ergänzt) EU-Kommission für Aussetzung von Strafe bei Methan-Verstößen

20.07.2026 17:44

Die Europäische Union will mit Regeln für weniger klimaschädliche
Methan-Emissionen aus dem Energiesektor sorgen. Trotzdem empfiehlt
sie, Strafen auszusetzen - und verweist auf die Weltlage.

Brüssel (dpa) - Nach erheblichem Druck der US-Gaslobby will die
EU-Kommission die Durchsetzung von Klimaschutzvorschriften in der Öl-
und Gasindustrie vorübergehend abschwächen. Konkret empfiehlt die
Behörde den Mitgliedstaaten, in den kommenden drei Jahren keine
Strafen gegen Unternehmen zu verhängen, die gegen bestimmte
EU-Klimaschutzvorschriften für Methan-Emissionen verstoßen. Nationale
Gerichte sind nach Angaben der EU-Kommission bei Streitfällen
verpflichtet, solche Empfehlungen zu berücksichtigen. 

Methan ist ein Treibhausgas und für Klimaerwärmung und
Luftverschmutzung verantwortlich. Es entsteht etwa in der
Landwirtschaft, auf Mülldeponien und in der Öl- und Gasindustrie.
Seit 2024 sind in der EU Regeln in Kraft, die für weniger
Methan-Emissionen aus dem Energiesektor sorgen sollen. 

Genauso gut überwacht?

Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen für bestimmte Lieferverträge
auch nachweisen, dass der Produzent im Herkunftsland seine
Methan-Emissionen mindestens so sorgfältig überwacht und
dokumentiert, wie es die EU von ihren eigenen Unternehmen verlangt.
In der Verordnung wird auch festgelegt, dass die Mitgliedstaaten
Regeln für Strafen bei Verstößen gegen die Verordnung einführen
müssen. Die meisten Staaten haben das laut EU-Kommission bisher nicht
gemacht. 

Unternehmen könnten deshalb nicht einschätzen, wie hoch die Risiken
bei der Beschaffung potenziell nicht konformen Erdöls und Erdgases
seien. Die Vorschriften an sich bleiben in Kraft, wie die Brüsseler
Behörde betonte - in den Jahren 2027 bis 2029 soll es aber keine
Folgen für Unternehmen haben, dagegen zu verstoßen. 

Die EU-Kommission begründet das auch mit der Situation im Nahen
Osten, die rund 20 Prozent der weltweiten Handelsströme für
Flüssigerdgas (LNG) sowie etwa 20 Prozent des weltweiten Ölverbrauchs
beeinträchtigten. Es sei unklar, wie lange die Krise andauern werde. 

Denkfabrik: Am Grundsatz festgehalten

Linda Kalcher von der Brüsseler Denkfabrik Strategic Perspectives
ordnete die Empfehlungen der EU-Kommission als «Schadensbegrenzung»
ein. «Sie hat die Bedenken von Regierungen innerhalb und außerhalb
der EU berücksichtigt, zugleich aber erkannt, dass ein Nachgeben
gegenüber internationalem Druck als Zeichen von Schwäche gewertet
würde und die Autorität der EU über die Regeln ihres eigenen
Binnenmarkts untergraben könnte.» Sie habe daran festgehalten, die
Gesetzgebung nicht erneut aufzuschnüren. Durch das Aussetzen der
Sanktionen büße die Verordnung aber ihre Durchsetzungskraft teilweise
ein. 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisierte besonders die Empfehlung
der Behörde dazu, wie nachvollzogen werden können soll, dass Importe
den Anforderungen entsprechen. Sie forderte zudem die Einführung
klarer Qualitätsstandards und -kontrollen. «Wenn die Kommission nicht
nachbessert und einen klaren Pfad zu realen Emissionsminderungen in
allen wichtigen Exportregionen schafft, wird diese Verordnung ihr
Ziel verfehlen - und ausgerechnet jene belohnen, die am längsten
gegen sie lobbyiert haben», kommentierte Bundesgeschäftsführer Sascha

Müller-Kraenner.