Flüchtlingsrat: Neues Migrationszentrum wirft Fragen auf

22.07.2026 09:59

Asylbewerber mit Verfahren in einem anderen EU-Land sollen in Sachsen
in dem neuen Sekundärmigrationszentrum untergebracht werden. Der
Flüchtlingsrat kritisiert dieses neue Konzept.

Dresden (dpa/sn) - Der sächsische Flüchtlingsrat hat rechtliche
Bedenken an dem neuen im Freistaat eröffneten sogenannten
Sekundärmigrationszentrum geäußert. Wie Asylsuchende untergebracht
und verteilt werden, finde «ihre Grenzen im Grundgesetz, im
Unionsrecht sowie in den Garantien der Europäischen
Menschenrechtskonvention», erklärte der Rat. Dass Menschen dort etwa
über längere Zeiträume unter restriktiven Bedingungen isoliert
untergebracht werden sollen, werfe rechtliche Zweifel auf. 

In dem neuen Zentrum sollen Asylbewerberinnen und Asylbewerber
untergebracht werden, deren Verfahren in einem anderen EU-Staat liegt
oder die dorthin zurückkehren sollen. Die Einrichtung in Dresden ist
Teil der Umsetzung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
(Geas). Der Fokus soll auf der Überzeugung zu freiwilligen Ausreisen
statt Abschiebungen liegen.

Die Einrichtung ist seit 1. Juli am Standort des bisherigen
Landesausreisezentrums in Dresden in Betrieb, allerdings wohnt dort
noch niemand nach den neuen Regelungen. Alleinreisende, unbegleitete
Kinder und Jugendliche werden nicht in dem Zentrum untergebracht. Für
ihre Betreuung sind nach wie vor die Jugendämter zuständig. 

Flüchtlingsrat: Unterbringung birgt gesundheitliche Gefahren

Die Menschen sollen in dem Zentrum höchstens 24 Monate untergebracht
werden, Familien mit minderjährigen Kindern maximal 12 Monate. Im
Zentrum in Sachsen besteht für die Bewohner nach den neuen Regeln
eine Melde- und Aufenthaltspflicht.

In dem Zentrum würde auch die Bewegungsfreiheit der Menschen
eingeschränkt und der Zugang zu Integrations-, Beratungs- und
Unterstützungsangeboten erheblich erschwert, erklärte der
Flüchtlingsrat. «Ein solches Konzept birgt das erhebliche Risiko, zu
einer menschenrechtswidrigen Behandlung Schutzsuchender zu führen»,
hieß es. 

Aufnahmebedingungen dürften nicht bewusst verschlechtert werden, um
migrationspolitische Ziele zu erreichen, betonte der Flüchtlingsrat.
Langandauernde Unterbringung könne Depressionen, Angststörungen,
Traumafolgen und soziale Isolation erheblich verstärken.