Große Firmen dürfen unverkaufte Mode nicht mehr wegwerfen

19.07.2026 11:57

Nicht verkaufte Kleidung und Schuhe landet oft im Müll - das ändert
sich jetzt für Ware großer Unternehmen. Die neue EU-Vorschrift könnte

auch Folgen für Verbraucher haben.

Brüssel (dpa) - Große Unternehmen in der Europäischen Union dürfen

unverkaufte Kleidung und Schuhe künftig nicht mehr vernichten. Eine
entsprechende EU-Vorschrift gilt seit Sonntag und soll dafür sorgen,
dass betroffenen Firmen ihre Waren etwa erneut verkaufen oder
spenden, anstatt sie wegzuwerfen. Bisweilen gilt die Entsorgung als
günstiger, als Produkte zu lagern, aufzubereiten oder wieder zum
Verkauf anzubieten.

Ausnahmen gelten aber unter anderem für den Fall, dass die Ware
gefährlich, beschädigt oder verschmutzt ist, nicht wiederverwendet
oder -aufbereitet werden kann. Auch was mehreren
sozialwirtschaftlichen Einrichtungen mit Sitz in der EU als Spende
angeboten, aber nicht innerhalb einer Frist angenommen wurde, darf
vernichtet werden. Für kleinere Unternehmen treten die neuen Vorgaben
später in Kraft. Die Regeln sind Teil der EU-Ökodesign-Verordnung,
die seit Juli 2024 in Kraft ist.

Handelsverband sieht Vorteile für Verbraucher

Laut Handelsverband Deutschland (HDE) könnte das Verbot Vorteile für
Verbraucher mit sich bringen: So könnte laut Hauptgeschäftsführer
Stefan Genth das Angebot an reduzierter Ware steigen, etwa über
Outlets, Restpostenmärkte oder Second-Hand-Kanäle. Außerdem sieht er

mögliche ökologische Vorteile, «da weniger neuwertige Kleidung
vernichtet wird und Produkte häufiger weiterverkauft oder gespendet
werden».

Der Handel werde jedoch vor Herausforderungen gestellt, sagt Genth:
«Nicht alle unverkauften Waren lassen sich ohne Weiteres erneut
verkaufen oder spenden.» Gründe könnten etwa beschädigte
Verpackungen, hohe Logistikkosten, fehlende Nachfrage oder geringe
Warenwerte sein. Für Händler entstünden zusätzliche Kosten für
Lagerung, Sortierung, Aufbereitung und Weitervermarktung. Hinzu kämen
Dokumentationsauflagen, rechtliche Unsicherheiten und praktische
Hürden bei Spenden oder Secondhand.

Verband: Weniger Auswirkungen für europäische Unternehmen

Der Modeverband GermanFashion befürwortet die neue Regelung.
«Bekleidung ist ein wertvolles Produkt, dessen Vernichtung vermieden
werden sollte», so Hauptgeschäftsführer Thomas Lange. Das
Vernichtungsverbot setze ein wichtiges Signal für einen
verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen.

Für viele europäische Bekleidungsunternehmen werde die Regelung aber
kaum Auswirkungen haben, weil unverkaufte Ware in der Regel nicht
vernichtet werde. Die eigentliche Herausforderung liege bei den
großen Mengen günstiger Ultra-Fast-Fashion-Produkte, die Verbraucher
direkt bei außereuropäischen Anbietern bestellten, so Lange. Er
fordert, dass diese Unternehmen künftig in gleicher Weise wie
europäische Hersteller an den Kosten für Sammlung, Sortierung und
Recycling von Alttextilien beteiligt werden.

Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie kritisiert,
das Gesetz gehe an der Realität vorbei, belaste die heimische
Industrie mit Bürokratie und löse Probleme mit Fast Fashion nicht im
Ansatz. Für mehr Nachhaltigkeit brauche man funktionierende Sammel-,
Sortier- und Recyclingstrukturen, sagt Experte Jonas Stracke. Solange
diese Voraussetzungen fehlten, bleibe das Vernichtungsverbot ein
Papiertiger. «Einen echten Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leiste es
in der Praxis leider nicht.»

In der «Rheinischen Post» fügte Stracke hinzu: «Kein deutscher oder

europäischer Hersteller vernichtet einwandfreie Neuware.» Dennoch
werde der Eindruck erweckt, als vernichteten Hersteller massenhaft
Neuware. Das Gesetz schaffe in der EU «viel neue Bürokratie
ausgerechnet für die Unternehmen, die nicht für die Altkleiderberge
mit wertloser Ramschware verantwortlich sind». 

Umweltschützer fordern Kontrollen

In eine ähnliche Richtung geht die Kritik von
Umweltschutzorganisationen. So bezeichnet Moritz Jäger-Roschko von
Greenpeace das Verbot zwar als richtig, sieht jedoch Schlupflöcher
für Konzerne. «Unternehmen können die Regeln leicht umgehen, etwa
durch Falschdeklaration von Produkten. Ohne konsequente Kontrollen
wird sich in der Praxis nichts ändern.» Das eigentliche Problem -
Fast Fashion - bleibe vom Gesetz unberührt.

Aus Sicht des WWF ist das Vernichtungsverbot ein wichtiger erster
Schritt. Ein Gesetz sei jedoch immer nur so gut wie seine
Durchsetzung, sagte Silke Düwel-Rieth von der Umweltorganisation.
«Wirksam wird es erst, wenn die Vorgaben konsequent von den
zuständigen Behörden kontrolliert und eingefordert werden.»

Angaben der EU-Kommission zufolge werden in Europa jährlich vier bis
neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt
getragen wurden. Diese Abfälle verursachten rund 5,6 Millionen Tonnen
CO2-Emissionen.