EU vermutet Preisabsprachen bei Bauchemie-Herstellern
20.07.2026 12:15
Gab es Absprachen zu Preisen in der Bauchemie? Die EU-Kommission
prüft mögliche Verstöße gegen Wettbewerbsrecht. Dabei geht es auch
um
Deutschland.
Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission verdächtigt mehrere Hersteller von
Bauchemikalien, Preiserhöhungen bei Chemikalien für Zement, Beton und
Mörtel abgesprochen und so möglicherweise gegen europäisches
Kartellrecht verstoßen zu haben. Sie sollen sich nach vorläufigen
Erkenntnissen in den Jahren 2021 und 2022 darüber abgestimmt haben,
wie man Preiserhöhungen in Pressemitteilungen der Branchenverbände in
Deutschland, Frankreich und Spanien rechtfertigen könnte, wie die
Brüsseler Behörde mitteilte. Damals seien die Rohstoffpreise unter
anderem wegen der Covid-19-Pandemie und Russlands Angriff auf die
Ukraine gestiegen.
In Deutschland geht es demnach um die Unternehmen Cemex, Ha-be,
Mapei, Master Builders Solutions, MC Bauchemie, Liesen, Remei, Sika
sowie den Branchenverband Deutsche Bauchemie. Wie Unternehmen und die
entsprechenden Verbände in Spanien und Frankreich sollen sie künftige
Preisanstiege für chemische Zusatzstoffe und Zusatzmittel abgestimmt
haben.
Preise wirken sich auf Baukosten aus
Die Zusatzstoffe werden nach Angaben der EU-Kommission vor allem
eingesetzt, um die Herstellungsprozesse und die Leistungsfähigkeit
von Zement zu verbessern. Chemische Zusatzmittel werden demnach Beton
und Mörtel beigemischt, um deren Leistungsfähigkeit, Haltbarkeit und
Verarbeitbarkeit zu erhöhen. Die Preise von Zement, Beton und Mörtel
haben demnach unmittelbar Einfluss auf die Baukosten.
Die EU-Kommission informierte die Beteiligten darüber, was ihnen
vorgeworfen wird. Sie können nun auf diese vorläufige Auffassung
reagieren und ihre Sicht darlegen.
Geldbuße denkbar
Kommt die EU-Kommission abschließend zum Ergebnis, dass ausreichend
Beweise für einen Verstoß vorliegen, kann sie diesen untersagen und
Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des
jeweiligen Unternehmens verhängen. Für den Abschluss der Untersuchung
gibt es keine gesetzliche Frist. Im Oktober 2023 hatte die Behörde
Geschäftsräume von Unternehmen der Bauchemikalienbranche in mehreren
Mitgliedstaaten überprüfen lassen.
Die Brüsseler Behörde soll unter anderem sicherstellen, dass
Unternehmen den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht durch
wettbewerbswidrige Absprachen oder Missbrauch von Marktmacht
verfälschen.
