Rechtsstaats-TÜV: EU-Bericht kritisiert auch Deutschland

17.07.2026 14:55

Fehlende Rechte für Journalisten und nicht genügend Transparenz beim
Lobbyismus: Die EU-Kommission sieht in Deutschland weiter Baustellen
beim Thema Rechtsstaat. Wo hakt es genau?

Brüssel (dpa) - Deutschland tut laut einem Bericht der EU-Kommission
zu wenig gegen drei anhaltende Rechtsstaatlichkeitsprobleme. Unter
anderem stört sich die Brüsseler Behörde an mangelnden
Informationsrechten für Journalisten gegenüber Bundesbehörden, wie
aus der Analyse hervorgeht. Deutschland könnte demnach auch
transparenter im Umgang mit Lobbyismus sein und gemeinnützige
Organisationen steuerlich entlasten. 

Laut Bericht sind keine Fortschritte bei der Schaffung eines Gesetzes
für ein Recht der Presse auf Information gegenüber Bundesbehörden
erzielt worden. Deutschland werde empfohlen, eine solche
Rechtsgrundlage zu schaffen und dabei europäische Standards für den
Zugang zu amtlichen Dokumenten zu berücksichtigen.

Debatte um Informationsfreiheitsgesetz 

In Deutschland entbrannte wegen geplanten Einschränkungen eines
bestehenden Gesetzes für den Zugang zu amtlichen Informationen
zuletzt eine hitzige Diskussion. Unter anderem will die
Bundesregierung den Kreis der Frageberechtigten einschränken. Die
angekündigte Reform stößt bei Medienvertretern, Oppositionspolitikern

und Organisationen, die dem Staat regelmäßig auf die Finger schauen,
auf massive Kritik.

Seit 2006 bietet das Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) einen
voraussetzungslosen Anspruch auf Informationen der Behörden des
Bundes, unabhängig davon, ob der Fragende ein besonderes Interesse
nachweisen kann oder Journalist ist. Die von der EU-Kommission
geforderte Rechtsgrundlage soll hingegen explizit der Presse einen
Anspruch auf Auskünfte der Bundesbehörden verbriefen. 

Kritik auch an deutscher Transparenz bei Lobbyeinfluss 

Die EU-Kommission moniert im Bericht zudem, dass Deutschland nicht
mehr Transparenz beim «legislativen Fußabdruck» schafft. Damit ist
ein umfassendes öffentliches Register gemeint, das erfassen soll,
welchen Einfluss Lobbyismus bei Gesetzgebung hatte. Zudem habe
Deutschland keine Fortschritte bei der Anpassung der Steuerbefreiung
für gemeinnützige Organisationen erzielt. Dies beeinträchtigt die
NGOs laut Bericht weiterhin in ihrer Arbeit.

Deutschland erhält im Bericht insgesamt ein überwiegend positives
Zeugnis. Ein Großteil der Bevölkerung - über 75 Prozent - nimmt die
Justiz als unabhängig wahr. Auch bei einem früheren Kritikpunkt, dass
der Justiz zum Teil nicht genügend Ressourcen oder qualifiziertes
Personal zur Verfügung stünden, seien erhebliche Fortschritte erzielt
worden. 

Ungarn mit langer To-do-Liste 

Zu den Ländern, die in dem Bericht vergleichsweise schlecht wegkommen
zählen Ungarn, die Slowakei und Bulgarien. Nach dem Regierungswechsel
in Ungarn ist man in Brüssel hoffnungsvoll, dass die lange Liste an
gravierenden Rechtsstaatlichkeitsmängeln abgebaut wird. Konkret
begrüßt die EU-Kommission etwa, dass die ungarische Regierung unter
dem neuen Ministerpräsidenten Peter Magyar der Europäischen
Staatsanwaltschaft (EUStA) beigetreten ist. 

Wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit und gegen EU-Grundwerte
waren unter der Regierung des Rechtspopulisten Viktor Orban für
Ungarn vorgesehene EU-Gelder in zweistelliger Milliardenhöhe nicht
ausgezahlt worden. Gegen das Land läuft auch weiterhin das sogenannte
Artikel-7-Verfahren. Es hätte theoretisch mit einem Entzug des
ungarischen Stimmrechts bei EU-Entscheidungen enden können.

Neues Sorgenkind Slowakei 

Im Fokus der Brüsseler Regelhüter dürfte inzwischen die Slowakei
stehen. Bei der wirksamen Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung
von Korruption auf hoher Ebene seien keine Fortschritte erzielt
worden, heißt es im Bericht. Lobbyismus bleibe in der Slowakei
unreguliert. Auch die Auflösung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
und der Druck auf die Zivilgesellschaft werden weiterhin kritisch
gesehen.

Zudem gibt es an Bulgarien anhaltende Kritik. Bei der Gesetzgebung
gebe es weiterhin Probleme, weil Vorschriften nicht geachtet würden.
Bei Gesetzesinitiativen des Parlaments seien öffentliche
Konsultationen und eine Folgenabschätzungen nötig. Auch die Besetzung
vakanter Richterposten durch Abordnung bereitet der EU-Kommission
laut Bericht Sorgen. Die Praxis kann sich demnach negativ auf die
Unabhängigkeit der Richter auswirken. 

Auch in mehreren anderen EU-Staaten stellt die Kommission
Rechtsstaatlichkeitsprobleme fest - etwa, weil Gerichtsprozesse in
Malta, Zypern und Kroatien zu lange dauern.

Kritik von EU-Abgeordneten - härtere Konsequenzen gefordert

Der FDP-Europapolitiker Moritz Körner bemängelte, die EU habe kein
Erkenntnisproblem, sondern ein Durchsetzungsproblem. Berichte allein
schützten keinen einzigen Richter, keinen Journalisten und keinen
europäischen Steuerzahler. «Es braucht härtere Konsequenzen», sag
te
der deutsche Politiker. 

Ähnliche Kritik äußerte der Europaabgeordnete Daniel Freund (Grüne)

in Bezug auf das Verhalten der Brüsseler Behörde gegenüber der
Slowakei. Es sei verwunderlich, dass die EU-Kommission nicht handle.
«Es wird Zeit EU-Gelder zurückzuhalten, bis sich die Situation
verbessert hat.» 

Laut dem Bericht der EU-Kommission wurden 47 Prozent der im Jahr 2025
ausgesprochenen Empfehlungen bisher vollständig oder teilweise
umgesetzt - weniger als in den Jahren zuvor.