EU verhängt 890 Millionen Euro Strafe gegen Google Von Niklas Treppner, dpa

23.07.2026 13:44

Was steht oben, wenn Nutzer WM-Spiele, Hotels oder Routen googeln? Zu
oft nur Googles eigene Angebote, urteilt Brüssel. Die Millionenstrafe
könnte US-Präsident Donald Trump verärgern.

Brüssel (dpa) - Die EU verhängt gegen Google wegen unfairer
Geschäftspraktiken eine Strafe von 890 Millionen Euro. Der US-Konzern
hat nach Ansicht der Europäischen Kommission mit seiner Suchmaschine
sowie dem App-Marktplatz Google Play Wettbewerbsregeln verletzt und
seine Konkurrenz widerrechtlich benachteiligt.

Mit der Strafe riskiert die EU-Kommission erneute Spannungen mit
Washington. US-Präsident Donald Trump hatte die Digitalgesetze der
Union in der Vergangenheit scharf kritisiert und mit Gegenmaßnahmen
gedroht. 

Konkret wirft die Brüsseler Behörde dem US-Konzern laut Mitteilung
vor, eigene Angebote wie etwa Googles Sportergebnisse oder Hotelsuche
in den Suchergebnissen stärker in den Vordergrund zu stellen. Die
eigenen Produkte würden zum Beispiel durch optisch hervorgehobene
Darstellungen - etwa eingefärbte Boxen mit Spielpaarungen bei der WM
- prominenter angezeigt als die der Konkurrenz, so die
EU-Kommission. 

Zudem hindere der Online-Riese App-Entwickler bei Google Play zu sehr
daran, günstigere Angebote auf anderen Plattformen zu bewerben - also
etwa auf einen besseren Preis in einem anderen App-Store zu
verweisen. 

Google: Entscheidung macht Dienste kaputt 

Der US-Konzern kritisierte, die Entscheidung mache zum wiederholten
Mal täglich genutzte Dienste kaputt. «Um die Vorgaben zu erfüllen,
müssen wir Echtzeit-Suchfunktionen entfernen, die die Europäer
schätzen, wie sofortige Preisangebote und direkte Verfügbarkeit von
Hotels, Flügen und Restaurants», teilte Google mit. 

Bei Google Play müssten zudem Sicherheitsfunktionen abgebaut werden.
Leidtragende seien europäische Unternehmen und Verbraucher.
«Regulierung sollte Produkte verbessern und sie nicht schlechter
machen», hieß es weiter. 

Gibt es Ärger mit Trump? - Zölle laufen eigentlich aus 

Bereits vor der Entscheidung in dem EU-Verfahren wurde darüber
spekuliert, ob eine solche Strafe US-Präsident Trump verärgern und
politische Folgen haben könnte. Die europäischen Digitalgesetze hatte
seine Regierung besonders dann kritisiert, wenn die Brüsseler Behörde
gegen US-Konzerne vorgegangen war. 

Nach einer Milliardenstrafe im September 2025 gegen Google wegen
Verstößen gegen Wettbewerbsregeln im Werbegeschäft drohte Trump sogar

mit Zöllen. Der US-Präsident hatte die Entscheidung als nächsten
Schlag gegen «ein großartiges amerikanisches Unternehmen» beklagt. Er

werde sich gezwungen sehen, ein Verfahren für neue Zölle einzuleiten,
wenn US-Konzerne weiter zur Kasse gebeten würden, schrieb Trump
damals auf seiner Online-Plattform Truth Social. 

Besonders brisant ist daher auch der Zeitpunkt der verhängten Strafe.
Denn an diesem Freitag (24. Juli) endet der zeitliche Rahmen für die
von den USA erhobenen Einfuhrzölle. Theoretisch kann Trump das
gleiche Handelsgesetz heranziehen, um auf Basis eines anderen
Paragrafen neue Zölle zu verhängen.

Google als Torwächter eingestuft 

In der EU gilt die Google-Mutter Alphabet nach dem Gesetz über
digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz DMA) als sogenannter
Torwächter (Gatekeeper), stellt also mit seinen Angeboten ein
wichtiges Zugangstor zu Verbraucherinnen und Verbrauchern dar. 

Nach dem DMA müssen Unternehmen wie Alphabet, Amazon oder Microsoft
sich deshalb an besondere Pflichten halten, um einen fairen
Wettbewerb auf digitalen Märkten sicherzustellen. Hintergrund ist die
Befürchtung, dass manche große Plattform-Betreiber so mächtig
geworden sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. 

EU-Kommission verlangt Änderungen

Neben der Strafzahlung verlangen die Brüsseler Wettbewerbshüter daher
auch, dass Google seine Angebote anpasst. Zum einen müssten in den
Suchergebnissen Drittanbieter-Dienste künftig fair und ohne
Diskriminierung im Vergleich zu Googles Angeboten erscheinen. Die
EU-Kommission begrüßte gleichzeitig, dass Google Änderungen an der
Darstellung seiner eigenen Dienste in der Google-Suche vorgeschlagen
habe und diese bereits teste. 

Zum anderen sollen App-Entwickler den Forderungen nach sowohl
technisch als auch vertraglich die Möglichkeit bekommen, beim
App-Marktplatz Google Play Angebote auf anderen Internetseiten oder
App-Stores zu bewerben. Für die erstmalige Akquise eines neuen Kunden
dürfe das US-Unternehmen dann zwar eine Gebühr verlangen. Sowohl die
von Google angesetzte Höhe dieser Vermittlungsgebühr als auch die
Dauer des Abrechnungszeitraums seien aber bisher nicht mit den
EU-Regeln vereinbar gewesen.

Google hat nun 60 Tage Zeit, die Änderungen umzusetzen. Ansonsten
drohen dem US-Konzern regelmäßige Strafen von bis zu fünf Prozent des

weltweiten Umsatzes. 

EU-Verfahren könnte wieder vor Gericht landen

Google kann sich gegen die Strafe vor Gericht wehren. Zuletzt kam es
nach ähnlichen Entscheidungen der EU-Kommission zu Gerichtsprozessen,
die sich zum Teil über Jahre erstreckten. Erst Anfang des Monats
bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine
Rekord-Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission aus dem Jahr 2018. Google
muss nach dem Urteil 4,1 Milliarden Euro zahlen. 

Angesichts der nun verhängten, deutlich geringeren Strafe äußerten
sich Unternehmen einer Koalition von über 60 betroffenen Tech-Firmen
- darunter die Suchmaschine Ecosia oder das Online-Wetterportal
wetter.com - enttäuscht. Google werde weiterhin Geldstrafen zahlen,
solange dies günstiger sei, als sich an die Vorschriften zu halten,
beklagte der Geschäftsführer der Buchungsplattform GetYourGuide,
Johannes Reck.