EU-Gerichtshof gibt Hinweise zu FIFA-Regeln für Vermittler
16.07.2026 14:56
Wie weit darf der Fußball-Weltverband FIFA in das lukrative Geschäft
von Spielervermittlern eingreifen? Das höchste europäische Gericht
gibt Leitlinien vor.
Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Zweifel
zumindest an einzelnen Regeln des Fußball-Weltverbands FIFA für
Spielervermittler geäußert. Besonders kritisch sehen die Richterinnen
und Richter eine Vorgabe, nach der Vermittler Spieler oder Trainer
mit laufendem Exklusivvertrag nur in einem bestimmten Zeitraum
ansprechen dürfen. Nach Auffassung des Gerichts könnte das gegen
EU-Kartellrecht verstoßen. Ob die FIFA-Regeln tatsächlich
rechtswidrig sind, muss nun aber das zuständige nationale Gericht im
Einzelfall prüfen.
Hintergrund ist eine Klage von Fußballspieler-Vermittlern vor dem
Landgericht Mainz gegen ein FIFA-Reglement. Sie wollten per
Unterlassungsklage erreichen, dass mehrere Bestimmungen zur Ausübung
ihrer Tätigkeit nicht mehr angewendet werden dürfen. Diese betreffen
unter anderem Obergrenzen für Vergütung, Beschränkungen von
Mehrfachvertretung und Transparenzpflichten dieser Vermittler. Die
FIFA ist der Meinung, dass sie etwa für die Integrität des Fußballs
sowie Sicherstellung von Transparenz erforderlich seien. Das Mainzer
Gericht legte den Fall dem höchsten europäischen Gericht vor. Es muss
die Vorgaben nun bei seiner künftigen Entscheidung beachten.
Das Mehrfachvertretungsverbot, bestimmte Voraussetzungen für den
Erhalt einer Lizenz und die Kontaktaufnahmeregel stufte der
Gerichtshof als Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs in der
EU ein. Das deutsche Gericht müsse nun prüfen, ob sie durch ein dem
Gemeinwohl dienendes Ziel gerechtfertigt sei, etwa zum Schutz von
Spielern und Trainern vor missbräuchlichen Praktiken der Vermittler.
FIFA begrüßt Urteil
FIFA zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Für «zentrale Elemente»
des Reglements wie die Vergütungs-Obergrenze, die
Lizenzierungspflicht für Spielervermittler und das Verbot der
Mehrfachvertretung habe der EuGH entschieden, dass sie gerechtfertigt
werden können.
Das Verfahren kann auch Signalwirkung für einen anderen Streit über
Regeln zu Fußballspieler-Vermittlern haben: Die bekannte Firma Rogon
führt derzeit einen Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof (BGH)
gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) und sein Reglement. Die
Vorgaben darin stimmen allerdings nicht komplett mit denen im
FIFA-Fall überein - beispielsweise geht es nicht um
Vergütungshöchstgrenzen.
