EU einig bei «Chatkontrolle»: Scan-Erlaubnis kommt wieder Von Niklas Treppner, dpa

22.07.2026 13:52

Was sollte erlaubt sein, um Kindesmissbrauch aufzudecken? In der EU
gibt es darüber bei der sogenannten «Chatkontrolle» seit Jahren
Streit, und nun doch noch eine Einigung - zumindest übergangsweise.

Brüssel (dpa) - Im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch sollen
Messengerdienste in der EU bald wieder in privaten Chats nach
Hinweisen suchen dürfen. In der Debatte um die sogenannte
Chatkontrolle einigten sich Vertreter der Mitgliedsländer auf eine
befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln, wie mehrere
Diplomaten der Deutschen Presse-Agentur sagten. Davor hatte bereits
das EU-Parlament für das Vorhaben gestimmt.

Die Abgeordneten hatten Einschränkungen bei verschlüsselten
Nachrichten gefordert, denen die EU-Länder nun zustimmen wollen.
Damit soll eine Übergangsregelung bis April 2028 reaktiviert werden,
deren Verlängerung in Brüssel schon als gescheitert galt. Der
formelle Beschluss der EU-Staaten muss nun noch in einem
schriftlichen Verfahren gefasst werden, das an diesem
Donnerstagnachmittag abgeschlossen sein soll.

Zuvor hatte es unter anderem Druck von der Fraktion von CDU und CSU
im Europaparlament (EVP) sowie Deutschland und anderen
Mitgliedsländern gegeben, die ausgelaufene Ausnahme zum Kinderschutz
wieder einzusetzen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU),
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und auch das
Bundeskriminalamt hatten die fehlende Rechtsgrundlage kritisiert.
Datenschützer wollen das diskutierte Vorhaben dagegen seit Jahren
verhindern und bezeichnen die Möglichkeit zum flächendeckenden
Scannen als anlasslose Massenkontrolle, ineffektiv beim Schutz von
Kindern. 

Verschlüsselte Nachrichten dürfen nicht gescannt werden

Mit der befristeten Ausnahmeregelung können etwa Microsoft bei
Outlook, Google bei Gmail oder Meta bei Instagram wieder Software
automatisiert nach Bildern oder Videos von Kindesmissbrauch suchen
lassen. Die Kontrollen sind freiwillig. Die Tech-Firmen dürfen den
Behörden ihre Verdachtsfälle den EU-Regeln nach erst weiterleiten,
wenn ein Mensch sie als solche verifiziert hat. Das soll
ausschließen, dass jemand durch Programmfehler in Verdacht gerät.

Die Regelung soll allerdings explizit kein Aufbrechen der
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ermöglichen, die bei WhatsApp, Signal
und Co. mittlerweile Standard ist. Anders als ursprünglichen von den
Mitgliedsländern vorgeschlagen, soll das auch für Nachrichten gelten,
die noch verschlüsselt werden. Das schränkt die Möglichkeiten beim
automatisierten Scannen auf den Endgeräten ein.

Insbesondere das «Client-Side Scanning» wird damit ausgeschlossen.
Bei dem Verfahren überprüft eine Software auf dem Smartphone oder
Computer den Inhalt von Nachrichten, Fotos und Videos direkt, bevor
diese verschlüsselt und verschickt werden. Nach der
Übergangsregelung, die bis April galt, war das noch erlaubt. Das
Europaparlament hatte sich zuletzt aber dafür ausgesprochen, den
Unternehmen diese Möglichkeit nicht länger zu geben.

Verhandlungen waren gescheitert 

Solchen Einschränkungen wollte der Rat der Mitgliedsländer bisher
nicht zustimmen. Die Abgeordneten beharrten bei einer Abstimmung vor
über drei Monaten ihrerseits wiederum mehrheitlich auf der Position,
eine bedingungslose Verlängerung der Ausnahme nicht mittragen zu
wollen. Die Verhandlungen galten als gescheitert, die
Übergangsregelung lief aus. 

Mitte Juni gab EU-Parlamentspräsidentin und EVP-Politikerin Roberta
Metsola der Debatte dann aber überraschend eine neue Richtung, als
sie sich beim EU-Gipfel dafür einsetzte, erneut an einer politischen
Einigung für eine Übergangslösung zu arbeiten. 

Dass Metsola diesen Vorstoß wagte, sorgte für viel Kritik. Denn
eigentlich hatten die Abgeordneten des Europaparlaments der
Präsidentin formal bei der Abstimmung im März einen anderen Auftrag
gegeben: Sie sollte die ablehnende Position des Parlaments der
EU-Kommission und dem Rat mitteilen, zusammen mit der Aufforderung an
die Kommission, den Gesetzesvorschlag zurückzuziehen. Metsola
signalisierte mit ihren Worten hingegen die Bereitschaft des
Parlaments, sich der Sache nochmals anzunehmen. 

Daraufhin sprachen sich die EU-Staaten mit einem Beschluss doch noch
einmal formell für die Verlängerung der Ausnahme aus und ermöglichten

dem EU-Parlament damit, erneut darüber zu entscheiden. Zudem
beantragte die EVP-Fraktion ein Eilverfahren, um noch in der letzten
Sitzung vor der Sommerpause über die Regeln abzustimmen. Neben der
EVP stimmten diesmal mehrheitlich auch die europäischen
Sozialdemokraten im Sinne der Verlängerung. Für einen Stopp des
Vorhabens hätte es wegen der erneuten Abstimmung nun eine absolute
Mehrheit unter den Abgeordneten gebraucht.

Was nach der Übergangsregelung kommen soll

Grundsätzlich will die EU eine langfristige Lösung für die Frage
finden, was die Online-Plattformen im Kampf gegen Kinderpornografie
machen dürfen oder sogar müssen. Allerdings verhandeln der Rat der
EU-Staaten und das Europäische Parlament noch über den Gesetzestext.
Erst wenn beide Institutionen eine Einigung finden, können die neuen
Regeln in Kraft treten und die Übergangslösung endgültig ablösen.