Reiche macht Front gegen EU-Pläne zur Methanverordnung
21.07.2026 17:49
Die Europäische Union hat Änderungen bei Regeln für weniger
klimaschädliche Methan-Emissionen aus dem Energiesektor vorgelegt.
Das reicht aber nicht, sagt die Bundeswirtschaftsministerin.
Berlin (dpa) - Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche
kritisiert Pläne der EU-Kommission zur Durchsetzung von
Klimaschutzvorschriften in der Öl- und Gasindustrie. Konkret geht es
um die Methanverordnung. «Die jetzt vorgeschlagene Lösung überzeugt
nicht», teilte die CDU-Politikerin in Berlin mit. Die Kommission
halte an rechtlichen Verpflichtungen für die Unternehmen fest und
empfehle den Mitgliedstaaten lediglich, Verstöße in den Jahren 2027
bis 2029 grundsätzlich nicht zu sanktionieren. «Damit bleiben die
Verpflichtungen bestehen - und mit ihnen das rechtliche Risiko für
die Unternehmen. Das schafft keine Rechtssicherheit.»
Reiche sprach sich dafür aus, Importregelungen der Methanverordnung
um drei Jahre zu verschieben. «Die Methanverordnung ist grundsätzlich
ein wichtiges Instrument für den Klimaschutz im Energiesektor. Ihre
Vorgaben müssen aber praktisch erfüllbar, rechtssicher und mit
unserer Versorgungssicherheit vereinbar sein.»
Pläne aus Brüssel
Die EU-Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, in den kommenden
drei Jahren keine Strafen gegen Unternehmen zu verhängen, die gegen
bestimmte EU-Klimaschutzvorschriften für Methan-Emissionen
verstoßen.
Methan ist ein Treibhausgas und für Klimaerwärmung und
Luftverschmutzung verantwortlich. Es entsteht etwa in der
Landwirtschaft, auf Mülldeponien und in der Öl- und Gasindustrie.
Seit 2024 sind in der EU Regeln in Kraft, die für weniger
Methan-Emissionen aus dem Energiesektor sorgen sollen. Ab 1. Januar
2027 sollen Unternehmen für bestimmte Lieferverträge nachweisen
müssen, dass der Produzent im Herkunftsland seine Methan-Emissionen
mindestens so sorgfältig überwacht und dokumentiert, wie es die EU
von ihren eigenen Unternehmen verlangt.
Reiche warnt vor Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit
«Die Europäische Kommission erkennt selbst an, dass die geltenden
Importregelungen der Methanverordnung zu erheblicher
Rechtsunsicherheit führen und in der gegenwärtigen Lage auch die
Versorgungssicherheit beeinträchtigen können», so Reiche. Es fehlten
weiterhin wesentliche Voraussetzungen, damit Importeure die
Einhaltung der Vorgaben verlässlich nachweisen könnten. «Gerade
angesichts der Krise im Nahen Osten und des verschärften
internationalen Wettbewerbs um LNG-Lieferungen brauchen wir eine
klare und rechtsverbindliche Lösung.»
Streit in Bundesregierung
Vor zwei Wochen hatte Umweltminister Carsten Schneider (SPD) seiner
Kabinettskollegin Reiche öffentlich vorgeworfen, Absprachen in der
Bundesregierung zur EU-Methanverordnung gebrochen zu haben. «Die
Geschäftsordnung der Bundesregierung gilt und an die wurde sich in
dem Fall nicht gehalten», sagte Schneider in der Regierungsbefragung
im Bundestag. Reiche hatte Medienberichten zufolge im EU-Ministerrat
zugesagt, dass Deutschland eine Aussetzung der Verordnung
unterstützen werde. Schneider will dies nicht und pocht darauf, dass
sein Umweltressort federführend sei. Der Umweltminister betonte die
Bedeutung der Verringerung von Methan-Emissionen für den Klimaschutz.
