni mit der EU-Asylreform (Geas) in Kraft
getreten waren. Sie konzentriert sich lediglich auf Zypern, Spanien,
Griechenland und Italien, da die vier Länder mit wichtigen
EU-Außengrenzen ein Recht auf Unterstützung anderer Mitgliedsländer
haben. 

Dafür sollen sie im Gegenzug aber auch Asylbewerber zurücknehmen, die
regelwidrig zum Beispiel nach Deutschland weiter gezogen sind. Denn:
Grundsätzlich ist das Mitgliedsland für Asylverfahren zuständig, in
dem Schutzsuchende erstmalig in der EU ankommen. 

Jahrelang gab es daher Streit zwischen den Mitgliedsländern. Während
sich die Staaten an den Außengrenzen mit den vielen Flüchtlingen
alleingelassen fühlten, pochten Länder wie Deutschland und Frankreich
auf die Zuständigkeitsregeln. Die EU-Asylreform sollte einen
Ausgleich schaffen und den Streit befrieden. 

Da die neuen Zuständigkeitsregeln seit weniger als einem Monat
angewendet würden, müssten die Ergebnisse dieser ersten Bewertung als
vorläufig betrachtet werden, teilt die EU-Kommission mit. Eine
umfangreichere Analyse dazu, wie gut das neue EU-Asylsystem
funktioniert, soll im Oktober folgen.